Hallo an alle. Ich habe da mal eine Frage: Meine Lebensgefährtin, meine kleine Tochter und ich beziehen Arbeitslosengeld2. Meine Eltern sind Hausbesitzer und werden mir das Haus, wenn sie einmal nicht mehr sind vererben. Meine Frage hierzu lautet: Muss ich das Haus dann, vorausgesetzt ich beziehe dann immer noch Hartz4 verkaufen?
Und wenn ja, muss ich dann die bis dahin bezogenen Leistungen zurück zahlen?
was, wenn ich ein Haus erbe und Hartz4 Empfänger bin?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Quelle: Hamburger AbendblattWenn Hartz-IV-Empfänger erben: Das ist zu beachten
BERLIN -
Bei der Abfassung eines Testaments sollte darauf geachtet werden, ob unter den Erben auch Hartz-IV-Empfänger sind. Darauf weisen die ostdeutschen Notarkammern in Berlin hin. Wer beispielsweise ein Haus in der Familie halten will, sollte bedenken, dass Hartz-IV-Empfänger ererbtes Vermögen zunächst "verbrauchen" müssen. Eine nicht selbst genutzte Immobilie müsse daher verkauft und der Erlös verbraucht werden. Ausgenommen sei lediglich sogenanntes Schonvermögen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus.
Da kann wohl nur ein Rechtsanwalt/Notar helfen.
Danke für die Info... Nun, das würde ja im Klartext bedeuten,dass das Haus nicht verkauft werden müsste, wenn ich das Haus selbst zum wohnen nutze... zumindest gegebenenfalls.
Aber wenn ich das Haus nun selbst bewohne, habe ich dann weiter ein Anrecht auf den Bezug von Hartz4?
und ist diese Regelung Bundeslandabhängig?
So und wenn ich mich dann zum Verkauf des Hauses entschließe, sei es nun deshalb, weil ich es doch nicht behalten darf, muss ich dann vom Arbeitsamt geleistete Arbeitslosengeld 2 Vergütungen ( mal angenommen ich hab zum Zeitpunkt des Erbes 10 Jahre Hartz4 bezogen ) (so schlimm ist es und wird es hoffentlich nicht ) zurück zahlen?
Aber wenn ich das Haus nun selbst bewohne, habe ich dann weiter ein Anrecht auf den Bezug von Hartz4?
und ist diese Regelung Bundeslandabhängig?
So und wenn ich mich dann zum Verkauf des Hauses entschließe, sei es nun deshalb, weil ich es doch nicht behalten darf, muss ich dann vom Arbeitsamt geleistete Arbeitslosengeld 2 Vergütungen ( mal angenommen ich hab zum Zeitpunkt des Erbes 10 Jahre Hartz4 bezogen ) (so schlimm ist es und wird es hoffentlich nicht ) zurück zahlen?