Frage zu Wohnung !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Frage zu Wohnung !!!

Beitrag von Surfmaus »

Hallo !!!!

Darf das Amt den umzug in eine wohnung verweigern die über dem Satz der Kaltmiete liegt ???? Die wohnung darf nur 276 euro kalt kosten, ist aber hier in der gegend nicht wirklich was zu finden alles so zwischen 280 und 320 euro kalt !!!! Wenn man sich anbietet die differenz selber zu tragen, dürfte es da doch keine Probleme geben oder ???? In diesem fall würde eine freundin von mir mit ihrem freund in einer BG leben, der freund hat aber Arbeit !!!! Und wie ist es damit gemeint die beiden suchen eine wohnung, nach vielen absagen hatten sie jetz eine wohnung gefunden, aber da bestand der vermieter drauf das sie sich einen Mietbürgen sucht !!! Warum das ???? Für was soll das gut sein ??? Sie muss sich doch vorher eh die bestätigung vom amt holen das sie den Teil der Miete übernehmen !!!!

Und wie is das mit der GEZ hat man auch anspruch auf eine Befreiung wenn man in einer BG lebt und der eine Partner anspruch auf Hartz4 hat ????
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Surfmaus
Bei der GEZ-Befreiung kommt es auf das Einkommen an, einfach mal einen Antrag stellen.
Der potentielle Vermieter möchte sich nur absichern. Da die ARGE nicht als Mieter fungiert, also kein Vertragspartner ist, wird sie sich bei Mietrückständen oder anderen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht darum kümmern. Daher möchte der Vermieter einen Mietbürgen haben bei dem er seine Aussenstände einklagen kann.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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