Kleiner Geldsegen, behalten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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yuuenwildrock
Beiträge: 7
Registriert: 16.06.2006 12:46

Kleiner Geldsegen, behalten?

Beitrag von yuuenwildrock »

Hallo^^
Ich beziehe ALG1 und Hartz4 seit etwa 6 Monaten (Hartz4 aufstockend seit 2 monaten), jetzt habe ich einen Auftrag als Ilustratorin erhalten, keine festeinstellung nur ein Auftrag, wofür ich für etwas arbeit (ich darf ja nur 15 stunden in der woche arbeiten) etwa 1-2tausend euro bekomme. Natürlich ist das verdammt gut bezahlt, aber.. was darf ich behalten? Ich bin momentan 650 euro im Minus und habe keinerlei sparbücher oder rücklagen, diese 1-2tausend euro würde ich dringend brauchen da ich keine waschmaschine habe und gerne die 650 euro minus auf meinem konto tilgen möchte.
Darf ich das Geld behalten?
Ich bin 22 jahre alt, lebe alleine, unverheiratet, kein Kind, abgeschlossene Ausbildung.

Vielen dank im Vorraus.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Grundsätzlich musst du jede Art von Einkommen angeben, solltest du das nicht tun , gibt es früher oder später ärger mit der ARGE. Spätestens wenn du mal deine Kontoauszüge vorlegen musst werden die das bemerken und dann bekommst du eine Rechnung und musst die zuviel gezahlten Leistungen der ARGE zurückzahlen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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