ALG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
TorKnoll
Beiträge: 40
Registriert: 18.11.2010 10:33

ALG

Beitrag von TorKnoll »

hallo

habe eine frage...ich lebe mit meiner lebensgefährtin zusammen und beziehen seid einiger zeit alg2 ich habe mich nun selbständig gemacht und werde vorr. im januar aus den bezug fallen da einige grosskunden mein angebot angenommen haben...ich habe mich in meinem erlernten beruf selbständig gemacht als masseur...und ich betreue einige gewerbliche grosskunden die jede woche ihre angestellten in büros und werken massieren lassen......meine lebensgefährtin kommt auch aus dieser branche....da nun ab januar ein grosskunde dazu kommt die continentale ( autoreifenwerk) brauche ich noch jemanden der mir hilft......meine lebensgefährtin hat keinen führerschein....wir beide haben unterschiedliche arbeitsvermittler......wie sieht das aus wenn ich aus dem bezug falle aber meine lebensgefährtin bei der arbeitsvermittlung noch als arbeitssuchend steht..hat sie da anspruch auf förderung eines führerscheins? wenn sie dann bei mir im betrieb mit einsteigt?
und welche massnahmen kann ich in anspruch nehmen?
ich frage erst mal hier nach ob jemand etwas weiss..möchte nicht gleich damit zu meinem sachbearbeiter ....um evtl falschaussagen die SB gern machen zu umgehen bzw falschberatung..ich lebe mit meiner lebensgefärtin zusammen......

lieben gruß
knolli
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo knolli,

zunächst mal Glückwunsch das es so gut bei dir klappt und du bald da raus bist.
Da das mit dem Führerschein im §16 a-g SGB 2 geregelt ist,
liegt es allein im ermessen des zuständigen SB ob Er/Sie den Führerschein als Darlehnsweise oder nichtrückzahlbare Leistung oder überhaupt nicht fördert.
Da du ja aus dem Bezug fallen wirst, bist du dann weiterhin Unterhaltsverpflichtet deiner Lebensgefährtin gegenüber weswegen sie ja dann aus dem Bezug fallen wird. Oder hatte ich da was falsch verstanden?
Evtl. könnte deine Freundin dann einen Antrag auf Förderung nach §§ 16 16a-g (hier nachzulesen) stellen, was daraus wird, ist davon abhängig wie und ob der AV deiner Freundin wohlgesonnen ist.

Ach, du könntest auch eine Förderung für Arbeitgeber andenken, evtl. wäre da ja eine massnahme die euch besser helfen könnte, kanne mich aber da nicht gut genug aus.

Leider kann ich dir dazu keine bessere Antwort geben.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten