hallo
ich und meine freundin sind zusammen gezogen ich bin nur azubi und verdine 644 nettound 220 nebenverdienst wir haben ne wohnung die 500 warm kostet
jetzt kommt es:meine freundin und ich haben nachgefragt ob wir die wohnugn nehmen können ,die sagten mit zögern ja haklt müssen wir nur 50 euro selber zahlen das hiesse sie würde um die 400bekommen weil sie auch noch shcwanger ist doch sie kriegt nur 107 euro ...was für ein witz...jetzt ist die sache vorm sozialgericht gelsenkirchen meint einer wir kriegen recht?
zu wenig gezahlt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
auf den ersten blick sieht die rechnung richtig aus. ihr habt als bedarfsgemeinschaft einen regelsatzanspruch von je 311 euro, dazu 450 euro miete, macht zusammen 1072 euro. dein verdienst beträgt zusammen 864 euro, der angerechnet wird. die arge zahlt also die differenz von 107 euro, macht also 1071 euro.
allerdings weiss ich nicht, ob dir durch die arbeit noch ein freibetrag zusteht. ausserdem mehrbedarf für schwangere, der beantragt werden muss.
es weiss sicher jemend noch mehr darüber.
allerdings weiss ich nicht, ob dir durch die arbeit noch ein freibetrag zusteht. ausserdem mehrbedarf für schwangere, der beantragt werden muss.
es weiss sicher jemend noch mehr darüber.