Hallo..vor einiger Zeit habe ich endlich den Bescheid von meiner neuen Wohnung bekommen, dass der Antrag bewilligt ist..Zugleich habe ich auch einen Antrag für die Erstausstattung der Möbel gestellt!Nun steht aber in diesen Bescheid drinn "Nach nomaliger Prüfung der Sach-und Rechtslage wird Ihrem Widerspruch hinsichtlich der Zustimmung zur Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung für den Bezug einer anderen Wohnung sattgegeben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen gesonderten zugehenden Bescheid."Das war schon mal was Gutes!Diesen Bescheid habe ich noch nicht erhalten! Aber was ich nicht verstehe ist, zu meinen Antrag auf Möbel wurde mir folgendes mitgeteilt:"Da nichts gemeinsam genutzt wird ist darauf zu schließen, dass jedes Mitglied der Wohngemeinschaft über eine eigene Wohnungsausstattung verfügt.es kann dem Antrag deshalb nicht ganz gefolgt werden" So nun zu meiner Frage: Heute habe ich einen Zettel in meinen Briefkasten gehabt, dass morgen früh ein Außendienstmitarbeiter Herr...um.. kommen wird um Prüfung eines Sachverhaltes.(Landkreis...Fachdienst Soziales, soz. Ermittlungsdienst).Kommt der jenige um zu Prüfen wegen der Bewilligung meiner Erstausstattung der Möbel?Denn desweiteren stand in diesen Bescheid drinn das die Wohngemeinschaft nachgewiesen wurde..Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann?Kurz zu meinen Sachverhalt....Ich wohne hier als Untermieterin in der Wohnung und demjenigen gehören auch die Möbel..Wir haben dann ein Schriftstück aufgesetzt,wo das nocheinmal von den jenigen Bestätigt wurde das Ihm die gesamte Möbeleinrichtung (einschließlich Elektrogeräte)gehört!Ich hoffe das,dass reichen wird?Denn wie sollen wir denn das sonst noch Beweisen?
Gruß Diana
Hausbesuch??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Stippie
Der Aussendienst der morgen vorbeikommt schaut sich das von Dir bewohnte Zimmer an und wird feststellen das es sich genau so verhält wie Du angegeben hast.
Die Einrichtung gehört nicht Dir sondern Deinem Mitbewohner der Wohngemeinschaft. Du als Untermieter benutzt die Möbel und die Küche nur so wie das bei Untermietverhältnissen üblich ist.
Meine Oma hatte früher auch einen Untermieter und da war auch möbliert vermietet mit Küchennutzung. Das war in den 50er und 60er Jahren noch häufiger bei alleinstehenden so denn es gab kaum Wohnungen.
Keine Angst vor diesem Besuch, die Leute beissen nicht.
Gruss
Der Aussendienst der morgen vorbeikommt schaut sich das von Dir bewohnte Zimmer an und wird feststellen das es sich genau so verhält wie Du angegeben hast.
Die Einrichtung gehört nicht Dir sondern Deinem Mitbewohner der Wohngemeinschaft. Du als Untermieter benutzt die Möbel und die Küche nur so wie das bei Untermietverhältnissen üblich ist.
Meine Oma hatte früher auch einen Untermieter und da war auch möbliert vermietet mit Küchennutzung. Das war in den 50er und 60er Jahren noch häufiger bei alleinstehenden so denn es gab kaum Wohnungen.
Keine Angst vor diesem Besuch, die Leute beissen nicht.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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