Generalangriff

In dieses Forum könnt ihr Themen ansprechen die vom Hartz 4 Thema abweichen. Wie z.B , gibt auch auch Internet ohne Telefon ? Gerne auch Tausch und Verschenk Angebote und Gesuche. Zusätzlich können auch Hartz 4 Neuigkeiten erwähnt werden. Und wenn es sachlich, unpolitisch und nicht zum Zwecke der Stimmungsmache geschrieben wird, kann auch ein bisschen Dampf abgelassen werden.



Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
bernde
Beiträge: 4
Registriert: 26.08.2006 18:11
Wohnort: Delitzsch

Generalangriff

Beitrag von bernde »

Ich möchte mich kurz vorstellen, ich heiße Bernd, bin 56 Jahre alt und sozusagen ein Pendler, ich werde immer zwischen der DRV(ehemals LVA) und der ARGE umher geschoben. Aus einer 100%-igen Erwerbsunfähigkeit wurde nach einem Jahr , nach einer sehr kurzen Untersuchung seitens der LVA-Ärztin eine 100%-ige Erwerbsfähigkeit. Dabei habe ich schon seit 2004 einen Behindertenausweis mit 60 % und Merkzeichen "G". Die Klage läuft schon seit 12 Monaten. Jetzt hat die ARGE uns im April mitgeteilt, das unsere Wohnung mit 64 m² -3 Zimmer zu groß sei und unter Anwendung einer Verwaltungsvorschrift des Kreistages Delitzsch der Satz um 58 € gekürzt wird.Der Widerspruch läuft nun seit April, im Juni habe ich mir einen Anwalt genommen. Jetzt haben die Jungs von der ARGE nachgehakt, einreichen der Betriebskostenabrechnungen 04/05 und haben vor Ablauf von gewährtem Mehrbedarf für Krankheiten uns jetzt mitgeteilt, dass dieser auch wegfällt.Das mit folgender Begründung,und die möchte ich hier wörtlich wiedergeben, da sie uns in eine Krise gestürzt hat. Unser behandelnder Arzt, der diese Bescheinigungen ausgestellt hatte und von nichts wußte, auch nicht vorher konsuliert wurde, unser Anwalt, wir können diesen Satz nicht begreifen.
Zitat: " Der Mehrbedarf gem. § 21 Abs.5 SGB II für kostenaufwändige Ernährung wurde bis 31.08.06 gewährt, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund ihrer Adipositas fehlten.Da hier das Vertrauen für die Zukunft nicht als schutzwürdig angesehen werden kann, Sie keine Vermögensdisposition getroffen haben, ist die teilweise Zurücknahme des Bescheides als gerechtfertigt zu begründen." :roll: :?:
Auch damit sind wir jetzt in Widerspruch gegangen. Beim Nachgrasen stellten wir fest, dass die ARGE, obwohl ich als Behinderter speziell durch eine Bearbeiterin betreut werde, angeblich keine Abstimmung zwischen Betreungsabteilung und Leistungsabteilung stattfinden kann. Man hat bei der Wohnungsfrage meine Behinderung komplett außer acht gelassen und sogar die Zeit als ich als Renter in der Bedarfsgemeinschaft war einen
eventuellen Mehrbedarf von 17 % nicht berücksichtigt.
das lustige Grüßen fällt schwer
bernde
Ein Pendler zwischen den Welten, zwischen EU-Rente und HartzV, je nach Laune der Institutionen.
Antworten