antragsablehnung U25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

antragsablehnung U25

Beitrag von adeline87 »

Meine Mutter hat für mich im Januar einen Antrag auf ALG gestellt und wir haben bis März gewartet.Meine Sachbearbeiterin meinte das sie den Antrag ablehnt weil der Mann von meiner Mutter zuviel Einkommen hat.

Nun ist es aber so das der Mann meiner Mutter nicht mein leiblicher Vater ist.
Meine Mutter hat selbst kein Einkommen sie leben von seiner Rente.
Ich frage mich was der Mann meiner Mutter mit mir zu tun hat zumal ich ja oben eine abgeschlossene Wohnung habe und meine Sachbearbeiterin gesagt hat für sie sieht es im Antrag so aus als wären wir eine Bedarfsgemeinschaft. Was aber nicht stimmt.
gepard
Beiträge: 5
Registriert: 18.03.2007 12:52

Beitrag von gepard »

Hallo adeline, :)
Hast du einen eigenen Mietvertrag oder bist du nur bei Deiner Mutter gemeldet?
Denn wenn du nur gemeldet bist zählt Ihr als eine Bedarfgemeinschaft.
Ales wird gut!
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Beitrag von adeline87 »

ja ich habe einen mietvertrag und diesen auch abgegeben. jetzt ist es aber so das der mann von meiner mutter zwei häuser besitzt eins wo wir drin wohnen und eins das wir vermietet haben von den mieteinnahmen fürs zweite haus bezahlt der mann meiner mutter allerdings einen kredit ab, also von der miete haben wir quasi nichts.

im prinzip habe ich nur meine mutter und er ist ja nicht mein vater deswegen kommt es mir ja komisch vor. zumal ich vor einem jahr ja miete und alles bekommen habe..
danke für die antworten
gepard
Beiträge: 5
Registriert: 18.03.2007 12:52

Beitrag von gepard »

Lege schriftlich Widerspruch ein, da es ja 1. nicht dein "Erzeuger" ist & 2.du einen eigenen Mietvertrag (einen eigenen Hausstand) hast.
Ich würde auch rein schreiben das deine Mum nicht finanziell in der Lage ist dich zu unterstützen, und das du für dich alleine wohnst und nicht Nachts die Lampe hältst. :lol:
Ales wird gut!
gepard
Beiträge: 5
Registriert: 18.03.2007 12:52

Beitrag von gepard »

Ich muss dir aber dazu sagen das in manchen Fällen die Eltern "Unterhaltspflichtig" sind bis du 27 bist!Das heißt sie müßen dich finanziell unterstützen für alles was bei Dir so anfällt!(War bei mr mal so) Ich habe aber widerspruch eingelegt ,da ich einen eigenen Haushalt habe und wo anderst wohne und bereits verheiratet war!Und meinen Mum hat eine Erklärung abgelegt das sie finanziell nicht in der Lage ist mich bzw.zu unterstützen! Versuch es mit dem Widerspruch! :roll: :wink:
Ich drück dir die Daumen
Ales wird gut!
adeline87
Beiträge: 68
Registriert: 09.08.2006 12:48

Beitrag von adeline87 »

ich habe aber auch angst das ich dadurch ärger mit meiner sachebarbeiterin bekomme weil ich ja zum 01.04 ausziehe und angst habe das sie mir da einen strich durch die rechnung macht.
wie muss ich so einen widerspruch einlegen und wo wird der hingeschickt?
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