antrag auf kleidergeld??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Jenny16061986
Beiträge: 42
Registriert: 10.04.2007 12:33

antrag auf kleidergeld??

Beitrag von Jenny16061986 »

Gibt es sowas?
zumindest habe ich mal gehört das man das beantragen kann, das kosten z.B. für neue Sommer oder Winterkleidung übernommen werden, also das man einen pauschalbetrag bekommt.
Weiß das jemand?
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!

Beitrag von moselkerl »

Sofern dein zuständiger Bearbeiter von dir erfährt, dass ein dringender Bedarf besteht, kannst du es beantragen. Sicherlich ist einiges möglich und kommt immer auf die Umstände und den Einzelfall an. Fragen kostet nichts!
Doch du solltest auch, wenn du Bedarf hast einmal die Kleiderkammern der sozialen Vereine- Caritas, Arbeiterwohlfahrt usw. begutachten. Da gibt es immer einige Überraschungen. Natürlich werden Wünsche nach K. Lagerfeld o. ä. nicht gerade erfüllt.
Wenn mir ein besonders guter LINK hier im Netz auffällt, sende ich ihn dir!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

bekleidungsgeld ist im regelsatz enthalten und muss davon angespart werden.
ausnahmen sind möglich in notsituationen, zb wohnungsbrand, schwangerschaft und erstausstattung für das kind oder eventuell eine extreme gewichtszunahme durch krankheit. gelesen habe ich auch, keine ahnung wo, dass in ausnahmesituationen ein kleines darlehen gewährt werden kann, (kann!!!!) wenn es vernünftig begründet wird.
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