heizkosten bei wohneigentum

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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fabrizio
Beiträge: 8
Registriert: 12.07.2006 03:51

heizkosten bei wohneigentum

Beitrag von fabrizio »

hallo,eine frage:wenn ich in einem selbst genutzten einfamilienhaus wohne,dass ja bis 130 qm noch als angemessen gilt,werden dann die heizkosten nur für die maximal 45 qm erstattet,die für eine person gelten,oder berechnen sich diese adäquat nach der grösse des hauses? ich kann ja schliesslich im winter nicht einige räume unbeheizt lassen,dann schimmelt mir irgendwann die bude zu. kurz zu mir: mein häuschen hat 67 qm wohnfläche,wz,sz küche und bad von jeweil 5 qm und einen flur von 8 qm.ist freistehend und hat einen kleine garten drumrum.an schuldzinsen bezahlt werden muss nichts,weil ich in guten zeiten dafür gesorgt habe schuldenfrei zu sein.regelsatz wie bei allen 345€,nebenkosten 69€.heizkostenerstattung für letztes jahr 62,15 pro monat,obwohl ich monatlich effektiv 89,22 hatte.kann mir einer etwas dazu sagen..??? im voraus vielen dank
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fabrizio
Zu selbstgenutztem Wohneigentum schau mal hier:

http://www.hartz4-eigentum.eu.tc/

und hier:

http://www.mdr.de/escher/archiv/1995292 ... 94423.html

Hilft Dir vielleicht weiter.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Interessant wäre die Begründung der Arge, warum nur ein niedriegerer Satz an Heizkosten übernommen wird.

Da hier immer der Einzelfall zu beurteilen ist, kommt es 1. maßgeblich auf den baulichen Zustand und 2. auf den Gesundheitszustand des Ehb an.
fabrizio
Beiträge: 8
Registriert: 12.07.2006 03:51

danke für deine reaktion auf meine frage..

Beitrag von fabrizio »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Interessant wäre die Begründung der Arge, warum nur ein niedriegerer Satz an Heizkosten übernommen wird.

Da hier immer der Einzelfall zu beurteilen ist, kommt es 1. maßgeblich auf den baulichen Zustand und 2. auf den Gesundheitszustand des Ehb an.[/quote[d die antwort ist ganz einfach..ich habe flüssiggasheizung mit tank draussen.muss 2 mal im jahr befüllen und habe demnach 2 rechnungen für das letzte berechnungsjahr von 1.6 2005 bis 31.5.2006.rechnung1 vom juni 2005 324,85 mit billigem sommergas und rechnung 2 vom februar dieses jahres über 745,90.die letzte rechnung wurde anerkannt,die 1.schlichtweg vergessen bzw. nicht in die unterlagen kopiert.auf meine telefonische intervention meinte man nur,dass ich mit den regelsätzen für heizung sowieso drüber liegen würde und man mir eigentlich mehr zahlt, als mir zusteht..also"MAUL HALTEN"..bekäme ja eigentlich noch was geschenkt..
[/u][/i][/b]
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