Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, wer kann helfen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
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Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, wer kann helfen ?

Beitrag von nervi »

Hallo an Alle,

habe mal wieder eine Frage, diesmal für einen Bekannten.
Hier der Fall:
Er ist Rentner und bekommt 700 EUR Rente inkl. Witwenrente.
Wohnt bei seiner Tochter und seinem zukünftigen Schwiedersohn (die haben das Elternhaus gerade gekauft, weil er es nicht mehr bezahlen konnte) im Haus.
Nach Abzug aller Auszahlungen an die anderen Kinder (Erbanteil der Mutter) und Rest Verbindlichkeiten bleiben ca. 25.000 EUR übrig. Er möchte davon gerne die Hochzeit usw. ausrichten, und noch etwas an die Kinder verteilen (ist eben so).
Er zahlt in Zukunft mit Mietvertrag inkl. Heizung usw. 350 EUR Miete bei der Tochter.
Zum Leben (er muss sich ja auch an der Lebenshaltung beteiligen) bleiben Ihm dann noch ca. 350 EUR, allerdings müssen davon noch ein paar Versicherungen gezahlt werden.

Meine Frage:
Hat er noch irgendeinen Anspruch ?
Meines Wissens nicht, da er wenn er Antrag stellen will, doch vorher nichts verkauft oder verschenkt haben darf !?

Vielleicht weis jemand eine Antwort, wäre super !
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
submarin
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Beitrag von submarin »

Erst Geld verschenken und dann Anträge stellen geht auch m.E. nicht. Die Hilfebedürftigkeit ist dann ja selber herbeigeführt worden. Und sonst hätte das Amt für Grundsicherung ja auch die Möglichkeit, die Schenkungen an die Kinder zurückzufordern innerhalb von 10 Jahren..
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

Bis jetzt hat er ja noch nichts verschenkt, nur gesetzliche Erbansprüche der Kinder wegen der verstorbene Ehefrau/Mutter, und noch vorhandene Belastungen ausgeglichen.
Vom Rest würde er eben gerne was abgeben (hat ja mal gedacht, er könne den Kindern ein bezahltes Haus hinterlassen). Er ist ein bischen schwerfällig, hat sich nie die Rente ausrechnen lassen, und hat mit mehr gerechnet.
Wünsche noch einen schönen Tag


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submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

... und genau auf das: Er möchte noch etwas an die Kinder verteilen bezog sich ja meine Antwort.
Das geht so m.W.eben nicht.
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