Hartz4 und EV

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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r3spect
Beiträge: 2
Registriert: 03.12.2006 17:48

Hartz4 und EV

Beitrag von r3spect »

Hallo,
Bin Neu hier und habe durch Zufall das Forum entdeckt und habe nur ne kleine Frage und eine Anregung an die Admins :-P.
Ich hab folgende Frage.
Wenn man Hartz4 Empfänger ist braucht man doch Eigentlich gar keine EV abgeben oder ? Ich mein Wenn man Gläubiger hat,würde man doch sicherlich zahlen wenn man denn nur könnte.Aber der Mindestsatz ist eben 770 eus wenn man alleine ist und drunter ist eben nichts,da macht eben keiner was.Und eine EV bringt da auch nichts.Physikalische Gesetze sind und bleiben eben die höchsten.Wenn man nichts hat,kann man auch nichts abgeben.Ist so und wird immer so bleiben,also warum da EV.
Das war doch zu "Sozialamtzeiten".Oder hab ich was falsch verstanden ?
Würde gern mal eure Meinung lesen.

Und folgende Anregung .
Wenn jemand eine Frage stellt kann ich es auch nachvollziehen das es keine "Kostenloe Rechtsberatung sein soll"Und der Thread closed wird.Denn das darf ja in Deutschland eben nur ein Rechtsanwalt(gegen eine kleine Gebühr versteht sich,hat ja nicht umsonst studiert)
Aber der Sinn der Sache ist ja das sich die Betroffenen Informationen austauschen wie es bei demjenigen war.
Ist ja keine Beratung sondern er erzählt eben nur wie es tatsächlich gelaufen ist.Und mit Glück trifft es bei jemand anders ja genauso zu.

r3spect
Dreamliner05
Beiträge: 31
Registriert: 01.12.2006 14:41
Wohnort: Hamburg

EV

Beitrag von Dreamliner05 »

soweit ich weis hat eine EV nichts mit bezügen von der ARGE zu tun, das heist: wenn eine Ladung zur Abgabe einer EV kommt mußt du sie auch abgeben. Bei der Abgabe einer EV wird nicht nur das derzeitige Einkommen erfasst sondern auch Wertvolle Dinge wie teure Möbel, teure Bilder, Schmuck, Kleidung (Pelze), die dann Versteigert werden können. Ein Gläubiger kann die Abgabe einer EV so lange beantragen wie er Spaß drann hat.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinungen dar.
Diese sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da sie es nicht sind
r3spect
Beiträge: 2
Registriert: 03.12.2006 17:48

Beitrag von r3spect »

Hallo,
Aber das ist doch Käse,das muß man doch beim Antrag auf Hartz4 auch angeben.Wir möchten doch nicht den Staat veräppeln,und falsche Angaben machen.Also wie man Sieht Deutschland und die Politiker sind schon Klever Kerlchen...Da weiß der eine nicht was der andere macht.Hauptsache neue Gesetze machen...Und nichtmal Hirn einschalten.
Ich sach nur Harzt 4......
Ja genau
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