hallo ihr lieben !!!1
Wie errechnet sich der freibetrag auf das einkommen des partners ?
Also bruttoeinkommen - Abzüge - Freibetrag ? nur wie kann ich mir diesen freibetrag ausrechnen ???
Kann mir da jemand helfen ?
Danke
Freibetrag !!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung des ALG II-Verfahrens werden grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände des hilfebedürftigen Arbeitslosen und die seines mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners berücksichtigt. Verwertbares Vermögen bleibt nur innerhalb der entsprechenden Freibetragsgrenzen anrechnungsfrei.
Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.
Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.
Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.