Hallo an alle,
ich brauche noch mal Hilfe.
Ich bekomm Alg1 (327 €), und als Bedarfgemeinschaft mit meinem Ehemann Alg2/Hartz4.
Nun bekam ich heute abend einen 400 € Job angeboten, bzw. soll mich morgen Mittag erst mal vorstellen (sieht aber gut aus).
Jetzt hätte ich gerne gewußt wie sich der Nebenverdienst berechnet, wie bei Alg2 oder wie bei Alg1, oder fällt dann das Alg1 weg ? Habe versucht im Netz was zu finden, bin aber im Moment absulut überfordert, da ich nicht weis was nun richtig ist.
Kann mir da jemand helfen ?
Nebenverdienst !
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nebenverdienst !
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
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Nebenverdienst !
moin nervi,
als ich alg1 bezog, hat mir mein sb mal gesagt ich dürfte bis 160 € dazuverdienen und die arbeitszeit dürfte bei gerinigfügigkeit 15 stunden nich übersteigen. naja ist bei alg2 ist es ja ähnlich. ich würde mal bei einer beratungsstelle fragen oder zur not auch meinen sb. normal kann man dir ja nicht zweimal das einkommen anrechnen, aber man weiß ja nie
gruß
solid
als ich alg1 bezog, hat mir mein sb mal gesagt ich dürfte bis 160 € dazuverdienen und die arbeitszeit dürfte bei gerinigfügigkeit 15 stunden nich übersteigen. naja ist bei alg2 ist es ja ähnlich. ich würde mal bei einer beratungsstelle fragen oder zur not auch meinen sb. normal kann man dir ja nicht zweimal das einkommen anrechnen, aber man weiß ja nie
gruß
solid
Ich vertrete meine Meinung, berichte über meine Erfahrungen, aber ich bin kein Experte im SGB. Falls ich mal daneben liegen sollte: schreiben, man lernt ja nie aus.
Hallo nervi
Ich denke der Nebenverdienst wird wie bei Alg2 berechnet weil Du in Bedarfsgemeinschaft mit Mann in Alg2 lebst.
Es ist immer davon die Rede in dem was man an Informationen findet, das das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird und sich der Freibetrag daher auch nach den Regelungen für Alg2 berechnet.
Es gibt eine sehr informative Seite zu 400€ Jobs, vielleicht findest Du da was.:
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html
Gruß und Viel Glück bei dem Vorstellungstermin.
Ich denke der Nebenverdienst wird wie bei Alg2 berechnet weil Du in Bedarfsgemeinschaft mit Mann in Alg2 lebst.
Es ist immer davon die Rede in dem was man an Informationen findet, das das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird und sich der Freibetrag daher auch nach den Regelungen für Alg2 berechnet.
Es gibt eine sehr informative Seite zu 400€ Jobs, vielleicht findest Du da was.:
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html
Gruß und Viel Glück bei dem Vorstellungstermin.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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