brauche dringend eine Wohnung. Bitte um hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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adr
Beiträge: 2
Registriert: 05.12.2006 00:13

brauche dringend eine Wohnung. Bitte um hilfe

Beitrag von adr »

Hallo,

seit kurzem ist ein neues gesetz raus gekommen, welches jugendlichen eine eigene Wohnung nicht zugesteht, wenn sie bei den eltern wohnen können.

bei mir ist es allerdings so, das meine eltern verstorben sind und mir das jobcenter bereits mehrmals die kostenübernahme für eine Wohnung verweigerte, weil ich ja bei meiner Oma leben könne.

Es kann doch nicht richtig sein, das ich bis zum 25 lebensjahr bei meiner Oma wohnen muß, oder? Ist meine Oma zur fürsorge verpflichtet?!

Eine Wohnung ist für mich sehr wichtig. ich würde mich über tipps und tricks und sonstige anregungen sehr freuen.

mfg
Dreamliner05
Beiträge: 31
Registriert: 01.12.2006 14:41
Wohnort: Hamburg

Wohnung

Beitrag von Dreamliner05 »

Also, das wäre ja die Höhe wenn das Jobcenter von dir verlangt das du bei deiner Oma leben könntest.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinungen dar.
Diese sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da sie es nicht sind
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Da stell Dich mal ganz schnell auf die Hinterfüße und laß Dich nicht einschüchtern. Laß Dir das Gesetz vom Sachbearbeiter zeigen und den Paragraphen nennen in dem geschrieben steht, daß Großeltern für ihre Enkel aufkommen müssen. Leg sofort Widerspruch gegen die Ablehnung der Wohnung ein. Wenn sie Dir die Arge trotzdem Märchen erzählt, besorgst Du Dir einen Beratergutschein beim Amtsgericht für einen Rechtsanwalt! Das wird ja immer doller hier! Jede Wette, Du hast Anspruch auf eine Wohnung!!!! Aber diese arroganten Einschüchterungsversuche der Arge bringen mich inzwischen zur Weißglut! Kann man den wirklich nur noch mit Hilfe des Anwalts durchsetzen was einem rechtmäßig zusteht????
Viel Glück und Gruß buxi
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Puh schwierige Frage grundsätzlich können die Großeltern herangezogen werden , wenn sie denn über entsprechenden Wohnraum verfügen /Geldmittel. Allerdings müssen die Verhältnisse geprüft werden, man kann nicht einfach sagen geh zur Oma!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
adr
Beiträge: 2
Registriert: 05.12.2006 00:13

Beitrag von adr »

danke. ich hatte schon fast aufgegeben, nachdem ich mindestens 8 mal da war und sie immer wieder einen anderen weg fanden mich abzuwimmeln. Ich denke ich versuche es wirklich mal mit einem Anwalt.

woher bekomme ich diesen Beratergutschein?

Danke mfg
Gast

Beitrag von Gast »

Entweder vom Anwalt selbst oder vom Amtsgericht.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ich wurde damals vom Anwalt zum Amtsgericht geschickt. Dort musste ich zum Rechtspfleger. Dem musste ich meine Bescheide ( Ablehnungen) vorlegen. Brauchst aber keine Angst haben, das ist nicht so ne strenge Prüfung wie bei Antragstellung von ALG II :wink: anstandslos hat er ihn sofort ausgestellt.
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