Hallo zusammen. Ich habe ein riesen Anliegen. Ich habe aus einer früheren Beziehung einen Sohn. Meine Ex- Freundin hat nun das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Vor 2 Wochen hatten wir nun am Amtsgericht die Verhandlung. Ich habe dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zugestimmt und somit, hat sie dieses auch erhalten.
Heute habe ich Post vom Amtsgericht erhalten. Halt das übliche, Urteilverkündung und Protokoll. In dem Schreiben des Amtsgerichts steht, dass der Streitwert auf 3000 Euro festgesetzt wurde und das sie Parteien die Kosten je zur Hälfte tragen müssen. Meine Frage daher. Muss ich jetzt wirklich bezahlen? Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bezahlen soll. Bei der Verhandlung hat der Richter nichts von irgendwelchen Kosten erwähnt. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon mal im Vorraus.
brauche dringend eine Auskunft.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Du hättest Prozesskostenhilfe beantragen müssen/können. Das hätte Dir dein Anwalt aber auch sagen können.
Nun musst Du versuchen ob er dies noch Rückwirkend macht, es gibt fälle von denen ich gehört habe das es möglich ist.. Aber macht dir nicht zu viele Hoffnungen !
Ansonsten weiß man doch das Verhandlungen vor Gericht nicht umsonst sind
Du hättest Prozesskostenhilfe beantragen müssen/können. Das hätte Dir dein Anwalt aber auch sagen können.
Nun musst Du versuchen ob er dies noch Rückwirkend macht, es gibt fälle von denen ich gehört habe das es möglich ist.. Aber macht dir nicht zu viele Hoffnungen !
Ansonsten weiß man doch das Verhandlungen vor Gericht nicht umsonst sind
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn rückwirkend keiner Prozesskostenbeihilfe zugestimmt wird, dann die Zahlung in Raten vornehmen.
Dein Einkommen ist zu niedrig, um es auf einmal zu zahlen, du hast dann Anspruch auf Teilzahlung in ganz kleinen Raten.
Dieses Angebot der Ratenzahlung nach Zustellung der Kostenaufstellung der Verhandlung umgehend einreichen, dann kann nix passieren. Denn zahlst Du nichts, gibts grossen Ärger
Dein Einkommen ist zu niedrig, um es auf einmal zu zahlen, du hast dann Anspruch auf Teilzahlung in ganz kleinen Raten.
Dieses Angebot der Ratenzahlung nach Zustellung der Kostenaufstellung der Verhandlung umgehend einreichen, dann kann nix passieren. Denn zahlst Du nichts, gibts grossen Ärger
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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- Beiträge: 38
- Registriert: 16.03.2007 20:06
Warst Du den nicht beim Anwalt?
Hol Dir einen Beratungsschein und hole das schnellstens nach. Dienstag.
Ein Anwalt wird Dir erklären was jetzt zu tun ist.
Hast Du einen Anwalt ist er eine taube Nuss, er hätte Dich auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen.
Ich bin mir nicht sicher in wieweit Du etwas bezahlen musst da Du ja Hartz 4 bekommst und somit Einnahmen hast mit denen Du Dir das nicht leisten kannst.
Wenn der Anwalt mit Beratungsschein für Dich tätig wird kostet Dich das 10 Euro Eigenanteil.
Ich selbst habe die Bewilligung voni Prozesskostenhilfe erst bekommen nachdem die erste Verhandlung, bei mir Ehegatten- und Kindesunterhalt, bereits vorbei war.
Also stecke nicht den Kopf in den Sand, nimm am Dienstag die Beine in die Hand und geh zu Gericht.
Hol Dir einen Beratungsschein und hole das schnellstens nach. Dienstag.
Ein Anwalt wird Dir erklären was jetzt zu tun ist.
Hast Du einen Anwalt ist er eine taube Nuss, er hätte Dich auf Prozesskostenhilfe hinweisen müssen.
Ich bin mir nicht sicher in wieweit Du etwas bezahlen musst da Du ja Hartz 4 bekommst und somit Einnahmen hast mit denen Du Dir das nicht leisten kannst.
Wenn der Anwalt mit Beratungsschein für Dich tätig wird kostet Dich das 10 Euro Eigenanteil.
Ich selbst habe die Bewilligung voni Prozesskostenhilfe erst bekommen nachdem die erste Verhandlung, bei mir Ehegatten- und Kindesunterhalt, bereits vorbei war.
Also stecke nicht den Kopf in den Sand, nimm am Dienstag die Beine in die Hand und geh zu Gericht.
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Ja, dass viel mir auch nicht leicht. Vor allem hat sie das Sorgerecht unnötiger Weise beantragt. Der kleine wohnt bei ihr und ich habe mich keineswegs in die Erzeihung eingemischt. Und dann kann man auch noch 1500 Euro löhnen, nur weil man auf Einladung! vor Gericht erschienen ist um kurz "ja" zu sagen. Damit hatte ich einfach nicht gerechnet. War natürlich blauäugig von mir, mir keinen Anwalt zu nehmen. Aber ich werde am Dienstag zum Anwalt gehen und schauen, was jetzt noch gehtcorinnamladen hat geschrieben:wir Arbeitslose sind auch Menschen. Wir lassen uns doch nicht alles gefallen.
Hört mal, er verzichtet schon auf das Sorgerecht, das ist doch wohl schlimm genug.
Danke an alle, dei mir netter Weise geantwortet und mir ein paar tipps gegeben haben
Wenn noch jemand etwas weiß, bitte ich noch um mehr tipps......