muss ich das zurück zahlen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
muss ich das zurück zahlen
Also so langsam verlier oich die Nerven, dsa wird man bestraft wennman arbeit aufnimmt!
Letztes Jahr habe ich komplett Alg 2 bezogen, dann kam was erfreuliches ich habe einen Job gefunden Beginn 1.11.09. Dann aber dachte ioch mir wie überbrücke ich den Monat November wie soll ich Mierte geschweige meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wenn ich doch erst ende November entlohnt werde???Ich also hin zur Arge die mir dann sagten die zahlen für den Monat November, damals sagten die mir wenn 9ich mein Gehalt im Folgemonat bekomme müsste ich es nicht zurück zahlen hab das damals schon nicht ganz verstanden, sie wollten eine Lohnabrechung haben. Diese haben sie dann pünktlich am 2 Dezember 09 bekommen. Da ich seit dem nix mehr gehört habe dachte ich dann es hat sich erledigt.
Ja Pustekuchen heute mach ich den Briefkasten auf und mich trifft der Schlag
hier mal die ersten wichtigten Sätze.
Sehr geehrte ......
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.11.09 bis 30.11.09 Leistungen nach dem SGBII in Höhe von 643,82 zu Unrecht bezogen.
Seit dem 1.11.09 gehen sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunh nach. Bisher wurde davon ausgegangen das sie Ihr gGehalt
im Folgemonat erhalten. Am 13.10.2010 wurde bekannt dass Sie ihr Gehalt bereits immer jeweils Ende eines Monats erhalten
Ich beabsichtige sie daher den o.g. Betrag von Ihnen zurück zu fordern,
Was mache ich jetzt
Ist das rechtens?
Gibt es da keine Jahresfristen?
Letztes Jahr habe ich komplett Alg 2 bezogen, dann kam was erfreuliches ich habe einen Job gefunden Beginn 1.11.09. Dann aber dachte ioch mir wie überbrücke ich den Monat November wie soll ich Mierte geschweige meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wenn ich doch erst ende November entlohnt werde???Ich also hin zur Arge die mir dann sagten die zahlen für den Monat November, damals sagten die mir wenn 9ich mein Gehalt im Folgemonat bekomme müsste ich es nicht zurück zahlen hab das damals schon nicht ganz verstanden, sie wollten eine Lohnabrechung haben. Diese haben sie dann pünktlich am 2 Dezember 09 bekommen. Da ich seit dem nix mehr gehört habe dachte ich dann es hat sich erledigt.
Ja Pustekuchen heute mach ich den Briefkasten auf und mich trifft der Schlag
hier mal die ersten wichtigten Sätze.
Sehr geehrte ......
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.11.09 bis 30.11.09 Leistungen nach dem SGBII in Höhe von 643,82 zu Unrecht bezogen.
Seit dem 1.11.09 gehen sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunh nach. Bisher wurde davon ausgegangen das sie Ihr gGehalt
im Folgemonat erhalten. Am 13.10.2010 wurde bekannt dass Sie ihr Gehalt bereits immer jeweils Ende eines Monats erhalten
Ich beabsichtige sie daher den o.g. Betrag von Ihnen zurück zu fordern,
Was mache ich jetzt
Ist das rechtens?
Gibt es da keine Jahresfristen?
Re: muss ich das zurück zahlen
ich glaube ja.samira191 hat geschrieben:Also so langsam verlier oich die Nerven, dsa wird man bestraft wennman arbeit aufnimmt!
Letztes Jahr habe ich komplett Alg 2 bezogen, dann kam was erfreuliches ich habe einen Job gefunden Beginn 1.11.09. Dann aber dachte ioch mir wie überbrücke ich den Monat November wie soll ich Mierte geschweige meinen Lebensunterhalt bestreiten? Wenn ich doch erst ende November entlohnt werde???Ich also hin zur Arge die mir dann sagten die zahlen für den Monat November, damals sagten die mir wenn 9ich mein Gehalt im Folgemonat bekomme müsste ich es nicht zurück zahlen hab das damals schon nicht ganz verstanden, sie wollten eine Lohnabrechung haben. Diese haben sie dann pünktlich am 2 Dezember 09 bekommen. Da ich seit dem nix mehr gehört habe dachte ich dann es hat sich erledigt.
Ja Pustekuchen heute mach ich den Briefkasten auf und mich trifft der Schlag
hier mal die ersten wichtigten Sätze.
Sehr geehrte ......
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 1.11.09 bis 30.11.09 Leistungen nach dem SGBII in Höhe von 643,82 zu Unrecht bezogen.
Seit dem 1.11.09 gehen sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigunh nach. Bisher wurde davon ausgegangen das sie Ihr gGehalt
im Folgemonat erhalten. Am 13.10.2010 wurde bekannt dass Sie ihr Gehalt bereits immer jeweils Ende eines Monats erhalten
Ich beabsichtige sie daher den o.g. Betrag von Ihnen zurück zu fordern,
Was mache ich jetzt
Ist das rechtens?
Gibt es da keine Jahresfristen?
da du das geld am ende des monats bekommen hast.
wäre es am ersten 12. gekommen könnten sie nichts zurückholen.
was haben die leute für eine zeit das alles zu überprühfen.
lg dieter
Hallo,
hier gilt halt das Zuflussprinzip...
Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also in der Regel der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.
Zurückzahlen musst Du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist, in Höhe dieser Überzahlung.
b) Es gilt das Zuflussprinzip, daher das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.
Beispiel:
Mai ALG II plus Mai Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Mai ALG II aber Mai kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet
Wenn du also in einem Monat ALG II und Lohn/Gehalt erhalten hast, dann gilt:
War der jeweilige Lohn so hoch, dass nach Abrechnung des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11 SGB II und dem Selbstbehalt nach § 30 SGB II dein Bedarf gedeckt war, ist das volle ALG II zurückzuzahlen. Sollte aber das "anrechenbare Einkommen" niedriger sein als dein Bedarf, so besteht ein Restanspruch auf ALG II (sogenannte Aufstockung), d. h. das ALG II ist nur bis auf den Restanspruch zurückzuzahlen.
Die Berechnung erfolgt für jeden Monat einzeln:
Bruttolohn
- gesetzliche Abzüge
= Nettolohn
- Absetzungsbeträge nach §11 SGB II
- Selbstbehalt nach § 30 SGB
= anrechenbares Einkommen*
Wenn dieser Betrag* größer ist als dein ALG II-Anspruch, dann erfolgt eine komplette Rückzahlung, sonst nur eine Teilrückzahlung.
Was genau bei der Berechnung zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: Ratgeber Einkommensanrechnung
Bitte beachten:
* ALG II muß am Anfang des Monats zur Verfügung stehen.
* Lohn/Gehalt wird am Ende des Monats gezahlt und steht entweder im Abrechnungsmonat oder erst im nächsten Monat zur Verfügung (Zufluss!).
Sollte also die ARGE die Leistungen sofort bei Arbeitsaufnahme, d. h. noch VOR der 1. Lohn-/Gehaltszahlung einstellen, dann UMGEHEND Widerspruch einlegen.
Sobald die erste Lohn-/Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vorliegt, legt ihr der ARGE eine Kopie vor, damit diese berechnen kann, ob in Zukunft noch Ansprüche bestehen (Aufstockung) oder nicht.
Ich hoffe das Hilft Dir weiter...
LG
hier gilt halt das Zuflussprinzip...
Dieses besagt, dass das Einkommen in dem Monat auf das ALG II angerechnet wird, in dem man das Einkommen erhält. Mit Erhalt ist gemeint, dass man tatsächlich darüber verfügen kann. Also in der Regel der Tag, an dem das Geld dem Konto gutgeschrieben wurde.
Zurückzahlen musst Du nur dann etwas, wenn durch dein anrechenbares Einkommen eine Überzahlung an ALG II erfolgt ist, in Höhe dieser Überzahlung.
b) Es gilt das Zuflussprinzip, daher das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt, und wenn es erst am letzten Tag des Monats ist: Durchführungshinweise zu SGB2 § 11 RZ 11.55.
Beispiel:
Mai ALG II plus Mai Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Mai ALG II aber Mai kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet
Wenn du also in einem Monat ALG II und Lohn/Gehalt erhalten hast, dann gilt:
War der jeweilige Lohn so hoch, dass nach Abrechnung des Erwerbstätigenfreibetrages nach § 11 SGB II und dem Selbstbehalt nach § 30 SGB II dein Bedarf gedeckt war, ist das volle ALG II zurückzuzahlen. Sollte aber das "anrechenbare Einkommen" niedriger sein als dein Bedarf, so besteht ein Restanspruch auf ALG II (sogenannte Aufstockung), d. h. das ALG II ist nur bis auf den Restanspruch zurückzuzahlen.
Die Berechnung erfolgt für jeden Monat einzeln:
Bruttolohn
- gesetzliche Abzüge
= Nettolohn
- Absetzungsbeträge nach §11 SGB II
- Selbstbehalt nach § 30 SGB
= anrechenbares Einkommen*
Wenn dieser Betrag* größer ist als dein ALG II-Anspruch, dann erfolgt eine komplette Rückzahlung, sonst nur eine Teilrückzahlung.
Was genau bei der Berechnung zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden: Ratgeber Einkommensanrechnung
Bitte beachten:
* ALG II muß am Anfang des Monats zur Verfügung stehen.
* Lohn/Gehalt wird am Ende des Monats gezahlt und steht entweder im Abrechnungsmonat oder erst im nächsten Monat zur Verfügung (Zufluss!).
Sollte also die ARGE die Leistungen sofort bei Arbeitsaufnahme, d. h. noch VOR der 1. Lohn-/Gehaltszahlung einstellen, dann UMGEHEND Widerspruch einlegen.
Sobald die erste Lohn-/Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vorliegt, legt ihr der ARGE eine Kopie vor, damit diese berechnen kann, ob in Zukunft noch Ansprüche bestehen (Aufstockung) oder nicht.
Ich hoffe das Hilft Dir weiter...
LG
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nein du hast ja geld für den monat vom amt bekommen.samira191 hat geschrieben:das heisst also das man bstraft wenn man arbeiten geht und dann direkt 40 schulden am arsch hat sorry aber so ist es doch dann
und das schon am ersten für den ganzen monat.
nun hast du ja gearbeitet und geld bekommen auch für diesen monat.
möchtest du jetzt geld vom amt und geld aus deiner arbeit haben ?
leider hat dein arbeitgeber deinen lohn den selben monat gezahlt
wo auch schon das amt in vorkasse gegangen ist.
ist leider dum gelaufen.
Lg dieter
bei alg2 bekommst du das geld am ersten jeden monats.samira191 hat geschrieben:das geld was ich ende november bekomme davon lebe ich doch den ganzen dezember und nicht den november
gehst du arbeiten bekommst du es erst einen monat
später.
oder kennst du einen arbeitgeber der geld im vorraus bezahlt. ?
hast du noch nie gearbeitet ?
LG dieter
PS. wo sind die fachleute ?
Ziggi wo bist du ??????
Lg dieter