Umzug wegen besserer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Matze2811
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Umzug wegen besserer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Beitrag von Matze2811 »

Hallo Leutez

bein leider nach Kündigung derzeit ALG II ( Hilfsweise Hart 4 ) Empfänger. Da ich keinen Führerschein habe bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewissen. Bin wegen der Arbeits bereits vor 4 Jahren von meinen Eltern weggezogen. Und da wo ich im Moment noch Wohne ist die Verkehrsanbindung mehr als Bescheiden ! Die neue Wohnung würde nicht mehr Kosten als da wo ich im moment noch Wohne. Wie groß sind die Chancen das ich Umziehen darf ? Mir ist KLAR das KEINE Umzugskosten übernommen werden.

Mit besten Grüßen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es kann Dir keiner verbieten wenn Du umziehen möchtest ! Wie Du nur schon sagst wirst Du keine unterstüzung dafür erhalten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Matze2811
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Beitrag von Matze2811 »

Joa das ist Verständlich. Das hat mir auch meine Fallmanagerin schon gesagt. Und wenn ich dadurch wieder zu Arbeit kommen kann , sind mir alle Wege recht. Danke für deine schnelle Antwort !

Mit besten Grüßen

Matthias
Matze2811
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Beitrag von Matze2811 »

So ich habe das am vergangenen Dienstag mal mit meinem Sachbearbeiter (Leistungen) besprochen. Dieser sagte mir das ich Umziehen darf . Er bezeichnete es als Privat "Vergnügen" :) Umzugskosten werden wie schon gesagt keine übernommen . Desweiteren ist die Wohnung um 39 Euro teurer als die jetzige , diese muss ich selber aus den derzeitigen Regelleistungen bestreiten. Heißt etwas höheren Kosten werden nicht übernommen . Soweit zu eurer Info . Ich hoffe bloß , dass ich den guten Mann richtig Verstanden habe. Vielleicht kann mir das einer von den ALG II Bearbeitern hier im Forum bestätigen. Vielen Dank schonmal !

Mit den besten Grüßen

Matthias Aschrich
blade80
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Beitrag von blade80 »

Da du schon lang nicht mehr zu Hause wohnst und die Differenz der neuen Miete selbst zahlst ist das soweit OK, hätte dir genau das gleiche gesagt ;)

Aber Tip: Check das vorher bei der neuen ARGE ab, nicht dass die dann meckern und das alles wochenlang zum Stillstand kommt.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dito @ Blade :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Matze2811
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Beitrag von Matze2811 »

Ist die gleiche Arge , aber vielen Dank ! :wink:
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