2te kürzung inerhalb von 13 Tagen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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IKAK
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2te kürzung inerhalb von 13 Tagen

Beitrag von IKAK »

Hallo,
habe heute Post bekommen, das ich erneut um 30% gekürzt wurde. Der Grund : 9 Bewerbungen sind nicht 10 wie vom Amt verlangt.
Kann dass sein oder ist das wirklich schon soweit.
Habe erst vor 13 Tagen eine kürzung bekommen, weil ich mich angeblich nicht für eine Stelle beworben hatte. Obwohl ich dar war mit 46 anderen wobei zwei das selbe problemmmmmmm haben, die angeblich auch nicht da waren hab sie aber gesehen.

Jetzt möchte ich gerne mal wissen, darf mann innerhalb von 13 Tagen zwei mal 30% kürzen und wenn ja, kann ich es mir beim besten willen nicht vorstellen das dies die waren gründe sind.

LG IKAK
Dreamliner05
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kürzung

Beitrag von Dreamliner05 »

was für eine unverschämtheit von denen zu argumentieren das 9 keine 10 Bewerbungen sind. können die dir 10 Stellen anbieten auf die du dich bewerben könntest? bestimmt nicht
IKAK
Beiträge: 4
Registriert: 02.12.2006 01:31

Beitrag von IKAK »

ne vermutlich nicht.

:evil:
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hattest Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
IKAK
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Beitrag von IKAK »

Wie soll ich das denn jetzt verstehen ?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo IKAK,

wenn du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast in der steht dass du dich verpflichtest in einem Monat 10 Bewerbungen zu versenden, dann ist die Kürzung leider rechtens.
Gegen die erste Kürzung würde ich Widerspruch einlegen, du bist ja anscheinend da gewesen. Beim nächsten Mal würde ich dir raten, dir unbedingt schriftlich bestätigen zu lassen dass du bei einem Bewerbungsgespräch auch anwesend warst. Zumindest wenn das eine solche Massenveranstaltung ist.

Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
IKAK
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Registriert: 02.12.2006 01:31

Beitrag von IKAK »

Hallo, mir ist es nicht bekannt, das ich solch eine sache unterschrieben habe, habe eigentlich nur den Antrag ausgefühlt. werde mich aber am Montag da schlau machen, ob ich soetwas Unterschreiben habe.

Danke erstmal.
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