Erhaltungskosten bei Wohneigentum

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ulli
Beiträge: 2
Registriert: 11.08.2006 18:08
Wohnort: Gelsenkirchen

Erhaltungskosten bei Wohneigentum

Beitrag von ulli »

Habe selbstgenutztes Haus 49qm.Bekomme 345€+60€Heizkosten.
Nun muss die Dachrinne erneuert werden, habe Antrag auf übernahme der Kosten (Dahrlensweise) gestellt. Amt verweigert mir dieses, mit der Begründung das sei imSG nicht vorgesehen,und überhaut wäre das Ihnen noch nicht vogekommen. Ich könne ja das Haus verkaufen.Ist das rechtens? Die sparen ja schon jede Menge Miete. [/b]
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