Betriebskosten Guthaben und private Insolvenz

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dreamliner05
Beiträge: 31
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Betriebskosten Guthaben und private Insolvenz

Beitrag von Dreamliner05 »

Hab mal ne Frage:

Es ist ja bekannt das Guthaben der Betriebskosten für die Unterkunft zurück an die Arge gezahlt werden müssen.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich bin in privater Insolvenz und da wird alles an den Insolvenzverwalter gezahlt, der das Guthaben mit in die Insolvenzmasse aufgenommen wird und an die Gläubiger verteilt wird. Meine Vermieterin wurde deswegen aufgefordert Guthaben aus Nebenkosten-Abrechnungen direkt an den Insolvenz-Verwalter zu zahlen.
Was mache ich jetzt da mit der Arge? Die wollen doch auch das Geld haben under gibt es hierfür eine andere Regelung? Habe mit meinem Insolvenzverwalter eben noch gesprochen aber er sagt das Geld muß an ihn.
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Diese sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da sie es nicht sind
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dreamliner05
Das wird so nicht gehen denn die Betriebskosten hat die ARGE als Teil der KdU bezahlt und daher muss auch ein daraus entstandenes Guthaben an sie zurückfliessen. Es ist also nicht Dein Geld was da kommt und kann also nicht in die Insolvensmasse einfließen.
Deine Vermieterin sollte das Guthaben direkt an die ARGE überweisen.
Überweist sie an den Insolvenzverwalter kann es sein das die Arge es trotzdem von ihr fordert. Ob der Inso- Verwalter es dann wieder herausrückt ???
Erklär das der Vermieterin und sie wird sich Ärger ersparen.
Bei Guthaben z.B. aus Stromrechnung wäre es etwas anderes weil ein Guthaben auch Dein Eigentum wäre weil vom Regelbedarf gezahlt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Das Guthaben daraus muss an die ARGE, und zwar zuerst an die, und dann - wenn ein Teil übrig bleibt, weil nicht alles angerechnet wird z.B. dann erst kann die IV ihre Hand drauf legen.

Unsere IV hats uns so erklärt, wenn wir diesen Fall hätten, das die ARGE Vorrang hat, da diese ja auch anteilig diese Kosten zahlt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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