Hallo.
Brauche ganz dringend hilfe. Habe eben mit meiner Sachbearbeiterin geredet. Folgendes problem, muss zum 1 april in eine eigene wohnung. Vorab habe ich mich erkundigt was mir an Erstausstattung zusteht. Sie sagte mir gar nichts. Super ganz toll. Mit folgender Begründung. Eine Erstaustattung hätte mir nur zugestanden wenn ich mir sofort nach Auszug aus meinem Elternhaus, eine eigene wohnung genommen hätte. Wohne aber zur zeit als untermieter. Auf meine kündigung steht das alle mitgemieteten möbel beim auszug beim vermieter verbleiben. Fakt ist das mir nach ihren aussagen keine Erstaustattung zusteht. Jetz meine frage kann mir jemand sagen wo ich mich noch hinwenden kann, das ich zu der Erstaustattung komme. ich habe gelesen das es mir auch zusteht wenn ich aus nem Untermietvertrag in eine eigene wohnung zieh !!!!
Danke
dringend hilfe benötigt....
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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hallo Blubberblase !!!
Habe mich auf meine kündigung bezogen, im gespräch mit meiner SB bei der ARGE, da steht schwarz auf weiss drin, das alle möbel mitgemietet waren und beim auszug beim vermieter verbleiben. Antwort der Sachbearbeitern, war das ich trotzdem keine Erstaustattung bekomme. Wie oben schon gesagt hätte mir das nur zugestanden wenn ich von meinen eltern raus und in eine eigene wohnung gezogen wäre.
Habe mich auf meine kündigung bezogen, im gespräch mit meiner SB bei der ARGE, da steht schwarz auf weiss drin, das alle möbel mitgemietet waren und beim auszug beim vermieter verbleiben. Antwort der Sachbearbeitern, war das ich trotzdem keine Erstaustattung bekomme. Wie oben schon gesagt hätte mir das nur zugestanden wenn ich von meinen eltern raus und in eine eigene wohnung gezogen wäre.