Kinderwagen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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goschi
Beiträge: 7
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Kinderwagen

Beitrag von goschi »

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Kinderwage beim Amt beantragt, und dieser wurde abgelehnt. Begründung: bereits mit der Regelleistung abgegolten.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Bin für Tips dankbar.

Freundliche Grüße
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo goschi,
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen die Kosten für einen Kinderwagen aus dem Regelsatz bestreiten. Anspruch auf eine Einmalzahlung besteht nicht; allenfalls auf ein Darlehen, wenn den Betroffenen keine ausreichenden Rücklagen zur Verfügung stehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
goschi
Beiträge: 7
Registriert: 16.11.2006 18:52

Beitrag von goschi »

kann ich nicht nachvollziehen...Die Dinger sind ganz schön teuer. Möchte mal wissen, wer sich das ausgedacht hat. In meinen Augen handeln die Bearbeiter größten Teils nach Ermessen, denn nirgends in den Paragraphen ist genau aufgelistet, was nun als einmalige Leistung ausgezahlt werden kann und was vom Regelsatz zu bezahlen ist. Das würde mich mal interessieren.

Gruß
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

es gibt zu dem was ich gesagt habe ein gerichtsurteil, und das jeder Sachbearbeiter das anders macht, das glaube ich nicht !

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Mai 2006 – L 6 AS 170/06 ER

Gerade aus den Aspekt das es so teuer ist, vielleicht bekommt man es deshalb nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Beitrag von katze34 »

:D hast du es schon eionmal bei der caritas oder arbeiterwohlfahrt versucht soweit ich das weiß kann man da sich unterstützung holen.
Gruß
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo goschi
Schau mal hier ob Du fündig wirst:

Eltern Flohmarkt

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo goschi
Hab da gerade was interessantes zum Kinderwagen gefunden. Vielleicht als Argument für einen Widerspruch heranzuziehen. Das Urteil ist zwar nicht das neueste aber vielleicht hilft es.

Arbeitslosengeld II umfasst auch Kinderbett und Kinderwagen
Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht entscheidet über den Anspruch eines arbeitslosen Ehepaars auf ein Kinderbett und einen Kinderwagen Neben den Kleidungspauschalen für Schwangerschaft und Babykleidung besteht ein Anspruch auf einmalige Hilfe für ein gebrauchtes Kinderbett und einen gebrauchten Kinderwagen.
Das Landesssozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein arbeitsloses Ehepaar für sein noch nicht geborenes Kind als Erstausstattung des Hausrates ein Kinderbett und einen Kinder-
wagen beantragte. Der Antrag wurde abgelehnt, zugleich wurden aber Kleidungspauschalen für Schwangerschaft von 150 Euro und Babykleidung von 180 Euro bewilligt. Ein Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht hatte zunächst keinen Erfolg. Neben den Kleidungspauschalen könne ein darüber hinausgehender Bedarf nicht geltend gemacht werden. Bei der An-
schaffung eines Kinderbettes und eines Kinderwagens könne bei einem bereits bestehenden Haushalt auch nicht von einer Erstausstattung der Wohnung gesprochen werden. Das Landessozialgericht verurteilte die Verwaltung im Beschwerdeverfahren, ein gebrauchtes Kinderbett und einen gebrauchten Kinderwagen als einmalige Hilfen zu gewähren. Das Gesetz sehe neben den Regelleistungen Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung vor. Dabei sei das Tatbestandmerkmal „Erstausstattung” nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen. Die Erstausstattung einer Wohnung umfasse alle Wohnungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich seien. Darunter falle in einer Wohnung, in die ein Säugling aufgenommen werden solle, auch ein Kinderbett mit Lattenrost und Matratze sowie ein Kinderwagen. Es sei jedoch durchaus zumutbar, sich mit gebrauchten Möbeln auszustatten (Beschluss vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS).
Nach: Nach: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Pressemeldung vom 02.08.2005 zum Beschluss vom 12.07.2005 - L 3 ER 45/05 AS
Die gerichtliche Entscheidung kann in der folgenden Datenbank recherchiert werden:
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/704 ... b81ce4.htm

Quelle:http://doku.iab.de/chronik/32/2005_08_0 ... rbett2.pdf

Gruss
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Dreamliner05
Beiträge: 31
Registriert: 01.12.2006 14:41
Wohnort: Hamburg

Kinderwagen

Beitrag von Dreamliner05 »

mir reichts!!!
was soll den aus dem Regelsatz noch alles bestritten werden?
:evil:
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