Also ich hab da mal sone bescheidene Frage....
Ich bin seit September 06 ausbildungssuchend bzw. alg 2 Empfänger und ich hab seitdem kein Kindergeld erhalten. Bis dato dachte ich, dass ich kein Kindergeld bekomme da ich Hartz 4 beziehe. Aber eine Freundin von mir bekommt es , komischerweise. Sie wohnt wie ich in ihrer eigenen Wohnung und ist genauso alt wie ich ( 21 Jahre ) .
Wenn das stimmen sollte, kann eine Nachzahlung beantragt werden?!
dank euch!
Hartz 4 +Kindergeld?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo 2fast4you
Als ausbildungssuchender hast Du Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lj. Das Kindergeld wird allerdings als Einkommen auf das Alg 2 angerechnet, vielleicht ist Dir deshalb nicht aufgefallen das Du es bekommst.
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist geht der Anspruch nur bis zum vollendeten 20. Lj.
Kindergeld kann bis 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Gruss
Als ausbildungssuchender hast Du Anspruch auf Kindergeld bis zum 27. Lj. Das Kindergeld wird allerdings als Einkommen auf das Alg 2 angerechnet, vielleicht ist Dir deshalb nicht aufgefallen das Du es bekommst.
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist geht der Anspruch nur bis zum vollendeten 20. Lj.
Kindergeld kann bis 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nene da hat sich doch einiges geändert
nun hast du bis 25 ein anspruch drauf
die famkass. stellt das auch gerne einfach so mal ein (selbst erlebet)
einfach mal anrufen und fragen was los ist
für ein kind ohne ausbildungs- oder arbeitsplaz wird kindergeld gezhalt!
- vom 18. bis zum vollendeten 25. lebensjahr (seit jan. 07 grundsätzlich bis zum 25.) wenn man als ausbildungsplatzsuchender gemeldet ist
oder
- vom 18. bis zum vollendeten 21. lebensjahr wenn man als arbeitssuchender gemeldet ist.
gruss
nun hast du bis 25 ein anspruch drauf
die famkass. stellt das auch gerne einfach so mal ein (selbst erlebet)
einfach mal anrufen und fragen was los ist
auch net richtig:Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist geht der Anspruch nur bis zum vollendeten 20. Lj.
für ein kind ohne ausbildungs- oder arbeitsplaz wird kindergeld gezhalt!
- vom 18. bis zum vollendeten 25. lebensjahr (seit jan. 07 grundsätzlich bis zum 25.) wenn man als ausbildungsplatzsuchender gemeldet ist
oder
- vom 18. bis zum vollendeten 21. lebensjahr wenn man als arbeitssuchender gemeldet ist.
gruss
Ja, alles was im Leistungsbezug eingeht wird als Einkommen angerechnet. Freibetrag 100 € nur bei Erwerbseinkommen, die Versicherungspauschale von 30€ gibt es bei allen Einkommensarten.
Gruss
Gruss
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