brauche dringend eine Auskunft.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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julu1977
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brauche dringend eine Auskunft.

Beitrag von julu1977 »

Hallo zusammen. Ich habe ein riesen Anliegen. Ich habe aus einer früheren Beziehung einen Sohn. Meine Ex- Freundin hat nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Vor 2 Wochen hatten wir nun am Amtsgericht die Verhandlung. Ich habe dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zugestimmt und somit, hat sie dieses auch erhalten.

Heute habe ich Post vom Amtsgericht erhalten. Halt das übliche, Urteilverkündung und Protokoll. In dem Schreiben des Amtsgerichts steht, dass der Streitwert auf 3000 Euro festgesetzt wurde und das sie Parteien die Kosten je zur Hälfte tragen müssen. Meine Frage daher. Muss ich jetzt wirklich bezahlen? Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bezahlen soll. Bei der Verhandlung hat der Richter nichts von irgendwelchen Kosten erwähnt. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal im Vorraus.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Du hättest Prozesskostenhilfe beantragen müssen/können. Das hätte Dir dein Anwalt aber auch sagen können.
Nun musst Du versuchen ob er dies noch Rückwirkend macht, es gibt fälle von denen ich gehört habe das es möglich ist.. Aber macht dir nicht zu viele Hoffnungen !
Ansonsten weiß man doch das Verhandlungen vor Gericht nicht umsonst sind ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Wenn rückwirkend keiner Prozesskostenbeihilfe zugestimmt wird, dann die Zahlung in Raten vornehmen.

Dein Einkommen ist zu niedrig, um es auf einmal zu zahlen, du hast dann Anspruch auf Teilzahlung in ganz kleinen Raten.

Dieses Angebot der Ratenzahlung nach Zustellung der Kostenaufstellung der Verhandlung umgehend einreichen, dann kann nix passieren. Denn zahlst Du nichts, gibts grossen Ärger :roll:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Beitrag von corinnamladen »

Warst Du den nicht beim Anwalt?
Hol Dir einen Beratungsschein und hole das schnellstens nach. Dienstag.
Ein Anwalt wird Dir erklären was jetzt zu tun ist.

Hast Du einen Anwalt ist er eine taube Nuss, er hätte Dich auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen.

Ich bin mir nicht sicher in wieweit Du etwas bezahlen musst da Du ja Hartz 4 bekommst und somit Einnahmen hast mit denen Du Dir das nicht leisten kannst.

Wenn der Anwalt mit Beratungsschein für Dich tätig wird kostet Dich das 10 Euro Eigenanteil.

Ich selbst habe die Bewilligung voni Prozesskostenhilfe erst bekommen nachdem die erste Verhandlung, bei mir Ehegatten- und Kindesunterhalt, bereits vorbei war.

Also stecke nicht den Kopf in den Sand, nimm am Dienstag die Beine in die Hand und geh zu Gericht.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Oder so, wie corinna sagt machen ;)

Ansonsten, wenn das nicht klappt, du hast eine PN von mir ;)
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Beitrag von corinnamladen »

wir Arbeitslose sind auch Menschen. Wir lassen uns doch nicht alles gefallen.

Hört mal, er verzichtet schon auf das Sorgerecht, das ist doch wohl schlimm genug.
julu1977
Beiträge: 25
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Wohnort: Bad Segeberg

Beitrag von julu1977 »

corinnamladen hat geschrieben:wir Arbeitslose sind auch Menschen. Wir lassen uns doch nicht alles gefallen.

Hört mal, er verzichtet schon auf das Sorgerecht, das ist doch wohl schlimm genug.
Ja, dass viel mir auch nicht leicht. Vor allem hat sie das Sorgerecht unnötiger Weise beantragt. Der kleine wohnt bei ihr und ich habe mich keineswegs in die Erzeihung eingemischt. Und dann kann man auch noch 1500 Euro löhnen, nur weil man auf Einladung! vor Gericht erschienen ist um kurz "ja" zu sagen. Damit hatte ich einfach nicht gerechnet. War natürlich blauäugig von mir, mir keinen Anwalt zu nehmen. Aber ich werde am Dienstag zum Anwalt gehen und schauen, was jetzt noch geht :(

Danke an alle, dei mir netter Weise geantwortet und mir ein paar tipps gegeben haben :D

Wenn noch jemand etwas weiß, bitte ich noch um mehr tipps......
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