erfolglose Wohnungssuche

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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D_C
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erfolglose Wohnungssuche

Beitrag von D_C »

Hallo zusammen,

also, ich soll ausziehen weil meine Miete zu hoch ist. Soweit so gut.
In der Gemeinde in der ich lebe, gibt es keine Wohnungen zu dem Preis, den die Arge als angemessen ansieht. Da ich in einer Kleinstadt lebe in der preiswerter Wohnraum erst so ab 5 km ausserhalb zu finden ist, die Busverbindungen hier überall schrecklich sind (5 mal täglich fährt ein Bus, die Leute die hier leben haben hauptsächlich ein Auto -im Gegensatz zu mir), dachte ich mir es sei vernünftiger in die Nachbarstadt zu ziehen, wo die Bus/Bahnverbindungen besser sind.

Bleibe ich hier in der Gemeinde, müsste ich bei jeder Arbeitsaufnahme zwischen 100 und 150 Euro monatlich in eine Fahrkarte investieren, in der Stadt in die ich ziehen möchte, bin ich relativ zentral.

Nun findet sich aber auch in der Stadt keine Wohnung, die der Angemessenheit entspricht. Die preiswerteste liegt etwa 100 Euro darüber. Wenn ich jetzt -ohne Einwilligung der Arge- eine Wohnung anmiete die teurer ist, den Umzug alleine regle und alles, muss die Arge der neuen Stadt mir dann die Kosten bis zur Angemessenheit zahlen?

Wird bei einem Umzug in eine neue Stadt gleich dort ein neuer Antrag auf Alg2 gestellt, oder ist bis zum Ablauf der 6 Monate Bewilligungszeitraum noch die alte Arge zuständig?

Gruß
DC
Gast

Beitrag von Gast »

Leider wurde der § 22 im SGB II geändert.
§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung


(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Danke Ralf....
ergo, wird vermutlich wieder nichts gehen, bevor ich nicht beim Anwalt war.

Es ist zum verzweifeln... ich soll umziehen, bis spätestens Ende Januar 2007, finde aber keine Wohnung auf die die Vorgaben passen. Vermutlich kann ich dann frühstens Anfang Januar meiner Arge Bescheid geben: Hallo, solcher Wohnraum ist nicht zu finden und ich hab die Wohnung gekündigt.
Bis irgendjemand in dieser Arge meinen Brief auch nur liest, vergehen in der Regel Wochen...

Das Leben kann ja so schön sein... ich geh meine rosa Brille suchen.
Gruß
DC
Gast

Beitrag von Gast »

Die Bemühungen der Wohnungssuche hast Du doch sicherlich mit Deinem SB schriftlich fixiert, und regelmäßige, z.B. monatliche Vorlage abgemacht?
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hab ich nicht.
Ich hab vor ca 4 Wochen die Umzugsaufforderung bekommen, gleich zurück geschrieben das ich
a) WBS schon seit Februar habe
b) schon im April gekündigt hatte und nur immer noch in der Wohnung bin, weil ich nen netten Vermieter habe-es war defakto nichts zu finden
c) vom Wohnungsamt die Auskunft bekommen habe, das solcher Wohnraum in meiner Stadt grade nicht zur Verfügung steht
d) die Einzelfallentscheidung bei mir nochmal geprüft werden sollte (WBS lautet auf 90qm, meine großen Kinder sind fast 18m und 16w)

Da ich gerade Klage bei Gericht einlege, weil man mir schon vor dem Auszug meines Jüngsten nicht die volle KdU bezahlt hat, wird mein Sachbearbeiter mich lieben....

Vor 2 Wochen rief ich an, wollte einen Termin und bekam gesagt:
Termine gibt es nur noch für Arbeitsangelegenheiten. *klick*

Nun ja, ich bin gerade eh das 3te Schreiben an die Arge am fertig machen, schreib ich halt noch nen Wisch. Ich finde das Ganze nur arg ermüdend...

Gruß
DC
nervi
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Beitrag von nervi »

Hallo D_C,

welche Stadt/Gebiet denn wenn ich fragen darf ?!
Wir sind von dem teuren Düsseldorf wegen der Miete in den Ruhrpott gezogen. Wir sind mit den qm über dem Erlaubten, aber unsere Miete ist nur 15 EUR drüber. So das die Arge unsere Wohnung dann als angemessen bewertet hat. Das (für uns gute) Agumet war, alles was bis 10% über der angemessenen Miete liegt wird genehmigt.
Wünsche noch einen schönen Tag


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D_C
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Beitrag von D_C »

Hi Nervi,

wir wohnen im Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt in der ich zurzeit lebe hat Mietstufe 3 (zumindest auf dem Papier) und ich bezweifle das mein Sachbearbeiter freiwillig seine Zustimmung zu 10% mehr geben wird.
Ich werde halt notfalls den gerichtlichen Weg gehen, nützt ja alles nichts. Vorerst hab ich einen Brief geschrieben und genau nachgefragt wie ich nachweisen soll, wie oft ich nachweisen soll usw.

Gruß
DC
rme
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Beitrag von rme »

Hallo D_C

muss Dir die Arge nicht bei einer Umzugsauffordrung, Wohnungsangebote zur Verfügung stellen? Wichtig ist auf jeden Fall das Du deine Wohnungssuche dokumentierst, damit du Deine Bemühungen nachweisen kannst und dich hinterher nicht auf pauschale Aussagen wie, ich hab angerufen, oder ich hab mit dem Vermieter gesprochen, war aber leider nix :?
das wäre zu ungenau und am Ende hast du die berühmte A****karte. Befürchte ich zumindestens!

Bei mir war es ähnlich! Ich hab jetzt ein günstigeres Appartement gefunden, zumindestens in der Gesamtwarmiete. Die Kaltmiete war jedoch 30€ höher. Dafür aber die monatlichen Kosten für RWE (elektr.Fussbodenheizung!!!) in der jetzigen, alten Whg, enorm hoch. 107€ Abschlag! Wegen der 30€ mehr Kaltmiete wollte die Arge erst nicht zustimmen. Sie zahlen jetzt nur die bisherigen KfU, aber mehr wollte ich eh nicht von denen. :D

wünsche Dir noch viel Erfolg und das Du bald was gefunden hast. :roll:
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo
Habe zum Thema Umzug was gefunden:
In § 22 Absatz 3 steht was zu Wohnungsbeschaffungskosten.
Zitat:..........(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden...........Ende

Wenn umgezogen werden soll und nichts passendes zu finden ist dann auch mal Übernahme von Maklerkosten beantragen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Ich glaub das hier wird n Dauerthread von mir werden...

Da nix zu finden war (ist) und ich meine Wohnung nicht kündigen kann, bevor ich nicht eine neue gefunden habe, hab ich also einen Brief an meinen Sachbearbeiter geschickt:
Wie das denn nun sei wenn kein solcher Wohnraum zu bekommen sei, dass man doch bitteschön den Einzelfall berücksichtigen solle (wir sind nicht permanent zu dritt, ich hab ja noch ein drittes Kinds das alle zwei Wochen am Wochenende da ist und mindestens die Hälfte der Ferien),
wie die Nachweise das ich eine Wohnung suche (welche den Vorgaben entspricht) auszusehen haben, ob eine Announce oder ein Maklerschein bewilligt werden könne und unter welchen Voraussetzungen, ob eine doppelte Mietzahlung eventuell übernommen würde, wenn ich eine Wohnung finde die früher frei ist, als die Kündigungsfrist mich aus meiner jetzigen Mieterpflicht entbindet.

Als Antwort kam das Schreiben, das ich im wesentlichen schon habe. Ich solle einen WBS beantragen und mich Wohnungssuchend melden (dabei habe ich das schon zum 3ten Mal schriftlich kommuniziert, das ich genau dies schon getan habe und man mir auf dem Wohnungsamt sagte: is nicht mit Wohnungen in der Preisklasse), der Rest muss wohl überlesen worden sein.*tief seufz*

Ich bin's echt müde.
Erst in Juni der Job den ich nicht antreten konnte, weil mein Antrag nicht berechnet worden war und ich erst 15 Tage später Geld bekam.
Dann die 270 Euro für die Schulbücher meiner Kids die ich nach den Ferien selbst aufbringen musste.
Dann wird mein Einkommen falsch angerechnet, obwohl ich 3 Briefe schreibe, jeweils daran erinnere das mein Einkommen = X Euro ist, weil die Bescheide immer wieder falsch sind. 3 Monate lang hab ich 40 Euro zu viel bekommen, die wurden mir dann diesen Monat auf einen Schlag einbehalten, obwohl ich nen Antrag gestellt habe, man möge das bitte aufteilen.
Ich zahl schon jetzt 240 Euro Miete aus meinem(unserem) Regelsatz weil die Wohnung zu teuer ist und würde mit Sicherheit lieber heute als morgen in eine preiswertere Wohnung ziehen (nur nicht 45 Fußminuten vom Bahnhof wech). Ab Februar werden es dann nochmal 160 Euro sein, die ich dazu zahlen muss, weil der Freibetrag für AE's entfällt und die angemessene Miete dann nur noch für 3 Personen gezahlt wird.

Und ich dreh mich permanent im Kreis, Wohnung in der Höhe ist nicht vorhanden, ich weiß nicht ob, wieviel und überhaupt, ich selber draufzahlen dürfte und und und...

So, musste mal sein (hätte wohl besser ins Dampf ablassen Board gepasst)

Gruß
DC

think pink
Gast

Beitrag von Gast »

Was sagt Dein Anwalt dazu?
nervi
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Beitrag von nervi »

Hallo D_C,

kann Dir leider auch nicht helfen !!!
Aber wenn alle Stricke reissen, dann zieh doch zu uns in den Pott, ist schöner als man denkt !!! :D
Unsere Wohnung ist in einer Denkmalgeschützten Siedlung (findet man hier öffter), Kernsaniert, Laminat, Doppelverglasung, und ein super geiles modernes weisses Bad !!! Und ich habe endlich ein Wohnzimmer mit Erker wie ich immer wollte.
Wir sind auch wegen der Mieten hier hin gezogen, uns gefällts, obwohl manch unserer Freunde die Nase rümpft weils der Pott ist (na ja, man kann nicht alles haben) :wink: !!!
Wir haben mit 2 Pers. 68qm, und liegen unterm Satz mit der Miete, und dürfen daher auch hier drin bleiben !

So, jetzt aber genug mit der Werbung für den Pott !!!
Wünsch Dir und Deiner Familie weiter viel glück !!!
Wünsche noch einen schönen Tag


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D_C
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Beitrag von D_C »

@Ralf
Was der Anwalt sagt weiß ich noch nicht, ich muss mir nen neuen Termin geben lassen. Aber ich werde das Ganze sicher nicht so auf sich beruhen lassen.

@nervi
Die Werbung die du machst ist ja sehr lieb gemeint ;) aber ich werd den Teufel tun und meine Kids entwurzeln. Ich bin seit 16 Jahren allein erziehende Mutter, ich hab mir den A**** aufgerissen, damit meine Kids in einem Umfeld aufwachsen das genügend Möglichkeiten bietet nicht zwangsläufig in den Frust/Gewalt/ich-hab-eh-keine-Chance Kreislauf zu geraten. Ich habe alle Möglichkeiten genutzt um zu arbeiten, dennoch 3 Kinder schulisch unterstützt, es geschafft das sie auf der schulischen Linie bleiben, einsehen das es nicht genügend Geld gibt um zu tun was man tun will, es sei denn man strengt sich an und alles getan um ihnen die Hoffnung auf ein besseres Morgen nicht doch noch zu rauben.
Sie haben hier Freunde mit Zielen an denen sie sich orientieren, arbeiten an der Erfüllung ihrer Träume und mit 16 und 17 ist es nicht ganz so einfach sich neu einzugliedern. Ich werde nicht alle meine Bemühungen zerstören lassen, nur weil das System an Heute statt an Morgen denkt.

Gruß
DC
nervi
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Beitrag von nervi »

Da stimm ich Dir voll und ganz zu D_C,

meine sind schon groß, und sehr Bodenständig (jetzt wäre die Stelle wo man sagt: da gibt es keine Sorgen mehr, aber weit gefehlt, wie heisst es so schön "kleine Kinder kleine Sorgen, grosse Kinder grosse Sorgen") :wink: !
Mal Spaß bei Seite, dass stabile "Zuhause und Umfeld" ist heute das wichtigste für die Kids, da würde ich auch keine Experimente machen !!!

Ich wünsch Dir viel Glück bei der Wohnungssuche und der Arge ! Und halt durch !!! :!:
Wünsche noch einen schönen Tag


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submarin
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Beitrag von submarin »

Zum Thema Umzugsaufforderung hilfreich:

http://www.erwerbslos.de/index.php?opti ... &Itemid=68

Wenn man über 25 ist, muss die ArGe die Kosten der Wohnung in Höhe der bisherigen Wohnkosten nach einem Umzug übernehmen, das SGBII wurde zum 01.08. an dieser Stelle geändert:

SGBII §22
...
2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.

Gefragt werden wollte die ArGe schon immer, eben als SOLL im Gesetz definiert, aber müssen tut man unter den hier genannten Bedingungen nicht. Nur dass dann eben Umzug und alle damit verbundenen Kosten selber zu tragen sind.
Gast

Beitrag von Gast »

submarin,

bitte das Gesetz und die entsprechende Rechtssprechung als auch die Kommentierung lesen, und dann nocheinmal sammeln...
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Beitrag von submarin »

ralf hagelstein,

geht es ein wenig verständlicher?
Gast

Beitrag von Gast »

Die Frage die sich stellt ist jene, ob das Gesetz an dieser Stelle rechtmäßig ist.
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Beitrag von submarin »

Ob ein Gesetz rechtmäßig ist?

Ich hatte doch angefragt, ob es ein wenig verständlicher geht.
Gast

Beitrag von Gast »

Kaum.

Da muß man sich schon selber einlesen.

Z.B. beim Dokumentenserver des Bundestages,
bei www.sozialgerichtsbarkeit.de oder www.peng-ev.de.

Erinnere Dich doch an dieses Gesetz, welches vor kurzem der Bundestag verabschiedet hatte, wo es erlaubt sein sollte entführte Verkehrsflugzeuge sammt Passagieren abzuschießen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz gekippt, weil es nicht verfassungskonform war.

Soetwas gibt es auch beim SGB-II, nur hier hat Hr. Papier vom BVG gesagt, dass der Bürger den Klageweg einhalten soll.
Entscheidungen, die das BVG bisher angenommen hat, findet man unter
www.bundessozialgericht.de.

Somit können wir uns nur am Laufe der Gesetzgebung und der bisherigen Rechtssprechung halten, um eine Einschätzung zu gewinnen.

Da unsere Richter unabhängig sind, kommt es bei dieser Betrachtung auch immer zu unterschiedlichen Urteilen bei gleichen Sachverhalten.
Z.T. spielt hier auch noch Landesrecht rein.

Da wir als juristische Laien hierüber keinen Überblick haben können, ist uns bisher eine Rechtsberatung untersagt.

Im Einzelfall sollte also immer ein Richter auf einen Sachverhalt schauen. :wink:
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D_C
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Beitrag von D_C »

Interessant was man da so alles findet...

Vorab stelle ich jetzt einen offiziellen Antrag auf Beantwortung meiner Fragen und sende diesen nicht an meinen Sachbearbeiter, sondern an den Leiter der Arge. Der Stapel Altpapier mit Wohnungsanzeigen aus meiner Gegend wächst beachtlich, den trag ich dann auch gerne in die Arge.
Und alles andere wird sich dann über den rechtlichen Weg klären, scheint ja als sei die Arge weder an der Beachtung eines Einzelfalles, noch an der Hilfe zum Umzug interessiert. Wie das mit den Einzelfällen bei der Sozialhilfe gehandhabt wird, werde ich dann bei meinem ehemaligen Sozialhilfebearbeiter hinterfragen, da kann ich zumindest sicher sein eine Antwort zu bekommen (ohne Termin und unter Einhaltung der Umgangsformen)

Gruß
DC
submarin
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Beitrag von submarin »

ralf hagelstein,

Na, das ist doch schon viel verständlicher.

Und ich finde nicht, daß man sich erst in die Materie einlesen muß, nur um Deinen Text zu verstehen.
Das eine hat mit dem anderen ja erstmal nichts zu tun.

Jetzt ist aber klar, was Du mit Rechtmäßigkeit von Gesetzen meinst.
Mir erscheint es jedoch ein wenig fragwürdig, die Fragesteller hier im Forum - die ja jeweils immer
ein Einzelfall sind - auf die Möglichkeit einer Klage beim BVG zu verweisen.

Daher sollten wir hier im Forum schon mehr thematisieren, als lediglich die Notwendigkeit der Dokumentation
von Anstrengungen bei der Wohnungssuche.

Und bitte nochmal über den Begriff der Rechtsberatung informieren...
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