Fahrtkostenerstattung bei Einladungen zum JobCenter?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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moselkerl
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Fahrtkostenerstattung bei Einladungen zum JobCenter?

Beitrag von moselkerl »

In unserem Bundesland wurden in der Vergangenheit immer mehr ARGE-JobCenter zentralisiert und zusammengelegt. Die Entfernungen sind im ländlichen Raum recht groß und die Fahrt dorthin oft mit den öffentlichen Verkehrsmittel teuer. Nun löst jede Einladung zu Gesprächen dort unter den Betroffenen schon Panik aus, weil sie nicht in der Lage sind die Fahrtkosten aufzubringen und Wegbleiben Sanktionen auslösen. Ist das in euren Bereich auch so? Für Infos, wie es an anderen Orten gehandhabt wird, würden uns helfen!
Danke!
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enibas
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Beitrag von enibas »

hallo moselkerl,
ich wohne in schleswig holstein am rand von hamburg, in einer ländlichen umgebung. in jedem bescheid steht, dass die fahrtkosten ab 6 euro übernommen werden. damit ist die arge fein raus, denn wir haben drei tarife. tageskarte ab 9 uhr 4,90 euro
ganztageskarte vor 9 uhr 5,80 euro
einzelfahrschein je 2, 50 euro, also gesamt 5 euro
eine normale monatskarte ist zu teuer, eine verbilligte version kann erst ab 9 uhr benutzt werden. ich habe auch jedesmal panik, wenn am ende des monats ein termin ansteht. ich muss dann wieder an wichtigen dingen sparen, was fast unmöglich ist und sehr schmerzt.
ich fühle mich gegenüber meinen hamburger bekannten benachteiligt, die ihre arge oft zu fuss erreichen können oder mit dem fahrrad.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es gibt Urteile von Sozialgerichte was das Amt auch Kosten unter 6.-€ zahlen muss. Daher immer Antrag stellen !

München (LiZ). Wie das bayerische Landessozialgericht in seinem jüngsten Hartz-IV-Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird (L 7 AS 93/06). Das Gericht hatte über den Fall eines Hilfeempfängers zu entscheiden, dem die zuständige Agentur für Arbeit die Fahrtkostenerstattung verwehrt hatte, nachdem sie ihn mehrfach zum Vorstellungsgespräch ins Amt bat. Die Agentur lehnte den Antrag mit der Begründung ab, die Kosten pro Fahrt lägen unter 6 Euro und damit unter der Bagatellgrenze.

Darauf legte der Hilfeempfänger Widerspruch ein und klagte vor dem Sozialgericht. Dieses wies die Klage ab. Das Landessozialgericht jedoch ließ sie zu - denn bei rund 11.50 Euro Arbeitslosengeld II pro Tag für einen Hartz-IV-Empfänger wäre die Bagatellgrenze von 6 Euro - ein gravierender finanzieller Einschnitt, der bis zu 50 Prozent des Tagesbedarfes ausmachen würde und somit nicht hinnehmbar sei.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
moselkerl
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Hatte Antrag gestellt

Beitrag von moselkerl »

Hallo und nach deinen guten Hinweisen zu der Fahrkostenerstattung hatte ich einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt.


Antrag auf Fahrtkostenerstattung zum Vorladungstermin am.................................
zum Gespräch zu meiner Teilhabe am Arbeitsleben/berufliche Reha in den Räumen des JobCenters




Sehr geehrter Herr ......,
sehr geehrte Damen und Herren,

"für das o. g. Gespräch durch Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beantrage ich hiermit Fahrtkostenerstattung.
Mein Tagessatz der Leistungen zum Lebensunterhalt beträgt im Monat Juni 2007

9,20 €

Die Fahrtkosten zwischen ........ und ...... für die Fahrt mit BUS und Bahn erreichen für die Hin-und Rückfahrt etwa auch diese Höhe. Diese Summe kann ich von den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abzweigen.

Ich verweise auf:

München (LiZ). Wie das bayerische Landessozialgericht in seinem jüngsten Hartz-IV-Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird (L 7 AS 93/06).


Mit freundlichen Grüßen



..............................................................


Heute war nun der Vorsprachetermin zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung.
Die Fahrkarte kostete 8,90 €


Eine Antwort auf meinen Antrag habe ich vorher nicht erhalten. Nach dem Gespräch mit meinem zuständigen Bearbeiter legte ich meine gelöste Fahrkarte zur Erstattung vor. Leider nix.


Antwort:

Keiner bekommt so etwas, auch Sie nicht!



..................und ich war draussen! :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :cry:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das musst Du per Einschrieben zu den Schicken, nicht abgeben :(
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
moselkerl
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War als Brief mit Einschreiben-

Beitrag von moselkerl »

Ja, es war natürlich ein richtiger Brief mit Einschreiben und ist dort ja auch angekommen. Doch antworten sie leider nie!
JobCenter bleibt bei seiner Meinung:-Keiner bekommt eine Fahrtkostenerstattung.
Das JobCenter wurde vor einigen Monaten zentralisiert und ist nun 35 km von meinem Wohnort entfernt. Früher waren es 8 km, die konnte ich noch mit dem Fahrrad bewältigeen. Jetzt ist 1x im Monat eine Aussensprechstunde dort und es werden aber nur unkomplizierte Fälle bearbeitet, da dort angeblich kein Aktenzugang besteht. Die Eingliederungsvereinbarung während der Aussensprechstunde abzuschliessen war für die Bearbeiter nicht möglich.
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moselkerl
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Heute wurde der Antrag abgelehnt

Beitrag von moselkerl »

Das JobCenter verweist auf § 309 Abs. 4 SGB II und die KANN-Bestimmung und weiter " die Geschäftsführung der ARGE hat sich aus Gründen der geringen, hierfür zur Vergügung stehenden Eingliederungsmittel entschlossen, grundsätzlich davon abzusehen, um in diesem Bereich handlungsfähig zu bleiben."

Dem Umfang der Regelleistungen Arbeitslosengeld II sind im § 20 Abs. 1 SGBII 4 % der 345,- € monatlich dem "Verkehr" zugeordnet. In diesem Sinne stehen Ihnen 13,80 € pro Monat für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung.

Leider finde ich in dem angeführten § 20 keine Position "Verkehr". Kann jemand erklären, welche Positionen z. B. Stromkosten, Versicherungsbeiträge und auch diese Position "Verkehr" mit wieviel % des Regelsatzes angesetzt sind? Gibt es Angaben über die Aufteilung des Regelsatzes überhaupt?


In diesem Fall hier erhält der Bezieher sowieso nicht 345,- € sondern 276,- €.
Danke für jede Antwort!
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Gast

Beitrag von Gast »

Arbeitslosengeld II – Der Regelsatz - 2005
345 € für einen alleinstehenden Erwachsenen

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
132,71

Bekleidung und Schuhe, incl. Reinigung und Reparatur
34,26

Instandhaltung der Wohnung
5,19

Strom
20,74

Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgegenstände etc. incl. Reparaturen
27,70

Gesundheitspflege, incl. Praxisgebühr
13,17

Verkehr, Fahrrad, Fahrscheine
19,20

Nachrichtenübermittlung, Telefon, Briefporto etc.
22,37

Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Radio, Fernseher, Computer, Bücher etc.
39,48

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
10,06

Andere Waren und Dienstleistungen, Friseur, Versicherungen
20,13

Bildung, Weiterbildung
0,-

Kinder unter 14 Jahre erhalten 207 €, ab dem 14. Lebensjahr 276 €.
Zuletzt geändert von Gast am 24.06.2007 22:53, insgesamt 1-mal geändert.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Und wie sieht das dann bei Bedarfsgemeinschaft aus ?
Ich bekomme da ja nur 311 Euro!
Warum ist das denn eigentlich so ?

LG
Silvia
Powerreptile
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Beitrag von Powerreptile »

Strom 20,74 € ?? Mein monatlicher Abschlag ist 51,60 €.
Zu den Fahrkosten kann ich nur sagen das ich die bisher immer bekommen hab.Muß nur die Fahrkarte vorlegen,sind hin und zurück 14,95 €.

MFG
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
132,71 €

Wie schafft man das :?

Manche Monate haben 5 Wochen und wo bekommt man für 132,71€ noch Lebensmittel & Getränke für den ganzen Monat ??

Das schafft man ja noch nicht mals wenn man nur bei Aldi einkaufen würde......
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Gesundheitspflege, incl. Praxisgebühr
13,17

Und krank werden darf man auf gar keinen Fall!

LG
Silvia
moselkerl
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Wo ist die gesetzliche Quelle für diese Tabelle?

Beitrag von moselkerl »

Danke Herr Hagelstein für das Einstellen der Tabelle der Aufteilung der Regelsätze. Wie wir nun sehen stösst diese Aufteilung auf grosses Interesse und ich will nun auch meinen Widerspruch formulieren. In meinem Ablehnungsbescheid wird ja wie ich angeführt habe in der Position VERKEHR bei einem Regelsatz von 345,- € 13,80 € angegeben. In Ihrer Tabelle sind es 19,20 €. Kann ich diese Tebelle an einer Stelle eines Gesetzes nachlesen, denn diese SB der JobCenter berufen sich ja auch auf ein Zahlenmaterial. Ich danke Ihnen.
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Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

die Zahlen habe ich aus einer Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vor längerer Zeit (2005?) einmal rausgeschrieben.

Die Daten für 2006 findet man hier: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Gast

Beitrag von Gast »

Das wären die Zahlen für 2006:

1 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u. Ä.
127,31 €

2 Bekleidung, Schuhe
34,24 €

3 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung
25,79 €

4 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände
24,65 €

5 Gesundheitspflege
12,67 €

6 Verkehr
15,43 €

7 Nachrichtenübermittlung
30,25 €

8 Freizeit, Unterhaltung und Kultur
39,25 €

9 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
8,17 €

10 andere Waren und Dienstleistungen
26,77 €

11 Summe ungerundet 344,52 €
12 Summe gerundet 345,00 €

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband (Seite 8)

Eine detailierte Aufstellung folgt dann ab Seite 11.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo :roll:

Deutschland wird schlank >> von dem Geld bestimmt <<
Wasser & Brot sind angesagt....

Zum Arzt gehen ist Luxus : 10 € Praxisgebühr & 5€ Rezeptgebühr ( aber Bitte nur ein Teil verschreiben lassen sonst wird es teurer )

Klamotten ??

Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung : Holt die Kerzen & Wolldecken raus,und sammelt Zeitungspapier >tapezieren<

Deutschland ist im Aufschwung,aber keiner weiss wo der Aufschwung anfängt :roll:
karlm
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Beitrag von karlm »

hallo und guten morgen zusammen,
ist ja wirklich ein tolles Thema, wie komme ich persönlich mit 347,00 Euro im Monat aus? Na, wen interessiert den das? Ich zahle monatlich schon 60,00 Euro Strom und die öffentlichen Verkehrsmittel kosten mich im Monat 40,00 Euro. Sind also schon 100 weg. Nebenkostenabrechnung kam auch ins Haus sind auch nochmal 100 Euro, dabei war ich die Sparsamste im Haus :!:
So, bleiben noch 147,00 für den Monat, ca. 5,25 am Tag. Waaaahnsinn :D
Aber ich beginne ja morgen meinen 1-euro-job. Da geht es ja aufwärts mit mir.
Seid mir nicht böse, wenn das alles sehr sarkastisch wirken sollte :cry:
Aber manchmal brauch man auch mal einen Arzt und den kann ich mir einfach nicht leisten.
Wünsche allen einen schönen Tag
maria1106
Beiträge: 1069
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Für die nebenkostenabrechnung kannst du zur Übernahme einen formlosen Antrag bei der ARGE stellen.
Guck dich im Forum mal um da gibt es viele Beiträge dazu !
LG
Silvia
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo karlm
Hoffentlich hast Du die Nebenkostanabrechnung noch nicht an Deinen Vermieter gezahlt, denn dann bestünde kein Bedarf auf Übernahme mehr und es kann abgelehnt werden.
Also hin zum Vermieter und dem das erklärt damit er ggf. das Geld zurückgibt, vorübergehend sozusagen bis die ARGE überweist.
Gruss

Übrigens grundsätzlich nicht die letzten Kröten für Rechnungen zusammenkratzen deren Übernahme man beantragen kann, auch wenn der der das Geld bekommen soll auch noch so drängelt. Es gibt immer Zahlungsfristen.
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moselkerl
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Es kommt in Fluss-nur den Antrag stellen!!!!!!!

Beitrag von moselkerl »

Die RZ-Rhein-Zeitung von heute berichtet:

5,5 Milliarden Überschuss!
In diesem Jahr kann die Bundesagentur für Arbeit mit einem Überschuss von 5,5 Milliarden EURO rechnen. Das erwartet das Institut für Weltwirtschaft in Kiel laut einem Bericht der "Welt am Sonntag"! Blöd, kann mir ja diese Zeitung leider nicht leisten! - Endgültige Zahlen sollen am 6. Juli veröffentlicht werden.
Na dann passt mal alle auf und freut euch.
Den Antrag nicht vergessen.
:idea: :idea: :idea:

Im vorliegenden Fall wurden ja nur die Fahrtkosten zum JobCenter von 8,90 € abgelehnt.
"Hier handelt es sich nicht um einen Härtefall. Ihnen war es durchaus zuzumuten, aus den von hier gewährten Leistungen die mit Ihrer persönlichen Vorsprache verbundenen Kosten zu tragen.
Härtefallregelungen sind sehr restriktiv auszulegen. Ein Härtefall im Sinne dieses Gesetzes liegt daher nur in außergewöhnlichen a-typischen Fällen vor. Als Beispiel wird hierfür in der einschlägigen Kommentierung die Vorsprache eines Rentenantragstellers angeführt, der bisher auf Helgoland betreut wurde und nun bei der Urlaubsvertretung des Rentenversicherungsträgers in Osnabrück vorsprechen soll."

Da hat sich aber der SB im JobCenter in Rheinland-Pfalz was einfallen lassen!
Ich war noch nie in Helgoland, ich war noch nie auf Hawai!
Ich bin kein Rentenantragsteller und war nicht beim Rentenversicherungsträger!
Bin nur HARTZER IV! :oops: :oops:
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hi

Brot für die Welt, der Kuchen bleibt hier........

Es war schon immer so und wird auch immer so bleiben :roll:

Da kannste Dir soviele Jahre den A.... aufreissen wie Du willst am Ende

stehste doch sch..... da.

>> 5,5 Milliarden Überschuss << Und wir kämpfen um jeden Euro :evil:
Tracid
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Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

ich will auch noch nen kommentar los werden *g*

man wird ja oft von der Arge gefragt nach einer Telefonnummer und Handynummer,

als ich früher sowas mal eine Weile nicht hatte, sagte der SB zu mir "wieso haben Sie denn kein Telefon, sowas hat man doch oder wollen sie sich drücken wenn wir mal kurzfristig anrufen". Darauf hin hab ich so in etwa gesagt "klar wenn sie es zahlen hab ich sowas auch" :lol:


passt zwar nicht so wirklich zum thema aber zur Berechnung oben :-)
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Tracid hat geschrieben:ich will auch noch nen kommentar los werden *g*

man wird ja oft von der Arge gefragt nach einer Telefonnummer und Handynummer,

als ich früher sowas mal eine Weile nicht hatte, sagte der SB zu mir "wieso haben Sie denn kein Telefon, sowas hat man doch oder wollen sie sich drücken wenn wir mal kurzfristig anrufen". Darauf hin hab ich so in etwa gesagt "klar wenn sie es zahlen hab ich sowas auch" :lol:


passt zwar nicht so wirklich zum thema aber zur Berechnung oben :-)
wo du recht hast hast du recht

ich hab meine nummer nie angegeben-.......ich sehe mich dazu nicht verpflichtet.
Wer sonst so nette Briefe schreiben kann, wird sich sicher nicht schwer tun es auch künftig so zu machen.

Selbst die Frage nach einer Handynummer wurde von mir verneint, es sei schliesslich nicht davon auszugehen, das ich mit dem bisschen Geld auch noch ein Handy finanziere. Daraufhin kam zur Antwort, eine Prepaidkarte kostet ja nun nicht viel - stimmt - allerdings das Handy dazu schon !

...wollte das auch einfach mal hier stehen lassen.......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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