Freibetrag !!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Surfmaus
Beiträge: 61
Registriert: 27.09.2006 16:51

Freibetrag !!!!

Beitrag von Surfmaus »

hallo ihr lieben !!!1

Wie errechnet sich der freibetrag auf das einkommen des partners ?
Also bruttoeinkommen - Abzüge - Freibetrag ? nur wie kann ich mir diesen freibetrag ausrechnen ???

Kann mir da jemand helfen ?

Danke
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung des ALG II-Verfahrens werden grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände des hilfebedürftigen Arbeitslosen und die seines mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners berücksichtigt. Verwertbares Vermögen bleibt nur innerhalb der entsprechenden Freibetragsgrenzen anrechnungsfrei.


Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Surfmaus
Guck mal ob der Rechner hier weiterhilft:
Freibetragsrechner Einkommen
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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