so folgendes.
gute freundin hat befreiungsantrag vom amt an die gez
geschickt per einschreiben.
nun wurde die gez doch abgebucht, da sie angeblich vergessen hat
dem schreiben beizufügen ich beantrage.
was soll sie jetzt machen.
laut gez ist der anhang vom amt nur gültig mit dem
zusatz ich beantrage.
lg dieter
GEZ
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hi
Das ist ja mal was ganz neues
Sie kann innerhalb kürzester Zeit von ihrer Bank das Geld zurück holen lassen.
Habe diesen Krieg auch mit der GEZ geführt und nach 5 Briefen haben die es dann endlich geschnallt.
Man hatte mein Schreiben angeblich nicht bekommen,da es aber zu dem Zeitpunkt noch hier vom Einwohnermeldeamt verschickt wurde konnte ich ja den Nachweis erbringen.
Hatte auf meiner Kopie einen Stempel
Deine gute Freundin soll Kämpfen und sich erst mal die Kohle zurück holen,dann ein Schreiben aufsetzen das der dumme Satz
"ich beantrage" nachgereicht wurde.
Die haben echt was am Kopf bei der GEZ
Das ist ja mal was ganz neues
Sie kann innerhalb kürzester Zeit von ihrer Bank das Geld zurück holen lassen.
Habe diesen Krieg auch mit der GEZ geführt und nach 5 Briefen haben die es dann endlich geschnallt.
Man hatte mein Schreiben angeblich nicht bekommen,da es aber zu dem Zeitpunkt noch hier vom Einwohnermeldeamt verschickt wurde konnte ich ja den Nachweis erbringen.
Hatte auf meiner Kopie einen Stempel
Deine gute Freundin soll Kämpfen und sich erst mal die Kohle zurück holen,dann ein Schreiben aufsetzen das der dumme Satz
"ich beantrage" nachgereicht wurde.
Die haben echt was am Kopf bei der GEZ
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
sorry wurde nicht abgebucht sondern hat ein schreibenkettelmaus hat geschrieben:Hi
Das ist ja mal was ganz neues
Sie kann innerhalb kürzester Zeit von ihrer Bank das Geld zurück holen lassen.
Habe diesen Krieg auch mit der GEZ geführt und nach 5 Briefen haben die es dann endlich geschnallt.
Man hatte mein Schreiben angeblich nicht bekommen,da es aber zu dem Zeitpunkt noch hier vom Einwohnermeldeamt verschickt wurde konnte ich ja den Nachweis erbringen.
Hatte auf meiner Kopie einen Stempel
Deine gute Freundin soll Kämpfen und sich erst mal die Kohle zurück holen,dann ein Schreiben aufsetzen das der dumme Satz
"ich beantrage" nachgereicht wurde.
Die haben echt was am Kopf bei der GEZ
bekommen. mit rechnung
lg dieter
Sie soll das Schreiben kopieren und darunter schreiben:"ich Beantrage" wie von Ihnen vorgeschlagen, die Befreiung.
MFG und ihr Autogramm darunter.
Die Rechnung wird als solches nicht anerkannt und somit auch nbicht bezahlt.
Diesen Satz könnte sie auch noch schreiben, muss sie aber nicht.
Das ganze dann ab zur GEZ und abwrten.
Gruß Ziggi
MFG und ihr Autogramm darunter.
Die Rechnung wird als solches nicht anerkannt und somit auch nbicht bezahlt.
Diesen Satz könnte sie auch noch schreiben, muss sie aber nicht.
Das ganze dann ab zur GEZ und abwrten.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
danke ich werde es weiterleiten .Ziggi hat geschrieben:Sie soll das Schreiben kopieren und darunter schreiben:"ich Beantrage" wie von Ihnen vorgeschlagen, die Befreiung.
MFG und ihr Autogramm darunter.
Die Rechnung wird als solches nicht anerkannt und somit auch nbicht bezahlt.
Diesen Satz könnte sie auch noch schreiben, muss sie aber nicht.
Das ganze dann ab zur GEZ und abwrten.
Gruß Ziggi
lg dieter