Erstausstattung fürs Baby,Schwangerschaftbekl. u. Mehrbedarf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ballsport
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Erstausstattung fürs Baby,Schwangerschaftbekl. u. Mehrbedarf

Beitrag von ballsport »

Hallo liebe Forengemeinde!

Nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort.

Es hat sich bei uns folgende Situation eingestellt, auf die wir absolut nicht vorbereitet waren.
Ich bin in der 15. Woche schwanger aber wir haben das nicht geplant.
Nach der Geburt unseres dritten Kindes (jetzt 19 Monate alt) hatten wir eigentlich mit der Familienplanung abgeschlossen und dem entsprechend so nach und nach alles weg gegeben bzw auf dem Flohmarkt verkauft um wieder andere Dinge anzuschaffen.

Nun ist das Problem, das wir alles neu beschaffen müssen, dies aber eben aufgrund der ALG2 Leistungen ja nicht möglich ist. Wir hatten uns vor drei Wochen beraten lassen und uns wurde dort gesagt, das wir nun nur noch 50% der Regelleistung für die Erstlingsausstattung bekommen würden, da wir ja ein Kleinkind haben und dann ja auch noch Sachen im Keller haben könnten.

Es ist belegbar, das wir nichts mehr haben und im nächsten Jahr, wenn das Baby geboren wird, auf jeden Fall einen Zwillingswagen brauchen, da der Kleine dann erst grad 2 Jahre alt ist und noch nicht weite Wege laufen kann (Einkaufen, Stadtbummel etc.)

Wenn ich nun von den genannten 50% ausgehe, dann reicht das Geld gerade mal so eben (wenn wir von unserem ALG2 noch was drauf legen) für den Zwillingswagen. Damit hätte das Baby dann aber kein Bett (inkl. Bettdecke und Bettwäsche sowie Matratze) und auch keine Bekleidung.

Haben den Antrag jetzt schon ei der Bagis eingereicht haben aber zu hören bekommen das wir erst im nächsten Jahr mit Bewilligung rechnen sollen, da es ja noch einige Zeit hin ist.
Wenn die nun die 50% nur bewilligen reicht es für einen Widerspruch ja nicht aus, da dann die Zeit bis zur Geburt ziemlich knapp ist. Was tun?

Und wie sieht es mit dem Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Woche aus??? Der Antrag ist ebenfalls eingereicht aber bisher noch keine Bewilligung oder überhaupt ein Schreiben gekommen. Auch gezahlt wurde bisher nichts. Wie lange dauert so etwas?
Ab wann sollte man denen auf die Füsse treten? Auch für die Schwangerschaftsbekleidung ist bisher noch nichts entschieden. Und ich bin es langsam leid, nur in Jogginghose rumzulaufen, da ich nur die eine habe und ich diese alle zwei Tage waschen muss und dann auch irgendwie wieder trocken bekommen muss.

Für Eure Antworten sowie das Lesen dieses Endlos-Beitrags danke ich im voraus....
Carmen

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submarin
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Beitrag von submarin »

Mein Tipp: Hilfe bei einer Sozialberatungsstelle suchen. Adressen unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Ansonsten gibt es da noch die Mutter-Kind-Stiftung. Zahlungen von dort werden nicht beim AlgII angerechnet. Anträge kann man über die Caritas/Diakonie stellen.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Mal eben schnell einen Erfolg vermelden muss:

Anträge sind zu 100% bewilligt worden.
Und nicht nur die angekündigten 50%. Haben heute die entsprechenden Bescheide erhalten und auch die Zahlung rückwirkend für den Mehrbedarf und die Schwangerschaftsbekleidung.

Danke für die Unterstützung! :-)

)P.S. der Thread kann somit geschlossen werden da sich alles geklärt hat. Danke!)
Carmen

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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Na super!
Und Alles Gute für die Familie.
Dann mach ich jetzt hier mal zu.
Gruß
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