Hallo Ihr lieben!
Wir sind eine 3 köpfige Bedarfsgemeinschaft und wohnen "noch" in Salzgitter! Nun hat mein Freund einen Job in Braunschweig bekommen und wir würden gerne nach Braunschweig ziehen, weil er sehr häufig Frühschicht hat und um 7:30 Uhr dasein muss, doch der erste Bus fährt hier schon um 5:30 los, so das er schon um ca 6:30 dasein würde! und in der Spätschicht hat er um 20:30 Feierabend und wäre erst um ca.: 22:15 und wenn er den Bus verpasst um 23:15 zuhause. Ach ja ICH habe den fühereschein und das Auto, mein Freund noch nicht, er ist also auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen!
nun das Problem:
seine Fallmanagerin sagt einerseits verbieten kann sie uns den Umzug nicht bzw in Salzgitter festhalten kann sie uns auch nicht, doch eine richtige "Erlaubnis" also eine Zustimmung zum Umzug bekommen wir nicht, doch die ARGE Braunschweig möchte genau diese Zustimmung haben, ansonsten übernehmen sie unsere Kosten für die Unterkunft nicht. Was können wir machen um diese Erlaubnis zu bekommen?????
und noch ein Zusatz zum schluss, in Braunschweig hätte ich auch die möglichkeit trotz kind sofort eine arbeit aufzunehmen, da dort eine Oma wohnt, die auf unser kind aufpassen könnte!
Und um die Umzugskosten geht es uns auch nicht, nur um die Miete der Wohnung, sowie die Kaution!!
Vielen Dank schonmal für Eure Tips!
Liebe Grüße
Anny
Bitte um nützliche tipps
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unglaublich, was da bei Euch abzulaufen scheint.
Hierzu ein zu beachtendes Gerichtsurteil:
Hierzu ein zu beachtendes Gerichtsurteil:
Quelle: PeNG!Hessisches Landessozialgericht
Pressesprecher: Joachim Kern
64293 Darmstadt
Steubenplatz 14
Pressemitteilungen im Internet: http//www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de
Soziale Grundsicherung 13/06
Zuständigkeitsstreit zwischen Leistungsträgern darf nicht auf dem Rücken von Arbeitslosen ausgetragen werden
Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, jedem die ihm zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig zukommen zu lassen. Hält sich ein Träger für nicht zuständig, so hat er Anträge sofort an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Bei unklaren oder strittigen Zuständigkeiten hat der zuerst angesprochene Sozialleistungsträger auf Antrag vorläufige Leistungen zu erbringen. Ein Zuständigkeitsstreit darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden.[
An diese Vorschriften des Sozialgesetzbuchs musste Anfang März der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts erinnern.

Ich glaube ich muss aber noch etwas mehr ins Detail gehen.
1. mein Freund hat seinen Arbeitsplatz jetzt erst zum 1. April bekommen ( weiß nicht, ob das evtl. wichtig ist)
2. der Arbeitsplatz ist mit dem Auto schnell erreichbar ca 30 Min. bei "nur" 20 Kilometern, liegt ja noch im pendlerbereich oder wie sich das schimpft.
3. vor der unterzeichnung des Arbeitsvertrages hat er einige probetage gearbeitet und deshalb haben wir die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel "auseinandergenommen" und dabei festgestellt, das


danach haben wir bei der ARGE Salzgitter halt nachgefragt ob wir umziehen dürfen! Sie sagte uns klar dürfen sie umziehen, doch ich Stimme dem Umzug nicht zu, also werden sie KEINE Umzugskosten bekommen! Nun dachten wir uns, das mit den Umzugskosten ist ja nicht so schlimm, denn wir sind ja noch jung, das schaffen wir auch mit hilfe von Bekannten, die uns einen Hänger leihen usw usw.
4. wir riefen in Braunschweig an (die ARGE dort) und erfuhren das wir zu dritt eine Wohnung mit höchstens 75 qm und einer kaltmiete von 360 € beziehen dürfen.
Wir schauten nach..... fanden einige Angebote........ sind bei einer Wohnungsgenossenschafft gelandet und hätten da auch mehrere Wohnungen zur Auswahl etc.
Die möchte aber eine Kostenübernahme der Arge BS sehen. so weit so gut, nun haben wir schon am 1.04 die Kündigung bei unserem jetzigen Vermieter eingereicht. das heisst wenn sich die ARGEn querstellen sitzen wir am 1.Juli auf der straße....... nun dumm und naiv sind wir ich weiß (vielleicht lässt sich im schlimmsten fall ja noch mit dem Vermieter reden.....) aber wir haben ja auch gedacht, das es schon klappen würde, aber...
5. nach nochmaligen anruf in Braunschweig kam dann heraus, das der Fallmanager die Zustimmung von Salzgitter braucht!!! ansonsten wird die Miete NICHT übernommen.... nun habe ich Magenbeschwerden

sorry das der text jetzt soooo lang ist! aber eigentlich bin ich ein positiv denkender mensch, doch nun falle ich nach und nach in den pessimistischen topf........
bitte helft! Danke
Also der ARGE- Mitarbeiter der ARGE Braunschweig sagte, er benötigt eine Zustimmung zum Umzug von der ARGE salzgitter, ansonsten würden die Kosten für die Unterkunft und Kaution nicht bezahlt, also nicht übernommen.
Und mein Freund bekommt nicht genügend Arbeitslohn er arbeitet nur ca 80 Std im Monat.
Und die Wohnungsgesellschaft möchte (will) eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme für die Miete und die Kaution haben.
Aber ich werde nun wahrscheinlich einen Brief an die Fallmanagerin UND Ihren CHEF schreiben, um eine Zustimmung von denen zu bekommen, in der dann die ganzen Punkte stehen, weshalb ein Umzug, auch wenn der Arbeitsplatz noch im Pendlerbereich ist, nötig bzw sinnvoll ist.
Hoffe das wir dann eine Zustimmung bekommen, oder wir versuchen einen privaten Vermieter zu bekommen (was sehr schwer ist, denn fast alle freien wohnungen in BS sind von Gesellschaften). Ich finde es echt komisch (im negativen Sinn) mit der Bürokratie der Ämter hier
Und mein Freund bekommt nicht genügend Arbeitslohn er arbeitet nur ca 80 Std im Monat.
Und die Wohnungsgesellschaft möchte (will) eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme für die Miete und die Kaution haben.
Aber ich werde nun wahrscheinlich einen Brief an die Fallmanagerin UND Ihren CHEF schreiben, um eine Zustimmung von denen zu bekommen, in der dann die ganzen Punkte stehen, weshalb ein Umzug, auch wenn der Arbeitsplatz noch im Pendlerbereich ist, nötig bzw sinnvoll ist.
Hoffe das wir dann eine Zustimmung bekommen, oder wir versuchen einen privaten Vermieter zu bekommen (was sehr schwer ist, denn fast alle freien wohnungen in BS sind von Gesellschaften). Ich finde es echt komisch (im negativen Sinn) mit der Bürokratie der Ämter hier

AH
Also habe eben auf anderen Seiten hier im Forum gelesen, dass das mit dem Umziehen und der Erlaubnis irgendetwas mit dem Alter zu tun hat!
Nun noch eine Frage dazu:
Ich bin 30 Jahre und mein Freund wird im MAI 25 Jahre!, könnte es möglich sein, das sich die ARGE salzgitter deshalb ein weinig dolle querstellt?????
Und wie könnte man so ein Anschreiben, wie ich oben beschrieben habe ( die Punkte die FÜR den UMzug sprechen am besten formulieren????
Und soll ich das wirklich an die Fallmanagerin UND Ihren chef, also stellenleiter oder Sachgebietsstelleleiter oder wie auch immer schreiben???
Vielen Dank schonmal
ach ja, kommt noch jemand aus salzgitter und oder braunschweig und hat evtl. das selbe erlebt??? durfte ich das jetzt überhaupt fragen??? sorry, wenn nicht!

Nun noch eine Frage dazu:
Ich bin 30 Jahre und mein Freund wird im MAI 25 Jahre!, könnte es möglich sein, das sich die ARGE salzgitter deshalb ein weinig dolle querstellt?????
Und wie könnte man so ein Anschreiben, wie ich oben beschrieben habe ( die Punkte die FÜR den UMzug sprechen am besten formulieren????
Und soll ich das wirklich an die Fallmanagerin UND Ihren chef, also stellenleiter oder Sachgebietsstelleleiter oder wie auch immer schreiben???
Vielen Dank schonmal
ach ja, kommt noch jemand aus salzgitter und oder braunschweig und hat evtl. das selbe erlebt??? durfte ich das jetzt überhaupt fragen??? sorry, wenn nicht!
Denke nicht, dass die Ablehnung irgendetwas mit dem Alter Ihres Freundes zu tun hat.
Hilfe finden Sie bei einer Sozialberatungsstelle. Adresse auch in Salzgitter unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Hilfe finden Sie bei einer Sozialberatungsstelle. Adresse auch in Salzgitter unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx