Hallo zusammen,
ich hab eine frage zu diesem Abfederungsbetrag, den man bekommt, wenn man von Alg I auf Alg 2 abfällt.
Und zwar, habe ich bis September 05, Alg I bezogen (ca. 690 €), dann zwei Monate nix (aufgrund eigener Doofheit), seit November 05 Alg II. (595€ Gesamtbedarf)
Frage: Steht oder stand mir dieser Aufschlag zu, und wenn ja, könnte man diesen noch nachträglich einfordern?
Vielen Dank im Vorrauss
Armutsgewöhnungszuschlag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Armutsgewöhnungszuschlag
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
Hallo Solidbody
Wenn Du auf dem Alg2 Antrag beim Punkt X. Weitere Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung sein können was ausgefüllt hast muss der Anspruch auf den Zuschlag automatisch geprüft werden.
Wenn das nicht passiert ist lass den Bescheid nochmal überprüfen.
Gruss
Wenn Du auf dem Alg2 Antrag beim Punkt X. Weitere Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung sein können was ausgefüllt hast muss der Anspruch auf den Zuschlag automatisch geprüft werden.
Wenn das nicht passiert ist lass den Bescheid nochmal überprüfen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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