Wer kann mir weiter Helfen????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Stippie
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Wer kann mir weiter Helfen????

Beitrag von Stippie »

Hallo an alle!!!

Ich bin zu diesem Hartz 4 Forum über Google gekommen und habe mehrere Fragen an Euch..Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann? Ich lebe seit zwei Jahren mit jemanden zusammen in einer Wohngemeinschaft worauf ich auch von Arbeitsamt Geld bekommen habe..Nun ist mein Hartz 4 am 31.Oktober. ausgelaufen und habe dann den Folgeantrag gestellt (vor ca.4 Wochen..)Nun kam der 01.November. und ich habe kein Geld vom Aamt bekommen! Die Frau von der Leistungsabteilung sagte mir, dass derzeit über meinen Folgeantrag nicht entschieden werden kann, da meine derzeitigen Wohn-/Lebensverhältnisse nach dem SGB noch zu prüfen wären..Und das Gesetz schreibt vor..wenn man mit jemand seit 2Jahren zusammen wohnt, der wird automatisch als eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft..früher wahren das wohl nach 3 Jahren..Hinzu kommt das ich hier aus dieser Wohnung ausziehen muß, weil mir mit den ich noch zusammen wohne eine frist gesetzt hat! Also läuft parallel zu meinen Folgeantrag auf Hartz 4 noch ein Antrag auf eine Wohnung und einmalige Beihilfen auf Möbel, weil mir hier in dieser Wohnung nix gehört!!!Ich hoffe das mir hier irgendjemand weiterhelfen kann? Derzeit stehe ich völlig ohne Geld und Unterstützung da, meine Lebenssituation in der WG spitzt sich immer mehr zu...Was kann ich denn jetzt noch machen?Wie bekomme ich Geld?Kann ich vom Arbeitsamt einen Vorschuß beantragen?Ich bin hier für jeden Rat dankbar!!!!!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Stippie
Das mit der Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist jetzt verschärft und weil diese Prüfung noch dauern kann, evtl. gibt es einen Hausbesuch dazu, solltest Du schnellstens mit folgenden Unterlagen zur ARGE:
Schriftliche Kündigung von Deinem Mitbewohner, wann Du genau aus der Wohnung sollst.
Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft.
Formular gibt es hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

und einen Scheck fordern damit Du erstmal das nötige bezahlen kannst.
Zu dem wegen Gemeinschaft steht im Gesetz jetzt:
SGB II §7:
......(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Wenn nichts davon zutrifft und auch keine gemeinamen Konten oder Verträge existieren kann die Prüfung eigentlich nur positiv ausgehen denke ich mal. Zumal ja schon die Anträge wegen eigener Wohnung vorliegen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Stippie
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DANKE

Beitrag von Stippie »

Danke für die schnelle Antwort..So diesen Antrag habe ich mir sofort ausdrucken lassen und auch die Frist wann ich hier ausziehen muß.. Und ich will da gleich hin..und wo muß ich das denn Beantragen mit dem Scheck?in der Leistungsabteilung?Nur ich hatte ja auch vor ein paar wochen das mit der Wohnung beim Aamt beantrag, wobei sie innhalb eines Tages entschied und mir eine Ablehnung schickte..Und ich hatte darauf einen Widerspruch eingelegt und war ja auch am Montag nocheinmal bei der Widerspruchstelle und sie machte das dann auf Dringend..Und nun warte ich hier!!!Nur ich habe kein Geld und weiß schon nicht mehr wie ich alles bezahlen soll!! Und vorallem das aus dem SGB trifft alles nicht auf mich zu! Wir haben weder ein gemeinsames Konto, es ist auch keiner auf eines der Konten unterschriftsberechtigt..Wir führen hier wirklich getrennte Wege!!Also das schlimme ist sogar..das die Frau von der Leistungsabteilung mich sogar aus dem Zimmer verwiesen hatte! Wo beantrage ich das ganze nun?Vielen Dank für jeden Rat!!!


LG Diana
Stippie
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Nicht im Mietvertrag

Beitrag von Stippie »

Hinzu kommt sogar, dass ich hier nicht im Mietvertrag stehe!!Also könnte der jenige mich zu jeder Zeit an die Luft setzen...

LG Diana
Stippie
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Wo?

Beitrag von Stippie »

Muß ich denn den Scheck schriftlich beantragen?Und was mache ich wenn ich kein Scheck bekomme?wo soll ich mich dann hinwenden?

DANKE für jede ANTWORT!!!
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Stippie
Bei uns gibt es den Scheck bei der Ansprechpartnerin, ist eine kleine Nebenstelle. Du bist akut mittellos und bedürftig, da muss es einen Scheck geben oder zumindest Lebensmittelgutscheine. Andere Erfahrung haben wir nicht gemacht hier auf dem "Dorf"
Gruss
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Stippie
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Hi

Beitrag von Stippie »

Hallo noch einmal...ich wollte nur sagen, dass mir das Arbeitsamt für diesen Monat doch mein Geld ausgezahlt hat..Also das Kämpfen lohnt sich doch irgendwie!!Und wie ist das denn jetzt, ich stehe doch hier nicht im Mietvertrag mit drinn und führen die dann doch noch eine Kontrolle durch? Denn es läuft ja mein Antrag auf eine Wohnung und Möbel...


LG Diana
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Stippie
Das ist doch mal eine erfreuliche Sache wenn das Geld doch noch kam.
Mit einem Hausbesuch musst Du rechnen, wird geschaut ob Du wirklich keine Möbelstücke hast. Im Mietvertrag brauchst Du nicht stehen als Mitbewohner, es geht nut um die Meldeadresse.
Gruss
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Stippie
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Beitrag von Stippie »

mmh..und wie beweise ich das, dass mir hier nix gehört an möbel?? ein riesen lob an dieses forum und für die schnelle hilfe!!!


lg diana
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Stippie
Ein Hausbesuch muss eigentlich angemeldet werden, da kann dann der Eigentümer der Möbel auch anwesend sein und das bestätigen. Wenn Du alleine bist genügt vielleicht ein Schriftstück des betreffenden.
Gruss
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