Trainingsmaßnahme- Aufwandsentschädigung????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Killerbabe
Beiträge: 9
Registriert: 17.10.2006 12:33

Trainingsmaßnahme- Aufwandsentschädigung????

Beitrag von Killerbabe »

Hallo,

ich habe mir jetzt selbst ein Pratikum für ein halbes Jahr gesucht und das ganze wird als Trainingsmaßnahme verbucht.

Nun hat mir das Unternehmen eine Zahlung von 400-500 € zugesagt, was aber quatsch ist, da ich davon kaum was behalten darf.

Nun die Frage, wieviel darf ich behalten(ganz allgemein)?
Wie gesagt, es wird als Aufwandsentschädigung und nicht als Vergütung verbucht, da das Praktikum unentgeltlich ist.

Ich dachte bis 100€ darf man behalten und alles was zwischen 100 und 800€ liegt darf man zu 20% behalten.

Aber es gibt auch die 165€-Jobs, wo man alles behalten kann.

Was stimmt denn nun, weil ich dass dann dem Unternehmen mitteilen möchte.

MFG
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