Wichtig: Ist ein Mietangebot bindend?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Mia
Beiträge: 4
Registriert: 04.10.2006 20:29

Wichtig: Ist ein Mietangebot bindend?

Beitrag von Mia »

Hallo ich hatte kürzlich schon mal eine Frage wegen eines Mietangebotes hier gestellt.
Danke noch mal für die schnelle Antwort.

Habe allerdings nun ein ganz dickes Problem und zwar wollte ich die Wohnung aufgrunddessen nun doch nicht nehmen weil sie mir im vornherein schon sagten das sie ab dem nächsten Jahr die Miete erhöhen wollen. Somit wäre die Wohnung dann nicht mehr angemessen weil sie über 274 € (kalt+NK) läge.

Zudem habe ich danach auch noch weitere Wohnungen besichtigt und nun meine "Traumwohnung" gefunden, für die ich mich gerne entschieden hätte. Auch dafür habe ich mir ein Mietangebot eingeholt.

Beim AA wollte ich so vorgehen das ich ihnen die Angebote vorlege in der Hoffnung das eine dieser Wohnung übernommen wird.

Nun wollte ich bei dem ersten Vermieter absagen, jedoch meinte dieser ich hätte ihm bereits die feste Zusage zur Wohnung gegeben und somit wäre das Mietangebot nun auch bindend!! :shock:

Ich bin gerade echt fertig, ich habe ihm versucht ruhig zu erklären warum ich die Wohnung nun doch nicht haben möchte aber er ließ nicht locker, meinte er hätte 3 Zeugen die am Telefon mitgehört hätten das ich der Wohnung zugestimmt hätte und weil ich über 18 wäre ist das nun quasi ein zwingender Vertrag.

Wie gesagt ich habe ja nicht mal ein Mietvertrag unterschrieben, lediglich das Mietangebot eingeholt und natürlich erst Interesse gezeigt. Ich konnte ja nun nicht ahnen das ich nun doch eine schönere Wohnung finden würde.

Wisst ihr ob sowas wirklich bindend ist und ob die Wohnungsgesellschaft mir da nun Vorderungen stellen könnte?
Komme ich da irgendwie doch noch raus?

Morgen habe ich einen Termin beim Amt zur Einreichung des Angebotes, meint ihr sie können mir da weiterhelfen?

ich weiß echt nicht weiter gerade :cry:
sugarman1974
Beiträge: 12
Registriert: 19.08.2006 18:15

Beitrag von sugarman1974 »

angebote sind nie bindend!
aber mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. ein problem bei der mündlichen zusage: die beweise!
somit würde es aussage gegen aussagen stehen... allerdings weiss ich nicht ob die 3 "zeugen" vor gericht etwas bewirken oder nicht...
ich würde mich an ihrer stelle darauf berufen, das es nichts schriftliches gibt. somit wäre der kläger im zugzwang.

falls ich etwas nicht richtig aufgefasst habe, bitte ich um richtigstellung
MfG
sugarman1974
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo,

im Normalfall sind mündliche Zusagen bindend, ein Mietvertrag ist formfrei, dass heißt der muss nicht schriftlich sein.

In deinem Fall aber ist es so, dass du ja gar keine mündliche Zusage machen konntest, schliesslich musst du erst die Erlaubnis der Arge einholen um einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Wenn deine Arge das macht, dann lass dir schriftlich geben dass das die Arge nur die Zustimmung zur Wohnung x gibt, aber auch wenn die das nicht machen, ich würd mir da nicht den Kopf zerbrechen.

Gruß
DC
Mia
Beiträge: 4
Registriert: 04.10.2006 20:29

Beitrag von Mia »

Ich danke euch sehr für die Antworten.
Das Forum ist eine echte Hilfe.

D_C hat geschrieben: In deinem Fall aber ist es so, dass du ja gar keine mündliche Zusage machen konntest, schliesslich musst du erst die Erlaubnis der Arge einholen um einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Genau aus dem Grunde habe ich auch keine Zusagen gemacht, lediglich das ich das Angebot morgen der Arge "vorlege".


LG
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mia
Keine Bange, der potentielle Vermieter hat keine Möglichkeiten Dich auf was festzunageln. Die sog. Telefonzeugen zählen nicht, Du hast nichts unterschrieben.
Jeder andere Interessent für diese Wohnung hätte auch abgesagt wenn die schon jetzt feststehende Mieterhöhung noch nichtmal im Mietvertrag steht.
Da hat ein Vermieter sich wohl zu sicher gefühlt und ist jetzt stinkig das ihm eine vermeintlich sichere (weil vom Amt) Mieteinnahme flöten geht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

Genau, Melinde hat recht !!!

Und ausserdem ist, soweit ich weis, das Mithören/Mitschneiden von Telefonaten allgemein verboten (zumindest für den Normalbürger :wink: ), es sei denn, du hast Deine Zustimmung dazu gegeben, wovon ich nicht ausgehe. Schon aus diesem Grund, denke ich, würde ein Telefonzeuge von einem Richter nicht anerkannt werden.

Im Übrigen, stelle Dir mal vor, du müsstest jedes Teil kaufen, wovon du dir ein Angebote einholst !!!???!!! Ne, ne, komm lächle :D mal wieder !!!
Wünsche noch einen schönen Tag


Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

mündlich zählt garnichts! Solange du nichts unterschrieben hast, bist du an nichts gebunden. Ähnlich wie bei Ämtern zählt nur das, was schriftlich vereinbart und beiderseits unterschrieben wurde.

Ausserdem beschränkte sich dein Interesse für die Wohnung nur in anbetracht des jetzigen Mietpreises. Nicht jedoch nach der Mieterhöhung!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Mia
Beiträge: 4
Registriert: 04.10.2006 20:29

Beitrag von Mia »

Hallo,
ja ihr habt Recht. Die Situation hat mich gestern einfach bissel weggerissen in anbetracht das mich der Typ von der Wohnungsgesellschaft (von der ich eigentlich dachte sie wäre eher seriös :roll: ) so zur Schnecke gemacht hat und mich bedroht hat.

Bisher kam auch nichts weiter von ihm.
Hatte denen auch nochmal schriftlich gefaxt das ich keinerlei Interesse an irgendwelchen Angeboten von denen habe.

Von der Arge habe ich auch zuhören bekommen, das ich mir da keine Gedanken machen muss.

Danke nochmal für eure schnelle Hilfe! :wink:
Beim nächsten Male bin ich jedenfalls gewappnet :D
Antworten