was kann ich von meiner Steuerrückzahlung behalten ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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SaggerBoy
Beiträge: 5
Registriert: 30.04.2006 16:33

was kann ich von meiner Steuerrückzahlung behalten ???

Beitrag von SaggerBoy »

Hallo ,
ich hoffe das Thema nervt nicht , aber ich habe nichts gefunden was mir weiter hilft...
Ich bekomme jetzt seit März 2006 harz 4 ( mir fehlten 6 Wochen Arbeit um ALG 1 zu bekommen ), eigentlich hatte mir mein Arbeitgeber versprochen das ich nur mein Urlaub nehmen sollte und denn könnte ich schon wieder anfangen , naja aus anfang März wurde ende März , mitte April , enge April und jetzt schon ende Mai wo es angeblich weiter gehen soll in der Firma....
Nun habe ich anfang März mein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht und das für 2004/2005 damit ich mitte des jahres meine Auto Versicherung und eine fällige Inspektion bezahlen kann, das wäre ja auch alles kein problem gewesen wenn ich wieder angefangen hätte zu Arbeiten , doch nun ises passiert , letzte Woche bekam ich Post vom Finanzamt , für 2004 soll ich 630 EUR bekommen und für 2005 690 EUR, beim Amt sagte man mir gleich das das mit dem Harz 4 verrechnet wird und mir nichts davon bleibt... das kann doch nicht sein , ich muss doch min. das geld für dem Steuerberater ( 170 EUR ) wieder kriegen...
Und dann ist da ja noch ne ausbildung die ich gemacht habe und die ich selbst finanziert habe . (2003 die ausbildung zum Rettungssanitäter ca. 1000 EUR) dafür habe ich schon was von der steuer zurück bekommen...
Und dann 2004 die Prüfung zum Rettungssanitäter die nochmal 500 EUR gekostet hat und wo ich jetzt was von der steuer zurück bekommen habe.... aber jetzt will das Amt ja alles haben, das kann doch nicht war sein , da werde ich jetzt bestraft das ich ne Ausbildung gemacht habe....

Hab ich ne Chance das mir von den ca. 1300 EUR was gelassen wird ???
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Da Du im Jahr 2004 keine Hartz 4 Leistungen bezogen hast, kann man die Steuererstattung ja wohl nicht mit Deinen jetzigen Hartz 4 Leistungen verrechnen u. daauf würde ich das Amt unverzüglich hinweisen u. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!
Zuletzt geändert von Margaretha am 01.05.2006 00:39, insgesamt 1-mal geändert.
SaggerBoy
Beiträge: 5
Registriert: 30.04.2006 16:33

Beitrag von SaggerBoy »

Margaretha hat geschrieben:Da Du im Jahr 2004 keine Hartz 4 Leistungen bezogen hast, kann man die Steuererstattung ja wohl nicht mit Deinen jetzigen Hartz 4 Leistungen verrechnen u. daauf würde ich das Amt unverzüglich hinweisen u. widerspruch gegen den Bescheid einlegen!

Dachte ich auch , ich bekomme jetzt seit 2 Monaten Harz 4 ... weder die steuerrückzahlung von 2004 noch die von 2005 hat was mit der Harz 4 situation zu tun in der ich jetzt bin , aber ich habe das geld nunmal jetzt auf dem Konto und darum gehts , es heisst die Steuerrückzahlung ist einkommen was zu verrechnen ist , obwohl ich nichts dafür kann das ich zu viel steuern bezahlt habe und hätte ich gewusst das meine Arbeitslosigkeit so lange dauert , hätte ich die steuererklärung nicht eingereicht.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo
Mit der Steuererstattung (auch Betriebskostenrückzahlungen) ist es leider so, das wenn das Geld während Alg 2 Bezug auf dem Konto landet es als Einnahme angerechnet wird. (Zuflußprinzip nennt sich das)
Nur wenn man eine zweckgebundene Einnahme aus der erwarteten Steuererstattung macht wird es nicht berücksichtigt. Man kann also das Geld auf das Konto eines anderen überweisen lassen vom Finanzamt, bei dem man noch was zu bezahlen hat.
(Wenn mir jemand das Geld für die Ausbildung geliehen hat und wir vereinbart haben ich zahle es zurück wenn die Steuerrückzahlung kommt.
Das ist auch so in diesem privaten Darlehensvertrag damals vereinbart worden den wir abgeschlossen haben.)
Man kann zwar das Alter von Tinte mit kriminaltechnischen Untersuchungen feststellen aber ob sowas gemacht wird??? :wink:

Steuererklärung muss man übrigens immer machen sonst schickt das Finanzamt eine Mahnung und wenn man die Frist nicht einhält kostet es Gebühren.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Margaretha
Beiträge: 67
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Beitrag von Margaretha »

Das wußte ich nicht (man lernt ja nie aus) aber das ist eine große Ungerechtigkeit u. meiner Meinung nach verfassungswidrig, denn schließlich wurden für das Jahr 2004 überhaupt keine Hartz 4-Leistungen gewährt!
Da ist es doch wirklich kein Wunder, wenn es immer wieder Leute gibt, die Steuererstattungen usw. verschweigen!
Wenn man für einen Zeitraum, wo man Hartz 4-Leistungen bekommen hat, Steuererstattungen usw. angerechnet bekommt, dann finde ich das völlig legitim, aber Steuererstattungen für einen Zeitraum, wo überhaupt keine sozialen Leistungen gewährt wurden, anzurechnen, ist schlichtweg eine große soziale Ungerechttigkeit!
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Margaretha
Bin da ganz Deiner Meinung und habe deshalb die Frage auch ganz ausführlich beantwortet. :wink:
Einnahmen zu verschweigen wird zwar von manchem versucht endet aber meist mit Ärger und lohnt daher nicht. Es gibt einen Datenaustausch zwischen Behörden, Banken, Finanzamt und wer weiß nicht wem noch.
Auch bei Betriebskostenabrechnungen sollte man es nicht versuchen wenn man vom Vermieter Geld zurück bekommt (soll es ja auch geben).
Irgendwann räumt jede Behörde ihre Akten mal auf, spätestens wenn sie in´s Archiv geräumt werden, und dann melden die sich. Allerdings auch dann, wenn man bewilligtes noch nicht bekommen hat.
Ist mir mal so gegangen das Wohngeldbewilligung bis zu einem Zeitpunkt galt, zu dem ich aber schon wieder eigenes Einkommen hatte.
Zuerst wollte ich das nicht annehmen habe dann aber darüber nachgedacht das ich während der Zeit der ergänzenden Sozialhilfe nichts weiter beantragt hatte als das allernotwendigste obwohl noch einiges möglich und eigentlich üblich gewesen wäre. An diesem Tag stand in der Zeitung ein ausführlicher Bericht über ein Hilfsprojekt für Wohnungslose meiner Heimatstadt. Dadurch stand für mich der weitere Weg des Geldes dann fest.
Gruß
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Guzzel
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Registriert: 03.02.2006 10:22
Wohnort: Regensburg

Steuerrückerstattung bei Harz 4

Beitrag von Guzzel »

Also ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen


Am 21.03.2006 kam mein Steuerbescheid...Hurra 720,40 Euro.....zu früh gefreut.....da ich ab 22.03.2006 in Harz 4 gefallen bin (hab bei Antragsabgabe angegeben das ich die Steuer schon gemacht hatte) und die ARGE doch tatsächlich mir Unterstützendes ALG 2 auf mein ALG 1 gezahlt hat am 20.03.2006 (obwohl ich dieses nicht beantragt hatte*wundert*) haben sie meine Steuerrückerstattung sofort auf ihr Konto umgeleitet und ich habe keinen cent davon gesehen,geschweige denn ein Schreiben von der Arge erhalten wo aufgeschlüsselt wäre wie das ganze nun als Zuflussprinzip nun berechnet wurde...bin seit 12.04.2006 wieder fest in Arbeit (hatte bis dahin 922 Euro ALG 2 erhalten im Monat bei 4 Personenhaushalt).Wenn man nun berechnet das die ARGE das Geld am 25.03.2006 auf ihrem konto hatte....wären das 18 tage bis zu meinem Arbeitsbeginn....wären da nicht zumindest 160 euro frei gewesen? Ich weiss es nicht und in der ARGE konnte oder wollte auch niemand Auskunft geben.Nur eines weiss ich...die ARGE hat meine Steuer eingesackt und nix davon rausgerückt :-(

Bundesverwaltungsgericht sagt Steuerrückerstattung zählt zu Vermögen und Bundessozialgericht sagt es ist Zuflussprinzip...da soll sich noch einer auskennen :-(
Ich bin jedenfalls froh,das ich jetzt wieder Arbeit habe und nix mehr mit diesen Paragraphenreitern und Rechtsverdrehern zu tun habe.
Die Fallmanager müssen ja leider auf Druck von oben fast alles ablehnen,können gar net anders.

Wünsche euch jedenfalls einen schönen 1 Mai und drück euch die Daumen,das auch ihr bald nicht mehr auf den Verein ARGE angewiesen seit.

MFG

Guzzel
SaggerBoy
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Beitrag von SaggerBoy »

Melinde hat geschrieben: (Wenn mir jemand das Geld für die Ausbildung geliehen hat und wir vereinbart haben ich zahle es zurück wenn die Steuerrückzahlung kommt.
Das ist auch so in diesem privaten Darlehensvertrag damals vereinbart worden den wir abgeschlossen haben.)
Man kann zwar das Alter von Tinte mit kriminaltechnischen Untersuchungen feststellen aber ob sowas gemacht wird??? :wink:

Gruß
Also wenn man so will bekommen meine Eltern für ganz viele sachen noch Geld von mir , auch für die Ausbildung ... aber wie beweise ich das ? Die aufm Amt würde mir das doch nicht glauben....
SaggerBoy
Beiträge: 5
Registriert: 30.04.2006 16:33

Beitrag von SaggerBoy »

noch mal ne andere Frage , bekomme ich vom Amt eigentlich ne Waschmaschine bezahlt ? bis jetzt bin ich ja noch zu meinen eltern gefahren und habe gewaschen und bis jetzt noch nichts vom amt beantragt , aber wenn die meine kohle haben wollen , denn will ich auch was von den....
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo SaggerBoy
In meiner Antwort ging es nicht um das was Eltern für einen tun. Das ist sowieso niemals zurückzahlbar.
Ich bin als Mutter oder Vater verpflichtet meine Kinder solange zu unterhalten bis sie eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Wegen einer Waschmaschine wirst Du keine Beihilfe bekommen, eventuell auf Antrag ein Darlehen. Als sog. Kann-Leistung muß das aber nicht sein.
Gruß
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SaggerBoy
Beiträge: 5
Registriert: 30.04.2006 16:33

Beitrag von SaggerBoy »

Naja die Rettungssanitäter Ausbildung ist meine 2. Aber wirst wohl recht haben , von meiner Steuerrückzahlung werde ich nichts haben , hauptsache die ziehen die Kostens für den Steuerberater ab, das sollte ja wohl drinne sein, schließlich habe ich den von meinem Harz 4 geld bezahlt und kannst ja an Hand der Kontoauszüge beweisen...
Was ist denn mit der Erstausstattung ???? Ich hatte ja noch nie ne waschmaschiene!!!

Es muss doch irgendwie Beratungsstellen für Harz 4 empfänger geben, schließlich blickt da doch kein Mensch mehr durch
Jens
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Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Wann musst Du denn dein ALGII wieder verlängern lassen ?
Die wollen immer nur die Auszüge der letzten 2 Monate haben.
Das heisst ich würde es einfach drauf ankommen lassen, wenn Sie dich trotzdem erwischen kannst Dich immer noch rausreden damit das du gedacht hast das Geld behalten zu drfen da es ja aus einem anderem jahr stammt.
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sam
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Registriert: 30.05.2009 19:13
Wohnort: Weißwasser

Beitrag von sam »

Hallo,

ich bin seit dem 01.06.2009 in Festeinstellung...normalerweise würde ich mit meinem Nettogehalt (955 Euro) endlich ohne der Arge auskommen...

mein Sohn, jetzt 20 geworden, ist von August 2009 bis November 2010 in Dresden (ca. 100 km von mir entfernt) um seinen Beruf zu qualifizieren...er bekommt für diese Zeit Geld für Unterkunft und Verpflegung...

da er seinen Hauptwohnsitz noch bei mir hat, bekomme ich ca. 140 Euro ergänzende Leistung pro Monat...wenn das nicht wäre, würde die Steuerrückerstattung an mich gehen...da ich ohne meinen Sohn keinen Anspruch mehr hätte...

weiss nun nicht was ich machen soll...da ich nur 7 Monate gearbeitet habe, bekomme ich, laut "Taxman" die volle Lohnsteuer zurück...380 Euro...(noch nicht eingereicht)...

hab viel gegoogelt...es auf ein anderes Konto überweisen zu lassen, um ein Privatkredit abzuzahlen wäre eine Möglichkeit...allerdings scheinen die meisten Argenturen nicht darauf einzugehen...

also bleibt nur die Selbstanzeige, um Ärger zu vermeiden...
ich habe mehrmals gelesen, das in meinem Fall diese 380 Euro nicht mit einem Mal von der Leistung abgezogen werden darf...sondern auf 6 oder 12 Monate aufgerechnet wird...und pro Monat 30 Euro nicht angerechnet werden... was bei 6 Monaten immerhin 180 Euro ausmachen, die ich dann doch behalten kann...(nur 200 Euro eingebüßt) stimmt das soweit?

ist die Arge in der Pflicht das so zu handhaben? Oder kann es auch sein, das ich solange keine Leistungen bekomme bis die Steuererstattung verrechnet ist? Könnte ich mich dagegen wehren?

und noch etwas...eventuell bleibt mein Sohn, nach der abgeschlossenen Ausbildung in Dresden...zumindestens, wenn er dort einen Job findet...dann ist die Erstattung von 2010 in Sack und Tüten...und wenn nicht?
Kann er innerhalb unserer "Wohngemeinschaft" eine eigene BG gründen bzw. beantragen? Oder muss ich dafür sorgen, das er eine eigene Wohnung bekommt? Also über "Härtefallregelung"...was mir eh am liebsten wäre...

zur besseren Verständlichkeit...
ich bin seit 2001 geschieden...mein Sohn blieb bei seiner Mutter...2007 zog er zur mir, weil er mit seiner Mutter nicht mehr klar gekommen ist...
ich nahm ihn in meiner Zweizimmerwohnung auf...(50qm)...
er hat das Wohnzimmer für sich...ich das Schlafzimmer...seit dieser Zeit lehne ich Besuch ab...
der Punkt ist aber das weder ich noch er seine Privatsphäre hat...zum Übergang ok...aber noch länger geht das so nicht weiter...
so oder so muss eine Lösung her...

sorry, bin etwas vom Thema abgekommen...
was soll ich nun machen? Kann ich auf die 6-monatige Verrechnung bestehen?

LG sam
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