Nochmal Heizkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nochmal Heizkosten
hallo
schreibe für meine cousine sie bekommt erwerbsminderungsrente und aufstockend alg2 die übernehmen die komplette kaltmiete mit kalt nebenkosten.....aber nur zur hälfte die heizkosten...es wurde schon widerspruch eingelgt und auch beim sozialgericht klage erhoben....das sozialgericht ist sehr träge und weiss wohl nicht das heizkosten nicht pauschalisiert werden dürfen.....es geht nur hin und her....das jobcenter unterbreitet schon das dritte mal ein vergleich...nur den will sienicht annehmen da die heizkosten voll übernommen werden müssen...was kann man noch tun das auch das SG erkennt das heizkosten nicht pauschal gezahlt werden dürfen
das geht nur hin und her..vergleich hier vergleich da........
lg
torsten
schreibe für meine cousine sie bekommt erwerbsminderungsrente und aufstockend alg2 die übernehmen die komplette kaltmiete mit kalt nebenkosten.....aber nur zur hälfte die heizkosten...es wurde schon widerspruch eingelgt und auch beim sozialgericht klage erhoben....das sozialgericht ist sehr träge und weiss wohl nicht das heizkosten nicht pauschalisiert werden dürfen.....es geht nur hin und her....das jobcenter unterbreitet schon das dritte mal ein vergleich...nur den will sienicht annehmen da die heizkosten voll übernommen werden müssen...was kann man noch tun das auch das SG erkennt das heizkosten nicht pauschal gezahlt werden dürfen
das geht nur hin und her..vergleich hier vergleich da........
lg
torsten
Hi,
bevor nicht ein Richterspruch gefallen ist, sind Tipps zwecklos, da
die ARGe auf denn Richterspruch berufen bzw. warten wird.
SORRY... aber in ein laufenden Verfahren werden eh keine Anträge angenommen die damit zu tun haben
Gruß
bevor nicht ein Richterspruch gefallen ist, sind Tipps zwecklos, da
die ARGe auf denn Richterspruch berufen bzw. warten wird.
SORRY... aber in ein laufenden Verfahren werden eh keine Anträge angenommen die damit zu tun haben
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo TorKnoll,
kann DjTermi da nicht ganz zustimmen....
Also, weiss ja nicht ob deine Cousine nen ANwalt hat aber man sollte dem Gericht zur entscheidungsfindung darum Bitten sich an die Urteile vom Bundessozialgericht- B 7b AS 40/06 R - Beschluss vom 16.05.2007 so wie BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - und auch BSG, Urteil vom 2. 7. 2009 - B 14 AS 36/ 08 R (welches wohl das wichtigste ist....) zu halten.
Geht es eigentlich um SGB2 oder 12? das ist dabei eine sehr wichtige frage.....
Ich würde es etwa so schreiben:
So nun ist dieser Text ist darauf bezogen das hier wirklich so ist wie du schreibst! sind halt echt dürftige info's, wo ja eben nur angeschnitten ist was sache ist. Mir fehlen solche angaben wie Wohnungsgrösse angemessen und auch wieviele Personen da wohnen in der Wohnung und so weiter....Also der Text ist nur ein Beispiel nicht mehr.... Das briefchen bezieht sich auch auf SGB2 nicht auf 12, das sollte man auch bedenken......es würde sich empfehlen nen guten Anwalt einzuschalten und auch klare aussagen an as Gericht zu geben.
Hierbei ist egal ob Anwalt oder nicht aber man sollte sich immer so gut wie es möglich ist informieren.
Meisst werden Urteile für SGB2 auch in SGB12 angewand aber das ist unterschiedlich....
<So und zum schluss noch etwas zu Lesen dazu, es lohnt sich mal durchzulesen, man wird Wissender....
Gruß Ziggi
kann DjTermi da nicht ganz zustimmen....
Also, weiss ja nicht ob deine Cousine nen ANwalt hat aber man sollte dem Gericht zur entscheidungsfindung darum Bitten sich an die Urteile vom Bundessozialgericht- B 7b AS 40/06 R - Beschluss vom 16.05.2007 so wie BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 54/07 R - und auch BSG, Urteil vom 2. 7. 2009 - B 14 AS 36/ 08 R (welches wohl das wichtigste ist....) zu halten.
Geht es eigentlich um SGB2 oder 12? das ist dabei eine sehr wichtige frage.....
Ich würde es etwa so schreiben:
Nur eine Vorlage zum GedankenanstossWertes Gericht, nach reiflicher überlegung und auch neuerlicher recherche meinerseits, bin ich erneut zu dem entschluss gekommen diesen Vergleich nicht anzunehmen.
Ich möchte Sie doch bitten sich an die Oberste Urteilsverkündung des BSG zu halten sofern sie erneut einen Vergleich vorschlagen sollten.
Ich bin werde in der lage noch gewillt einen solchen Vergleich in dem ich auch nur einen Teil der Heizkosten zu übernehmen habe zu tragen, da auch die Oberste Gerichtsbarkeit zu dem schluss gekommen ist das Heizkosten in vollem umfang zu den Kosten der Unterkunft zählen. Ich verweise hier auf die BSG-Urteile B 14 AS 36/ 08 R, B 14 AS 54/07 R, B 7b AS 40/06 R und weitere die ich hier jetzt nicht aufführen werde.
Ich wäre dem Gericht zu Dank verpflichtet wenn es sich an eben diese gängige Rechtsprechung zu halten.
Nun Bedanke ich mich und verbleibe.
So nun ist dieser Text ist darauf bezogen das hier wirklich so ist wie du schreibst! sind halt echt dürftige info's, wo ja eben nur angeschnitten ist was sache ist. Mir fehlen solche angaben wie Wohnungsgrösse angemessen und auch wieviele Personen da wohnen in der Wohnung und so weiter....Also der Text ist nur ein Beispiel nicht mehr.... Das briefchen bezieht sich auch auf SGB2 nicht auf 12, das sollte man auch bedenken......es würde sich empfehlen nen guten Anwalt einzuschalten und auch klare aussagen an as Gericht zu geben.
Hierbei ist egal ob Anwalt oder nicht aber man sollte sich immer so gut wie es möglich ist informieren.
Meisst werden Urteile für SGB2 auch in SGB12 angewand aber das ist unterschiedlich....
<So und zum schluss noch etwas zu Lesen dazu, es lohnt sich mal durchzulesen, man wird Wissender....
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ich rede hier das die ARGE nichts annehmen wird, nicht das Gericht. Ich bin mal davon ausgegangen das die betreffende Person Gerichtlich vertreten wird, und somit sollte dieser wissen, was das wohl sehr suspekt ist. Wenn es denn so ist wie beschrieben, und nicht noch was ist das wir nicht wissen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Re: Heizkosten
sprich SGB2TorKnoll hat geschrieben:Es geht hierbei um ALG2
Ist es möglich das weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft deiner cousine sich befinden ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nochmal Heizkosten
nein sie lebt allein