Einfach ohne Genehmigung umziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Eltern.Valentina
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Einfach ohne Genehmigung umziehen?

Beitrag von Eltern.Valentina »

hallo, habe mal eine frage, wegen einer größeren whg.
da wir a zu dritt sind und unsere kleine nächsten monat ein jahr wird, wird es hier langsam enge und wir möchtem denächst dann gerne umziehen.
nun iste s ja so, dass man immer mindestens 3 angebote zuschicken muss, damit sie sch aussuchen können, ob die whg geeignet ist und dazu mussten wir wbs schen beantragen.
leider dauert da sne wiele und dann dauert es auch wieder ne wiele beim amt wegen den wohg und das ist uns ehrlich gesagt bissle zu lange hin.
nun ist es so, dass wir 2 gleiche whg haben die genauso teuer sind nur die 65 bissle anders nru kleines bisschen und die 3,. ist kelienr und auhc teurer, also denke ich,. wäre einer vond en 2 nur in der engeren whal vom amt.
nun wollte ich mal wissen wie das ist, wenn man vorher eine nimtm, ohne dass man gefragt hat, ich meine, die ist eigentlich billig, unter der rahmen noch, da wir sie aber dringend brauchen ist die warterei blöd da auch noch ne feier demnächst ansteht und das wäre dann zu hetzig.
und da sie nur 290 euro kalt kostet und bis 330 euro darf man gehen habe ich gedacht, eine davon zu nehmen und dem amt dann mtizuteilen dass ab dann die udn die miete anfällt.
ich wieß, amn soll erst da sok abwarten, aber ich dneke, da wir 3 personen sind, wird das nicht das ing sein oder?
darf man auch alleine umziehen und kann die änderung mti dem wbsschein dann nachreichen oder wie?
da sgewarte nervt, dauert echt alle szu lang!
was meint ihr, was macht man da am besten?
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn ihr ohne Genehmigung des Amtes eine Wohnung anmietet, dann muss das Amt nur die Miethöhe übernehmen, die ihr jetzt habt! Ob die neue Miete jetzt teurer wäre, konnte ich aus deinem Beitrag nicht entnehmen, das war mir etwas zu konfus...

Turtle
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

also momentan zahlen wir 399 euro warm.
die neue würde 438 euro kosten. warm.
klar das wir dne rest übernehmen müssen ist klar aber wie ist das allgemein?
könnten wir theoretisch wieder gezwungen werden auszuziehen wel wir ja ohne zustimmugn umgezogen sind oder is das rein rechtlich eigentlich nicht gestattet?
nur ämter sagen ja auch oft dass sie nicht wollen, das man den rest selber bezahlen muss.
weiß auch nicht obs der vermieng so egal ist ob genehmigung kotmm oer nicht oer ob man auch ne sperre vom amt bekommt, wenn man einfahc so umzieht oder so?
daher mache ichs auch noch nicht, da ich mir da echt nicht sicher bin.
Gast

Beitrag von Gast »

398 Euro kommen vom Amt, wie jetzt auch, den Rest könnt ihr selber zahlen. Zum Auszug zwingen kann euch niemand.

Turtle
schleopold
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Beitrag von schleopold »

Der Umzug wir auch dann nur gezahlt wenn die neue Wohnung wirtschaftliche Vorteile hat und das Amt euch aufgefordert hat eine neue Wohnung zu suchen.
Gast

Beitrag von Gast »

Nee, auch sonstige wichtige Gründe würden anerkannt werden. Wenn z. B. halt 4 Person auf 45 qm leben: irgendwann ist es unzumutbar usw....

Also nicht nur, wenn die Umzugsforderung von Seiten der Behörde ausgeht. Auch Wünsche von Leistungsempfängern können berücksichtigt werden, wenn diese angemessen und wichtig sind...

By Turtle
schleopold
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Beitrag von schleopold »

Verfasst am: 05.03.2007 16:48 Titel:

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Nee, auch sonstige wichtige Gründe würden anerkannt werden. Wenn z. B. halt 4 Person auf 45 qm leben: irgendwann ist es unzumutbar usw....


....klar, dann auch, sorry
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

Turtle1972 hat geschrieben:Nee, auch sonstige wichtige Gründe würden anerkannt werden. Wenn z. B. halt 4 Person auf 45 qm leben: irgendwann ist es unzumutbar usw....

Also nicht nur, wenn die Umzugsforderung von Seiten der Behörde ausgeht. Auch Wünsche von Leistungsempfängern können berücksichtigt werden, wenn diese angemessen und wichtig sind...

By Turtle
klar doch aber nicht, wenn man einfahc so umzieht oder?
also würden aber keine nachteile entstehen ärger oder geldkürzuing etc. nru wiel man ohne fragen umgezogen ist?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

NEIN ! Du würdest nur keine Unterstüzung bezüglich Umzugskosten ect bekommen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

...und halt die 39 Euro Mietdifferenz selbst zahlen müssen...

By Turtle
schleopold
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Beitrag von schleopold »

Habt ihr das Geld für die Kaution etc.?Ich könnte nicht so einfach umziehen, müßte Darlehen beantragen.
Wenn ihr das alles habt, die Kosten der Wohnung im Rahmen eurer Stadt liegen und ihr keine Umzugskosten erstattet haben wollt, könnt ihr glaub schon umziehen.
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

die kaution würde von unserer jetzigen wohnugn übernommen werden denn sit die selber vermetung und die kaution geht dann rüber und da sbissle was da noch fehlt, haben wir dann noch selber.
also wegen umzugskosten, ne muss nicht sein unbedingt, da es nur paar straßen wieter ist udn wir es eh ruhig und über wochen hinziehen würden, brauchen wir eh keine, machen es dann alles selber, damals schon.
also das wäre nicht das problem.
und die klene mietdifferenz geht auch noch und wir hoffen ja mal auf festen job, mein menne fängt ne wieterbildugn jetzt an, da sehen wir chancen.
man soll da imemr posirtiv denken und diese 30 euro dann selber zahlen ist ja so nicht das problem.
wollte halt nur wissen, ob es da für uns nachteile gbt wenn wir es ohen fragen einfach machen, daher habe ich mich da noch etwas gesträubt.

aber danke, weiß dann schonmal bescheid und werde schauen wie lange der schen braucht eventuell klappts mit der whg ja früher, sonst müssen wirs eben auf unsere kosten machen, denn zu lange warten auch nicht mehr, wird langsam enge und die kleine wird bald nen jahr.

schönen abend noch
enibas
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Beitrag von enibas »

könnt ihr denn schon vor dem offiziellen einzugstermin mit dem umzug beginnen ? nicht, dass ihr am ende die miete für zwei wohnungen zahlen müsst.
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

ja dürften wir, durften wr beid er auch shcon, wenns nen halber monat vorher ist.
wir haben bei der sleben verwaltung für die alte auch keine kündigungsfrist, wir dürfteh früehr rein udn haben daher bissle länger zeit dann mit dem malern der alten wohnung.
also das wäre alles so ncht da sproblem und da sie die mieter nei verlieren wollen, kommen sie ienem da entgegen aber nur, wenn man bei denen schonmal ne wohnugn hatte, wenn man neuwohngun hat logischer weise nicht.
aber da wir ja shcon knapp fast 2 jahre bei ihnen gute mietern sind, wird das da kein prob sein, man müsste nur reden vorher aber das wäre machbar.

nochmal ne andere frage: wenn sie nun nach meinen angeboten und dem wbs schein sagen also ne so dringend ist da snoch ncht mt 3 zimmern, da die kleine ja erst 1 jahr ist, ich aber sage ich finds schon dringend udn ziehe dann ohne erlaubnis um, wäre also das mit der miete das selbe oder?
weil, als ich schwanger war hattenn die shcon gesagt, kidn bsi 3 jahre braucht noch kein eigenes zimmer, nur da habe ich gedacht, naja keinen stress wird klappen, aber nun merke ich, sie fats nen ajhr schon schwer und wenn der standpunkt immernoch der selbe ist, denke ich, werde ich ins gras beißen denn extra de jahre abwarten bis man darf schon doof, dennd er platz wird enge und man möchte sein schafzi ja auch langsam mal für sich haben udn cniht mti kidn teilen udn im wozi auch teilen und ihr schrnk steht im lfur und so, also voll zugestellt und dann nochmal 2 jahre?
ne.
mal schauen, werde berichten aber sonst wäre das selbe mit der miete auch nehme ich mal an?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Eltern.Valentina
Wie von den anderen schon gesagt, es gibt durchaus die Möglichkeit das ihr ohne vorherige Genehmigung umziehen könnt und die Differenz zu den Kosten selber tragt, geht jetzt auch nicht darum.
Denkst Du es dauert so ewig lange bis der WBS Schein da ist? Meistens geht das doch recht flott bis man den hat und wenn dann alles mit Genehmigung über die Bühne geht wäre es schon besser denke ich. Z.B. kommen zu dem was ihr selber mehr für die Miete zahlen müsst auch noch die Neben- und Heizkosten die über der bewilligten Höhe liegen.
Auch wenn die Beträge auf den ersten Blick nicht so hoch sind, auf Dauer läppert sich da doch einiges zusammen was dann im Monat irgendwo fehlt.
Das mit den 3 Zimmern wird mittlerweile bestimmt nicht mehr das Problem sein und wenn die qm angemessen sind (soweit mir bekannt sind das in Rostock auch bis 75 qm) auch klappen.
Ein Mensch ist schon ab Geburt ein Mensch der zählt, auch wenn er am Anfang noch nicht so einen grossen Platzbedarf hat. Mit 1 Jahr ist eure kleine sicher auch schon viel mobiler und braucht mehr Raum um ihren Bewegungdrang auch in der Wohnung auszuleben, Bewegung (und frische Luft natürlich) sind ganz wichtig für eine gesunde Entwicklung, es gibt viel zuviele Kinder die schon als kleine Bewegungsstörungen haben und das beeinflusst auch die geistige Entwicklung negativ. Das wäre z.B. schon mal ein wichtiger Grund falls noch ein Argument für die Zustimmung fehlt.
Kann durchaus verstehen das die enge Wohnung echt nervt, zumal eine größere greifbar nahe ist.
Ich wünsche euch das alles klappt und manchmal bringt ein wenig Geduld dann das bessere Ergebnis.
Gruss
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Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

@Melinde:
also bei usn sind es 70qm grenze udn 330 euro kalt.
weiß nun auch ncht wieso es überall so verschieden ist aber es ist shcon schwer zu warten, zumal der schein n ca einer woche kommen soll und bis die olle das dann bearbeitet hat dauerts auch nochmal.
dasie imemr termine hat und man nicht so vorbei kann muss man warten, bis sies so bearbeitet hat.
aber werde mich noch etwas in geduld wägen, diesen monat warte ich auf jeden fall noch ab.
ja, ein mensch ist schon einer wenn er im mutterleib ist, logisch, nur mein damaliger bearbeitet sahs anders und mente bsi 3 jahre braucht man nicht dringend eigeens zimmer und wäre der heute noch für mich zuständig würde der mir immernoch keine zustimmung geben, bin da froh, schonmal ne neue zu haben, die hoffentlich auch alles zum guten wendet.
sind auch bescheiden udn wollen keine riesen wohnung aber 2 raum schon dofo zumal man ja sein schlafzimmer mal wieder für sch möchte und nicht immer rücksicht nehmen wollen.
das ganze spielzeug liegt im zimemr verteilt und ist schon enge als wenns in ihrem zimmer wäre, ist alles schon schwer da man imemr weniger platz hat wegen kibett schon und so, einfach, weil das zimmer fehlt.
aber danke, weiß erstmal bescheid, werde noch warten, muss ich ja, aber werde berichten, wenns gewünscht ist.
danke und schönen abend noch
schleopold
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Beitrag von schleopold »

Meine Töchter sind schon 12 und 14 Jahre, und müssen sich ein Zimmer teilen. Bin alleinerziehend und soll jetzt mein Schlafzimmer hergeben und im Wohnzimmer schlafen, damit jeder ein eigenes Zimmer hat. Ist dann wohl wie in einer WG, nicht mehr wie in einer Familie.
Hänge an meinem Schlafzimmer, aber kann nichts machen.
Bei uns kostet eine 3 Zimmer Wohnung unterer Standart 700€ warm.
So verschieden ist das.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Eltern.Valentina
Klar wollen wir wissen wie es weitergeht. Rückmeldung, egal ob positive oder negative ist schon deshalb gut weil es anderen mit ähnlichen Fragen oft schon mal weiterhelfen kann.
Die Entscheidung Deines vorherigen Sachbearbeiters hat er nicht aus dem hohlen Bauch heraus gefällt mit dem "kein extra Zimmer für Kleinkind", das hat er so gemacht weil er eine entsprechende Anweisung dazu hatte. Die SB´s beim Amt können ihren Ermessensspielraum auch nicht endlos ausdehnen.
Hab´ da zu Rostock noch was gefunden in meinem Vorrat. Ist von März 2006 und wenn sich nichts geändert hat steht da auf Seite 10 was von 75 qm.
Arbeitshinweise für die Mitarbeiter
des Sozialamtes der Hansestadt Rostock sowie des Hanse-Jobcenters
zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung

Gruss und Gute Nacht
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Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

hm, also mri hat sie extra gesagt vbis 70qm habe ja extra im februar angerufen da ichs nicht mehr genau wusste.
komisch,m aber ist auhc egal so groß wollen wir auhc garnciht und gibts bei uns als 3 raum auch nciht sondern dann erst wieer als 4 raum.:-)

ihr dürft nicht umziehen?
finde ich ne zumutung aber man darf es sich einnklagen denn es stehen einem 3 zmemr zu und ist auhc logisch deine töchter haben auch mal freunde und wollen mit denen auch mal ins wozi und wnen du dann dort ashcläst.
ist logischer wiese voll dumm musst das mal so offen legen beim amt!
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

also, habe mal beim amt nachgefragt und da kam eben diese antwort zu mir:
Hallo Frau Meyer,
auf Ihre Anfrage von Montag teilen wir Ihnen mit, dass die Übernahme erhöhter Kosten der Unterkunft und Heizungskosten durch das Hanse-Jobcenter gem § 22(1) Satz 2 SGB II nur nach vorheriger Zustimmung erfolgt. Die setzt eine Antragstellung voraus.
Ich teile Ihnen jedoch schon vorab mit, dass Sie in 58,97 m² mit Ihrem Lebenspartner und Ihrem 1 jährigen Kind leben und aus unserer Sicht keine Notwendigkeit für einen Wohnungswechsel besteht.
Eine schwerwiegende Notlage ist nicht ersichtlich. Ein Wohnberechtigungsschein, auf dem die Dringlichkeit der Versorgung anerkannt wird liegt hier ebenfalls nicht vor.

Sollten Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen, legen Sie bitte auch den Wohnberechtigungsschein (diesen erhalten Sie im Bauamt der Hansestadt Rostock) im Hanse-Jobcenter mit vor.

Mit freundlichen Grüßen


was soll man davon halten?
ich finde das ne frechheit, wenn mri gesagt wir, bis 70qm stehen mir zu, dann ist das auch so.
klar kann man auf 59 qm leben, aber nicht in 2 zimmern und ist klar, das ein kind sein egens zimemr braucht, was sollte man da tun, wenn solche antwort zurück kommt?
ich meine, finde das dreist!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Eltern.Valentina
Davon halten, ja gute Frage. Natürlich halte ich von so einer Antwort nicht viel.
Wenn in den Richtlinien für Rostock eindeutig steht bis 75 qm Wohnfläche bei 3 Personenhaushalt kann der Verfasser des Schreibens von mir aus gerne die Ansicht haben das eure 58,97 qm ausreichend sind. Das ändert aber nichts an der Tatsache das die Richtlinie bezüglich der Wohnflächenangaben anzuwenden ist. Und diese qm Zahlen hat der Oberbürgermeister von Rostock im Juni letzten Jahres in seiner Stellungnahme zur Anfrage der Grünen auch nochmal genannt, das ist also auch nicht veraltet.
hier zu lesen
Es ist nirgendwo zu lesen das der OB nur Erwachsene meint, er schreibt von Personen. Person ist man ab Geburt.
Sicher, bei euch besteht keine akute Notlage denn das wäre z.B. der Fall wenn ihr keine Wohnung hättet oder in einer Sammelunterkunft o.ä. einquartiert wäret. Eine Dringlichkeit ist aber durchaus gegeben, der Wohnraum ist für 3 Personen zu eng, der Bewegungsdrang eurer Kleinen ist eingeschränkt. In Zeiten der wiederentdeckten Sorge der Politiker um die Entwicklung unserer Kinder doch sicher ein triftiger Grund eine grössere Wohnung zu bewilligen.
Ausserdem haben wir nicht mehr Anfang der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts als sich oft viel mehr Personen enge Wohnungen teilen mussten weil es kaum mehr Wohnungen gab.
Es gibt bei den Regelungen zur Vergabe von Wohnraum sog. Dringlichkeitsstufen die auf den Wartelisten mit einem Punktesystem bewertet werden. Stuttgart gibt z.B. bei weniger als 20qm Wohnraum pro Person 15 Punkte, woanders ist von dringlichem Bedarf die Rede wenn es nicht für jede Person ein Zimmer gibt.
Wenn Du also bei diesem Wohnberechtigungschein in der Spalte wo die Begründung für eine Dringlichkeit eingetragen werden kann schreibst das euer Kind nicht genug Platz hat sich zu bewegen oder sich ungestört beschäftigen kann, somit eine Einschränkung seiner Entwicklungsmöglichkeiten besteht (verursacht durch die räumliche Enge der Wohnung), dann sollte das dringend genug sein.
Jetzt hoffen wir mal dieser Wohnberechtigungsschein liegt euch bald vor und hat auch einen Vermerk das dringender Bedarf auf grössere Wohnung besteht. Denn diese Dringlichkeit der Versorgung ist in dem Schreiben ja auch noch erwähnt.
Hast Du den eigentlich schon beantragt? Wenn nicht kannst Du den doch gleich dort ausfüllen wenn Du ihn selber abholst. Sicher findet sich ein netter Mensch dem vielleicht noch mehr einfällt als Argument.
Viel Erfolg und alles Gute
Gruss
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Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

hallo,
super endlich jemand, der mich versteht.
ja, den habe ich schon beantragt und habe ich auch schon abgegeben, aber der soll ca. eine woche dauern meinten die, naja heute ist ne woche rum, mal schauen und hoffen, dass da was ordentliches steht.
wenn nicht, denke ich, habe ich schlechte karten, nru wie gesagt, ich seh das echt nicht ein, wenn gesagt wir bis 75qm dann soll das auch so sein und nicht mit 59 qm ist das ausreichend, aber so etwas sagte mir mein damaliger bearbeiter auch, als ich ss. war und nachfragte.
ich könnte ja, wenn ich hingehe zum amt wegen den whg und so ja mal sagen, was der oberbürgermeister von rostock so gesagt hat udn wieso ers so gesagt hat, ich denke, das wissen die selber nicht mal so genau.
ich sag ja, leg ja nicht mal wert auf 70qm, so groß muss das nicht sein, aber immerhn etwas mehr als jezt und immerhn nen zimmer mehr, so dass der wohnraum dann zum bewegen ist und nicht irgendwie was geteilt oder so.
ich meine ich bin genügsam auch mti der miete, da sollten die sich schonal bissle ordentlich verhalten.
zur not habe ich gedacht, dann einklagen, was aber leider auch wieder ein super langer und ärgerlicher weg sein wird.

wir werden jetzt aber, weils uns nichts anderes übrig bleibt, die 2 raum, zu enr 3 raum zu mache, wir überlassen das schlafzi nur ganz ihr als ihr zimmer, weil momentan teilen wir uns das noch und dann weren wir ins wozi umziehen, also 2 ecken machen, eine für schlafzi und eine als wohzi und da wir auch leider kein geld fpür eine schlafcouch haben, müssen wir das bett dann mit hinstellen so, dass also nur 10 qm wohnraum udn 10 qm schlafraum ist un das ist ja wohl nicht der sinn der sache.
nur für unsere kleien tun wir alles.
nur damit sie nun ihr zimemr bekomtm, denn da sgeht nun wirklich nicht mehr und ist notwendig, sod ass wir erstmal die lösung haben, bsi wir dann doch en 3 raum bekommen, was noch unsere hioffnung ist, e skommt nru auf diesen blöden schein an, hoffe, da steht wa sordentliches drauf, sonst muss ich ja nicht hin zum amt, aber versuch trotzdem wert, muss ich meinen text umchreiben, wegen der dringlichkeit, mal schauen.
aber danke, den auszug werde ich mri aml merkenn und zur not sagen.

schönen tag noch
maletorf
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grundsätzlich antrag stellen bei umzug

Beitrag von maletorf »

hallo leute...

grundsätzlich muss der antrag vor umzug gestellt werden. so kann das amt immer ablehnen, einfach mit der begründung, dass kein antrag gestellt wurde. von daher wär ich vorsichtig...

gruß
michael
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

ne antrag wird gestellt, nru wie gesagt, sehs nicht ein, wenns abgelehnt wir,d dennndann bekomme ich ehct ne kriese, ist das echt zum kotzen un find das so von ungerecht.
amt soll froh sein, wenn whg vorhanden und richtig im rahmen sind.
verstehe das echt nicht, menschenverachtend sowas.
luna23
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Beitrag von luna23 »

hi.
ich hab so ne ähnliche frage.
ich leb allein in ner ca 29m2 wohnung - ein zimmer.
und würde gern in eine etwas größere (einer person angemessene) wohnung umziehen.
wieweit genau geht jetz dieses ermessen? gehen die nach der größe der wohnung? oder nach der miethöhe?
weil mal hör ich bis 50 m2 geht es, dann mal nach ner bestimmten höhe...
kann mir das einer für berlin nennen? ich seh da ech nich durch.

luna.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo luna23
Für Infos zu Berlin schau mal hiergibt es ausführlicheres.
Gruss
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luna23
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Beitrag von luna23 »

danke schön melinde.
das heißt also laut dem schreiben (seite 9) Nr. 9.4 (6) bei grundsätzlich nicht erforderlich hab ich keine chance das ich in eine etwas größere wohnung umziehen könnt. selbst wenn sie diesen 360€ warmkosten entspräche.
...

na dann...
luna.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo luna23
Der Punkt Nr. 9.4 (6) bezieht sich doch auf die Übernahme von Umzugskosten. Wenn die nicht nötig werden und Du eine angemessene Wohnung findest die vom Preis her weniger als Deine jetzige kostet könnte ein Umzug meiner Ansicht nach Chancen auf Bewilligung haben.
Diese AV Wohnen ist nur ein Papier, wie ein Sachbearbeiter im konkreten Fall entscheidet hängt neben den Möglichkeiten die sein Ermessensspielraum zulässt sicher auch von der Nachvollziehbarkeit guter Argumente ab.
Frag einfach mal beim nächsten Termin im Amt nach ob das ginge.
Gruss und Viel Erfolg
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Beitrag von luna23 »

hi.
ich wollt das thema nochma kurz aufwärmen und fragen ob termi oder jemand anderes was sagen kann.
und ich wollt ein konkretes beispiel bringen.
zz wohn ich in so einer wohnung:
http://www.degewo.de/suche2/suche.php?n ... =1&id=1001
ist im gleichen haus, exakt gleiche wohnung, nur ganz unten 1. etage.

jetz wollt ich euch ma fragen, da dort auch 2 zimmerwohnungen frei sind, ob es sich lohnt beim arbeitsamt anzufragen, ob ich dahin umziehen kann.
so eine: http://www.degewo.de/suche2/suche.php?n ... =1&id=1005
(gibt noch 2 andere wohnungen in dem häuserblock die von 390-410 euro kosten.)
die wäre im gleichen haus nur ein paar etagen höher.
ich hätt einfach gern eine etwas größere wohnung, da auch die luft in der wohnung immer steht und wenn es warm is so wies auch im april schon war, ist es kaum auszuhalten, da ich auch genau sonnenseite habe, und ich dadurch nicht wirklich lüften kann.

ich glaub das selbst leider nich das es was bringen könnte anzufragen, da ja schon vom preis her diese 360 euro wm überstiegen sind und auch (hab ich irgendwo gelesen) die 50m2.
hoffe jemand kann da was sagen. wenn nich hock ich weiter inner kleinen wohnung. *seufts*

luna.
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
umziehen kannst Du so oft und wo hin Du auch immer hin möchtest.

Wenn die neue Wohnung genau so teuer ist, wird das Amt sie auch bezahlen.

Ps.:Umzugskosten werden bei selbst Auszug nicht übernommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von luna23 »

hi termi.
genauso teuer ist die wohnung nat. net.

is klar das ne 2zimmer (ca. 390-400€warm) mehr kostet als meine bisherige 1zimmer (233€warm).

meine frage is jetz, würde das aa auch die zahlen, die wohnung?
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Beitrag von DjTermi »

Nein, wenn Du ohne genemigung umziehen würdest !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von luna23 »

gut. (hab immer noch falsch ausgedrückt ^^)
meine frage.
ich möchte es ja nicht ohne genehmigung vom arbeitsamt machen. aber würde es sich für mich jetz lohnen überhaupt beim amt anzufragen? oder kann ich gleich mit ner absage dafür rechnen ^^; und es gleich lassen.
das is das war ich gern wissen würd.
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Beitrag von DjTermi »

DA ich hier im Krnakenhaus bin, und die KDU nicht für dein Ort finde kann ich Dir das leider nicht sagen. Vielleicht findet ja jemand im Internet diese. Oder Du Rufst bei der ARGe mal an und fragst was Dir denn zu steht für eine Wohnung m² ect...
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Beitrag von Melinde »

Hallo luna23
Wenn die Wohnung die man da ansehen kann bei Deinem Hinweis in Berlin liegt dann schau mal hier auf der zweiten Seite ist eine Tabelle.
Gruss
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Beitrag von luna23 »

nagut ^^ dann werd ich doch mal hindackeln und nachfragen.
anrufen kost wieder geld.

kann ich da zu meiner sb oder an welche stelle muß ich mich wenden? da wo ich meine folgeanträge auch abgebe?

melinde hatte oben in dem beitrag ja schonma nen link geschickt. is aber halt die frage. ob das nur ungefähr is oder ob die da nich drüber gehn.

aber danke für deine geduldigen antworten. und komm bald gesund aus dem kh.

luna.
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