ALG2 fast gesperrt! brauche dringend Rat

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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eminem
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ALG2 fast gesperrt! brauche dringend Rat

Beitrag von eminem »

Hallo Zusammen

Ich bin Neu hier und ich habe folgendes Problem der leider nicht grade kurz zu erklären ist.

Ich bin seid März krankgeschrieben, und hatte ein Termin am 19.03.07 bei der ARGE/Leistungsabteilung, nun ich sollte ein paar Unterlagen noch vorbeibringen, an den Tag wurde leider auch eine Eingliederungsvereinbarung getroffen das ich bis zum 30.03.2007 ein Artest vorlegen sollte weil geklärt werde muss ob ich erwerbsfähig bin, ich habe der ARGE mitgeteilt das ich wahrscheinlich am linken Knie Operiert werden muss, was aber bis zum 19.03.07 nicht fest Stande, trotz hinweis wurde die Vereinbarung getroffen am nächsten Tag bin ich zum Arzt was ich auch der ARGE mitgeteilt habe, das war die Entscheidung, nun ich werde am 30.03.07 Operiert wie eigentlich erwähnt, ich dachte ich schaffe es bis zum 30.03 das Artest zu besorgen, ich dachte mir, ne ist zu knapp habe direkt der Leistungsabteilung ein Brief geschickt das ich noch mehr zeit benötige, und ich habe Schriftlich ein Brief bekommen das Sie mein Brief erhalten hat und mir zeit gibt bis zum 06.04.2007, okay dachte ich mir das schaffe ich, aber leider bei einem Vorgespräch beim Arzt ein Tag vor der OP hat sich herausgestellt das meine Leukozyten erhört sind, es kann keine OP durchgeführt werden, nun ich total Überrascht, okay sagte ich, am 01.04 sollte ich eigentlich mein Geld überwiesen bekommen, war aber nicht so, stattdessen durfte ich zur ARGE hin und das Geld mir da auszahlen lassen, weil natürlich die ARGE meine Unterlagen verschlampt hat, ich wusste durch ein Fehler im Februar hatte ich eine Sanktion von 10% bekommen, okay Akzeptiert, hab eine AU nicht abgegeben, mein Fehler, aber da war noch eine Zweite Sanktion von 10%, aber die Leistungsabteilung hatte mir doch bis zum 06.04.2007 zeit gegeben, wieso das den, naja erstmal habe ich mir dabei nicht viel gedacht, hatte vieleicht ein Fehler übersehen, nur jetzt kam eine Sanktion die mir das Komplette Geld sperren sollte, ich direkt angerufen und nachgefragt ob das sein kann das Die ARGE mir laufend Sanktionen hier einleiten darf, nun die Dame am Telefon hatte mir direkt gesagt das es nicht üblich sei das Sanktionen in der Krankenzeit ausgestellt werden, ich muss sagen das ich folgebescheinigt bin seid dem 04.04.2007, also wurde der Fall nochmals zur Leistungsabteilung geschickt, Heute habe ich ein Brief bekommen bzw. Gestern habe ich ein Brief bekommen das die Sanktion vom 11.05.07 aufgehoben wurde aber das vom Zeitraum 01.06.07 bis 31.08.2007 auf die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt werden.
Was heißt das jetzt, ich denke mal das mein restliches Geld gesperrt wird, Grund dieser Sanktion ist natürlich der Artest, nun ich konnte bis heute noch kein Artest vorlegen, und habe jedesmal wenn ich die AUB eingereicht habe ein Brief mit reingeschrieben das ich das Artest noch nicht vorlegen kann weil noch keine Diagnose festgestellt wurden ist.
Ich brauche Medikamente weil jetzt schon herausgekommen ist das ich eine Bronchitis in der Lunge habe, und ich weiß nicht ob ich weiterhin noch Tabletten nehmen muss, in Moment nehme ich Antibiotika aber wie lange das noch andauernd weiß ich nicht, dazu kommt noch das ich zur Klinik Ambulant ein Bluttest machen muss der zur Aufklärung der Erhöhten Leukozyten erforderlich ist, jetzt ist die Frage, wie soll ich die Untersuchungen weiter machen wenn mir das Fahrgeld fehlt und ich nicht mal mehr Medikamente holen kann?
Ist das zulässig oder begeht die ARGE ein fehler, und wie soll ich mich jetzt verhalten, was soll ich tun?

Mfg
eminem
eminem
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Beitrag von eminem »

kann mir keiner weiterhelfen?


Mfg
eminem
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D_C
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Beitrag von D_C »

hallo eminem,

ich an deiner stelle würde zu nem anwalt gehen und zwar zügig.
rechtens ist das so vermutlich nicht, ich kann aber nicht klar ersehen ob und in wie weit du selbstverschuldet (durch das fehlende attest) diese sanktion bekommen hast.

alternativ würde ich auf jeden fall schriftlich widerspruch einlegen und morgen sofort bei der zuständigen stelle anrufen und die welle machen. trotzdem würde ich einen anwalt aufsuchen, du bist anscheinend noch länger krankgeschrieben und wenn die schon so anfangen... kann es nichts schaden wenn klar ist dass sich da jemand nicht alles gefallen lässt.

Gruß DC

PS: es ist wirklich schwierig deinen beitrag zu lesen (find ich zumindest) ab und zu mal einen absatz rein machen, hilft unheimlich die einzelnen fakten sortieren zu können. danke :)
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eminem
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Beitrag von eminem »

Danke für die Antwort,

Das tut mal gut was Positives zu hören, ein Anwalt suchen ist kein Problem, aber in welcher Richtung sollte dies den gehen, ist das Sozialrecht oder ist das was anderes?

Mfg
eminem
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also wenn ich das Richtig verstanden bzw. gelsen habe beläuft sich die Sanktion von fehlenden nachweise das Du Krank bist, richtig ?

PS: Ich muss D_C rechtgeben ich kann dein Beitrag auch nur mit mühe lesen da es in ein Durchgeschrieben ist.. aber wenn ich frage und Du Antwortest passt das schon ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von eminem »

Das ist kein problem, ich bin total am ende, und weiß nicht genau ob ich das hinbiegen kann.

Sorry das ich den Text so zusammen geschrieben habe, aber in moment weiß ich nicht mal mehr wie ich den ganzen sachverhalt erklären soll.


Mfg
eminem
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

aber in moment weiß ich nicht mal mehr wie ich den ganzen sachverhalt erklären soll.

Am besten damit anfangen und mir meine Frage benatworten ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
eminem
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Beitrag von eminem »

Ups Überlesen

Ja ist Richtig, es dreht sich nur um das Artest, mehr eigendlich nicht, ich habe sogar die ärztliche Schweigepflicht entbindung unterschrieben, die ARGE hätte eigendlich jederzeit Infomationen bei meinem Arzt einholen können.


Mfg
eminem
Gast

Beitrag von Gast »

Seine Ärzte entbindet man nicht für die Arge von der Schweigepflicht, wenn und dann ausschließlich und nur für infragekommende medizinische Belange für den MD der BA.

Die Argen beschäftigen m.W. bisher keine Ärzte. :twisted:
eminem
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Beitrag von eminem »

Okay, aber die hätten ja den Medizinischen Dienst einschalten können, jetzt habe ich noch eine Frage, und zwar, welcher Anwalt muss das Sein, der Sozialrecht klagt, oder vorm Arbeitsgericht klaggt?


Mfg
eminem
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sozialrecht, aber wenn Du deine Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist, da Du deine AU bzw. Atzest nicht abgegeben hast; sehe ich da wenig erfolg.
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Beitrag von eminem »

Nachgekommen bin ich ja eigendlich, ich bin ja obwohl ich Krank war zum Termin erschienen, und wollte alles klären, und wo ich gesehen habe, das ich nicht Rechtzeitig das Artest vorlegen kann, habe ich die jenige direkt bescheid gegeben, per Brief auch antwort erhalten, bis zum 06.04.07 wurde mir zeitgegeben, aber wo ich den Brief verschickt hatte wusste ich damals nicht das meine OP abgesagt wird, und darauf bin am 01.04.2007 zur ARGE hin, und musste ja mein Geld holen weil die ARGE es nicht überwiesen hat, und da kam die Frau auf mich zu und hatte gefragt (Mitten im Wartebereich) Herr ... was ist mit dem Artest, ich habe gesagt, ich kann es ihnen noch nicht vorlegen, Warum nicht?, weil meine OP Abgesagt wurden ist, ich konnte danach nur noch ihr Mitteilen das meine Leukozyten zu hoch sind, die hatte das Ignoriert, und hatte enärgisch gesagt, das ist mir Egal, ich brauche das Artest, und ich habe ihnen bis zum 06.04.07 zeit gegeben und mehr ist nicht, ich entsetzt,

Und bis heute hattte Sie mich nicht einmal angeschrieben, sie hat sogar obwohl ich bis zum 06.04.07 zeit hatte, schon die Sanktion eingeleitet, und auch vollzogen, das war die zweite Sanktion!

ich weiß nicht ob ich durch komme beim gericht, aber ich habe glaube ich keine andere wahl.

Mfg
eminem
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es reicht aber doch nicht was DU das schreibst, der Arzt muss dire das bescheinigen. Und wenn er das nicht gemacht hat , wie gesagt sehe ich da wenig chance. Wenn Du da warst frage ob du es noch bekommst.
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Beitrag von eminem »

Ja mein Arzt macht jetzt ein Artest fertig, aber ob das noch hilft weiß ich nicht.


Mfg
eminem
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich sehe da Schwarz weil im SGB steht.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit

1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
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eminem
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Beitrag von eminem »

Ja gut, aber Sie hatte mich nicht mal mehr angeschrieben oder eingeladen, ich kann ein Artest nie direkt einreichen weil die untersuchung ja grade anfing wegen der Leukozyten, ich kann da halt selber nichts machen, aber trotsdem hat die ARGE auch gegen die Vereinbarung verstoßen, weil Sie mir ja bis zum 06.04.07 zeit gegeben hat, aber trotsdem eine Sanktion verübt hat, somit ist die Engl.v nicht mehr gültig.

Und dazu kommt noch das Sie mir das Geld nicht überwiesen hat, und das darf auch nicht sein, weil Sie wusste das ich eine OP habe, und in den moment hätte ich nicht mal Medikamente kaufen können weil ich kein Geld mehr hatte.

Obwohl ich am 19.03.07 alles geklärt hatte wurde nichts bearbeitet, ich durfte dann sehen wie ich klar komme, und ich finde dieses Verhalten einfach auf deutsch Arsch.

Selbst die Leistungsabteilung hat mit dem Kopf geschüttelt, warum nichts bearbeitet wurde.

Also ich sag mal, wenn Sie korrekt gearbeitet hätte dann hätten wir das schon längst klären können, und der Quartal ist ja noch nicht vorbei.

also wenn Sie die, diese Woche noch bekommt musst Sie zumindest die Sanktion vom 16.05 aufheben.

So sehe ich das, weil ich hab ja auch noch Rechte.


Mfg
eminem
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