Wer kann mir weiter Helfen????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wer kann mir weiter Helfen????
Hallo an alle!!!
Ich bin zu diesem Hartz 4 Forum über Google gekommen und habe mehrere Fragen an Euch..Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann? Ich lebe seit zwei Jahren mit jemanden zusammen in einer Wohngemeinschaft worauf ich auch von Arbeitsamt Geld bekommen habe..Nun ist mein Hartz 4 am 31.Oktober. ausgelaufen und habe dann den Folgeantrag gestellt (vor ca.4 Wochen..)Nun kam der 01.November. und ich habe kein Geld vom Aamt bekommen! Die Frau von der Leistungsabteilung sagte mir, dass derzeit über meinen Folgeantrag nicht entschieden werden kann, da meine derzeitigen Wohn-/Lebensverhältnisse nach dem SGB noch zu prüfen wären..Und das Gesetz schreibt vor..wenn man mit jemand seit 2Jahren zusammen wohnt, der wird automatisch als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft..früher wahren das wohl nach 3 Jahren..Hinzu kommt das ich hier aus dieser Wohnung ausziehen muß, weil mir mit den ich noch zusammen wohne eine frist gesetzt hat! Also läuft parallel zu meinen Folgeantrag auf Hartz 4 noch ein Antrag auf eine Wohnung und einmalige Beihilfen auf Möbel, weil mir hier in dieser Wohnung nix gehört!!!Ich hoffe das mir hier irgendjemand weiterhelfen kann? Derzeit stehe ich völlig ohne Geld und Unterstützung da, meine Lebenssituation in der WG spitzt sich immer mehr zu...Was kann ich denn jetzt noch machen?Wie bekomme ich Geld?Kann ich vom Arbeitsamt einen Vorschuß beantragen?Ich bin hier für jeden Rat dankbar!!!!!
Ich bin zu diesem Hartz 4 Forum über Google gekommen und habe mehrere Fragen an Euch..Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann? Ich lebe seit zwei Jahren mit jemanden zusammen in einer Wohngemeinschaft worauf ich auch von Arbeitsamt Geld bekommen habe..Nun ist mein Hartz 4 am 31.Oktober. ausgelaufen und habe dann den Folgeantrag gestellt (vor ca.4 Wochen..)Nun kam der 01.November. und ich habe kein Geld vom Aamt bekommen! Die Frau von der Leistungsabteilung sagte mir, dass derzeit über meinen Folgeantrag nicht entschieden werden kann, da meine derzeitigen Wohn-/Lebensverhältnisse nach dem SGB noch zu prüfen wären..Und das Gesetz schreibt vor..wenn man mit jemand seit 2Jahren zusammen wohnt, der wird automatisch als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft..früher wahren das wohl nach 3 Jahren..Hinzu kommt das ich hier aus dieser Wohnung ausziehen muß, weil mir mit den ich noch zusammen wohne eine frist gesetzt hat! Also läuft parallel zu meinen Folgeantrag auf Hartz 4 noch ein Antrag auf eine Wohnung und einmalige Beihilfen auf Möbel, weil mir hier in dieser Wohnung nix gehört!!!Ich hoffe das mir hier irgendjemand weiterhelfen kann? Derzeit stehe ich völlig ohne Geld und Unterstützung da, meine Lebenssituation in der WG spitzt sich immer mehr zu...Was kann ich denn jetzt noch machen?Wie bekomme ich Geld?Kann ich vom Arbeitsamt einen Vorschuß beantragen?Ich bin hier für jeden Rat dankbar!!!!!
Hallo Stippie
Das mit der Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist jetzt verschärft und weil diese Prüfung noch dauern kann, evtl. gibt es einen Hausbesuch dazu, solltest Du schnellstens mit folgenden Unterlagen zur ARGE:
Schriftliche Kündigung von Deinem Mitbewohner, wann Du genau aus der Wohnung sollst.
Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft.
Formular gibt es hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf
und einen Scheck fordern damit Du erstmal das nötige bezahlen kannst.
Zu dem wegen Gemeinschaft steht im Gesetz jetzt:
SGB II §7:
......(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn nichts davon zutrifft und auch keine gemeinamen Konten oder Verträge existieren kann die Prüfung eigentlich nur positiv ausgehen denke ich mal. Zumal ja schon die Anträge wegen eigener Wohnung vorliegen.
Gruss
Das mit der Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist jetzt verschärft und weil diese Prüfung noch dauern kann, evtl. gibt es einen Hausbesuch dazu, solltest Du schnellstens mit folgenden Unterlagen zur ARGE:
Schriftliche Kündigung von Deinem Mitbewohner, wann Du genau aus der Wohnung sollst.
Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft.
Formular gibt es hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf
und einen Scheck fordern damit Du erstmal das nötige bezahlen kannst.
Zu dem wegen Gemeinschaft steht im Gesetz jetzt:
SGB II §7:
......(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn nichts davon zutrifft und auch keine gemeinamen Konten oder Verträge existieren kann die Prüfung eigentlich nur positiv ausgehen denke ich mal. Zumal ja schon die Anträge wegen eigener Wohnung vorliegen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DANKE
Danke für die schnelle Antwort..So diesen Antrag habe ich mir sofort ausdrucken lassen und auch die Frist wann ich hier ausziehen muß.. Und ich will da gleich hin..und wo muß ich das denn Beantragen mit dem Scheck?in der Leistungsabteilung?Nur ich hatte ja auch vor ein paar wochen das mit der Wohnung beim Aamt beantrag, wobei sie innhalb eines Tages entschied und mir eine Ablehnung schickte..Und ich hatte darauf einen Widerspruch eingelegt und war ja auch am Montag nocheinmal bei der Widerspruchstelle und sie machte das dann auf Dringend..Und nun warte ich hier!!!Nur ich habe kein Geld und weiß schon nicht mehr wie ich alles bezahlen soll!! Und vorallem das aus dem SGB trifft alles nicht auf mich zu! Wir haben weder ein gemeinsames Konto, es ist auch keiner auf eines der Konten unterschriftsberechtigt..Wir führen hier wirklich getrennte Wege!!Also das schlimme ist sogar..das die Frau von der Leistungsabteilung mich sogar aus dem Zimmer verwiesen hatte! Wo beantrage ich das ganze nun?Vielen Dank für jeden Rat!!!
LG Diana
LG Diana
Nicht im Mietvertrag
Hinzu kommt sogar, dass ich hier nicht im Mietvertrag stehe!!Also könnte der jenige mich zu jeder Zeit an die Luft setzen...
LG Diana
LG Diana
Hallo Stippie
Bei uns gibt es den Scheck bei der Ansprechpartnerin, ist eine kleine Nebenstelle. Du bist akut mittellos und bedürftig, da muss es einen Scheck geben oder zumindest Lebensmittelgutscheine. Andere Erfahrung haben wir nicht gemacht hier auf dem "Dorf"
Gruss
Bei uns gibt es den Scheck bei der Ansprechpartnerin, ist eine kleine Nebenstelle. Du bist akut mittellos und bedürftig, da muss es einen Scheck geben oder zumindest Lebensmittelgutscheine. Andere Erfahrung haben wir nicht gemacht hier auf dem "Dorf"
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hi
Hallo noch einmal...ich wollte nur sagen, dass mir das Arbeitsamt für diesen Monat doch mein Geld ausgezahlt hat..Also das Kämpfen lohnt sich doch irgendwie!!Und wie ist das denn jetzt, ich stehe doch hier nicht im Mietvertrag mit drinn und führen die dann doch noch eine Kontrolle durch? Denn es läuft ja mein Antrag auf eine Wohnung und Möbel...
LG Diana
LG Diana
Hallo Stippie
Das ist doch mal eine erfreuliche Sache wenn das Geld doch noch kam.
Mit einem Hausbesuch musst Du rechnen, wird geschaut ob Du wirklich keine Möbelstücke hast. Im Mietvertrag brauchst Du nicht stehen als Mitbewohner, es geht nut um die Meldeadresse.
Gruss
Das ist doch mal eine erfreuliche Sache wenn das Geld doch noch kam.
Mit einem Hausbesuch musst Du rechnen, wird geschaut ob Du wirklich keine Möbelstücke hast. Im Mietvertrag brauchst Du nicht stehen als Mitbewohner, es geht nut um die Meldeadresse.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Stippie
Ein Hausbesuch muss eigentlich angemeldet werden, da kann dann der Eigentümer der Möbel auch anwesend sein und das bestätigen. Wenn Du alleine bist genügt vielleicht ein Schriftstück des betreffenden.
Gruss
Ein Hausbesuch muss eigentlich angemeldet werden, da kann dann der Eigentümer der Möbel auch anwesend sein und das bestätigen. Wenn Du alleine bist genügt vielleicht ein Schriftstück des betreffenden.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.