Hartz 4 +Kindergeld?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Hartz 4 +Kindergeld?

Beitrag von 2fast4you »

Also ich hab da mal sone bescheidene Frage....

Ich bin seit September 06 ausbildungssuchend bzw. alg 2 Empfänger und ich hab seitdem kein Kindergeld erhalten. Bis dato dachte ich, dass ich kein Kindergeld bekomme da ich Hartz 4 beziehe. Aber eine Freundin von mir bekommt es , komischerweise. Sie wohnt wie ich in ihrer eigenen Wohnung und ist genauso alt wie ich ( 21 Jahre ) .

Wenn das stimmen sollte, kann eine Nachzahlung beantragt werden?!


dank euch!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo 2fast4you
Als ausbildungssuchender hast Du Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lj. Das Kindergeld wird allerdings als Einkommen auf das Alg 2 angerechnet, vielleicht ist Dir deshalb nicht aufgefallen das Du es bekommst.
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist geht der Anspruch nur bis zum vollendeten 20. Lj.
Kindergeld kann bis 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
micha86
Beiträge: 72
Registriert: 05.12.2006 16:57

Beitrag von micha86 »

nene da hat sich doch einiges geändert :P
nun hast du bis 25 ein anspruch drauf
die famkass. stellt das auch gerne einfach so mal ein (selbst erlebet)
einfach mal anrufen und fragen was los ist
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist geht der Anspruch nur bis zum vollendeten 20. Lj.
auch net richtig:

für ein kind ohne ausbildungs- oder arbeitsplaz wird kindergeld gezhalt!
- vom 18. bis zum vollendeten 25. lebensjahr (seit jan. 07 grundsätzlich bis zum 25.) wenn man als ausbildungsplatzsuchender gemeldet ist

oder
- vom 18. bis zum vollendeten 21. lebensjahr wenn man als arbeitssuchender gemeldet ist.

gruss
2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

Also das heißt ich bin Kindergeldberechtigt.

Gut wenn ich dann also die Nachzahlung bekomme, wird die mir komplett angerechnet?! wäre vllt noch hilfreich zu wissen!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Ja, alles was im Leistungsbezug eingeht wird als Einkommen angerechnet. Freibetrag 100 € nur bei Erwerbseinkommen, die Versicherungspauschale von 30€ gibt es bei allen Einkommensarten.
Gruss
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2fast4you
Beiträge: 42
Registriert: 17.10.2006 10:19

Beitrag von 2fast4you »

Nein mir gehts ja nicht um das Kindergeld allgemein. Sondern eigentlich nur um die Nachzahlung. Weil das ja mal eben 900€ sind, deshalb die Frage.
enibas
Beiträge: 151
Registriert: 28.12.2006 13:39

Beitrag von enibas »

bekommst du den vollen regelsatz von 345 euro ? dann dürftest du keine freude an dem geld haben, weil es der arge zusteht. oder wurde das kindergeld schon angerechnet und du bekommst bekommst nur 194 euro monatlich ? dann dürfte es dein's sein.
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