Armutsgewöhnungszuschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Solidbody
Beiträge: 40
Registriert: 01.08.2006 07:40
Wohnort: Krefeld, NRW

Armutsgewöhnungszuschlag

Beitrag von Solidbody »

Hallo zusammen,

ich hab eine frage zu diesem Abfederungsbetrag, den man bekommt, wenn man von Alg I auf Alg 2 abfällt.

Und zwar, habe ich bis September 05, Alg I bezogen (ca. 690 €), dann zwei Monate nix (aufgrund eigener Doofheit), seit November 05 Alg II. (595€ Gesamtbedarf)

Frage: Steht oder stand mir dieser Aufschlag zu, und wenn ja, könnte man diesen noch nachträglich einfordern?

Vielen Dank im Vorrauss
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Solidbody
Wenn Du auf dem Alg2 Antrag beim Punkt X. Weitere Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung sein können was ausgefüllt hast muss der Anspruch auf den Zuschlag automatisch geprüft werden.
Wenn das nicht passiert ist lass den Bescheid nochmal überprüfen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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