Hallo ALG II'ler,
1. Hat hier jemand eine Ahnung, ob man die Kosten einer Parodontoseprophylaxe (Kosten ca. 50 EURO), die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, als aussergewöhnliche Belastung, die folglich nicht in den Regelleistungen enthalten sind, bei der ARGE geltend machen kann ?
2. Gibt es irgendwo eine generelle Übersicht, wo aussergewöhnliche Belastungen aufgelistet sind ? Ich finde, es herrscht in diesem Bereich sehr viel Unwissenheit und Desinformation.
Lieben Gruss und besten Dank schonmal im Vorraus für brauchbare Antworten.
Dieter
Aussergewöhnliche Belastung
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Aussergewöhnliche Belastung
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Man hat als Kassenpatient ja schon eine professionelle Zahnreinigung im Jahr frei - das reicht oftmals schon aus-- denn die die Methode der modernen prof. Zahnreinigung ist schon sehr effektiv?
Aber in besonderen Fällen kann eine P.Behandlung nötig werden!
Ich würde als erstes mal zu meiner Krankenkasse gehen und dort nachfragen ob die das übernehmen!
Profesionelle Zahnreinigung/Parodontosebehandlung ist ja nun mal günstiger als Zahnersatz bezahlen zu müssen!
????Bis du Raucher????
Informier dich doch auch mal hier:
http://www.krk-nutritherapeutika.de/
Aber in besonderen Fällen kann eine P.Behandlung nötig werden!
Ich würde als erstes mal zu meiner Krankenkasse gehen und dort nachfragen ob die das übernehmen!
Profesionelle Zahnreinigung/Parodontosebehandlung ist ja nun mal günstiger als Zahnersatz bezahlen zu müssen!
????Bis du Raucher????
Informier dich doch auch mal hier:
http://www.krk-nutritherapeutika.de/
Zuletzt geändert von NX650 am 30.03.2010 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Dieter6224,
zu deiner Frage
Ganz klar ist das es wiederkehrende also laufender Bedarf sein muß, Paradontoseprofilaxe ist einmalig und somit komplett ausgeschlossen.
( Was mich wundert, bei meiner Zahnarztpraxis ist das Kassenleistung, was ist das für ein Dentist? Will der doppelt abkassieren? Frag mal bei der Krankenkasse nach, ich glaube da stimt was nicht.
Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß Ziggi
zu deiner Frage
muss ich dir leider sagen, das "Gesundheitspflege 4 %" in der Regelleistung involviert sind. Dieses bedeutet das du einen Antrag ncht bewilligt bekämst, mit dem Hinweis das es aus der Regelleistung anzusparen sei.1. Hat hier jemand eine Ahnung, ob man die Kosten einer Parodontoseprophylaxe (Kosten ca. 50 EURO), die von der Krankenkasse nicht bezahlt wird, als aussergewöhnliche Belastung, die folglich nicht in den Regelleistungen enthalten sind, bei der ARGE geltend machen kann ?
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Statistische Zusammensetzung des Warenkorbes für SGB II und SGB XII -Leistungen:
Art des Bedarfs - Anteil an der Regelleistung:
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38 %
Bekleidung und Schuhe 10 %
Wohnung ohne Mietkosten, (Strom, Gas, Instandhaltung d. Wohnung) 8 %
Möbel, Geräte und Ausrüstungen Haushalt sowie deren Instandhaltung 8,0 %
Gesundheitspflege 4 %
Verkehr 6 %
Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost u.ä.) 6 %
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11 %
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 3 %
Sonstige Waren und Dienstleistungen 6 %
Du meinst sicher Härtefälle? so einfach aufgelistet, nein, so richtig gibt es eigentlich keinen aber einen >Katalog erstellt das BMAS derzeit.2. Gibt es irgendwo eine generelle Übersicht, wo aussergewöhnliche Belastungen aufgelistet sind ? Ich finde, es herrscht in diesem Bereich sehr viel Unwissenheit und Desinformation.
Quelle und Weiterlesen: http://www.bmas.de/portal/42172/
Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung
Wartezone im Jobcenter © Bundesagentur für Arbeit Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Ganz klar ist das es wiederkehrende also laufender Bedarf sein muß, Paradontoseprofilaxe ist einmalig und somit komplett ausgeschlossen.
( Was mich wundert, bei meiner Zahnarztpraxis ist das Kassenleistung, was ist das für ein Dentist? Will der doppelt abkassieren? Frag mal bei der Krankenkasse nach, ich glaube da stimt was nicht.
Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo und vielen herzlichen Dank für die Infos.
Ich werde mal zunächst bei meiner Kasse nachfragen, ob die Prophylaxekosten nicht auch übernommen werden. Mich macht es ja ehrlich gesagt schon auch ein bisschen stutzig, dass meine Kasse die P-Behandlung angeblich übernimmt, die ja so einige hundert Euro kosten dürfte, aber die vorangehende Prophylaxe nicht. Das würde das Kraut auch nicht mehr recht fett machen. Vielleicht gibt's ja da auch Härtefallregelungen im Falle von ALG II damit ggfs. auch die Prophylaxekosten übernommen werden, falls dies nicht die Regel sein sollte.
Zur Frage ob ich Raucher bin: Ja, gelegentlich, aber mein Zahnarzt sagte mir, dass mein Gebiss deutliche Pflege erkennen lässt. Das dürfte für die Kostenübernahme der P-Behandlung massgebend sein.
Nochmals liebe Dank und herzliche Grüße von
Dieter
Ich werde mal zunächst bei meiner Kasse nachfragen, ob die Prophylaxekosten nicht auch übernommen werden. Mich macht es ja ehrlich gesagt schon auch ein bisschen stutzig, dass meine Kasse die P-Behandlung angeblich übernimmt, die ja so einige hundert Euro kosten dürfte, aber die vorangehende Prophylaxe nicht. Das würde das Kraut auch nicht mehr recht fett machen. Vielleicht gibt's ja da auch Härtefallregelungen im Falle von ALG II damit ggfs. auch die Prophylaxekosten übernommen werden, falls dies nicht die Regel sein sollte.
Zur Frage ob ich Raucher bin: Ja, gelegentlich, aber mein Zahnarzt sagte mir, dass mein Gebiss deutliche Pflege erkennen lässt. Das dürfte für die Kostenübernahme der P-Behandlung massgebend sein.
Nochmals liebe Dank und herzliche Grüße von
Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
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Also: Nun hab ich die nötigen Informationen durch einen Berater bei meiner Kasse bekommen... und ich hoffe diese stimmen:
Eine vorangehende professionelle Zahnreinigung ist für eine Kostenübernahme der Parodontosebehandlung durch die Kasse (und das soll laut Aussagen der Beraterin bei allen Kassen gleich sein) NICHT Vorraussetzung. Es ist zwar sehr empfehlenswert, da bei dieser Prophylaxe auch die Zahnfleischtaschen und Zahnhälse gereinigt werden, aber es ist (für eine Kostenübernahme der P-Behandlung) nicht zwingend erforderlich. Wahrscheinlich wollen hier die Zahnärzte auch Extrageld machen... nur hab ich keine Extrageld.
Hinderungsgrund für die Kasse wäre eventuell wenn man z.B. 10 Jahre nicht bei der Vorsorgeuntersuchung war und kein Zahnstein entfernt wurde und das Gebiss keine ausreichende Eigeninitiativpflege erkennen lässt.
Liebe Grüsse
Dieter
Eine vorangehende professionelle Zahnreinigung ist für eine Kostenübernahme der Parodontosebehandlung durch die Kasse (und das soll laut Aussagen der Beraterin bei allen Kassen gleich sein) NICHT Vorraussetzung. Es ist zwar sehr empfehlenswert, da bei dieser Prophylaxe auch die Zahnfleischtaschen und Zahnhälse gereinigt werden, aber es ist (für eine Kostenübernahme der P-Behandlung) nicht zwingend erforderlich. Wahrscheinlich wollen hier die Zahnärzte auch Extrageld machen... nur hab ich keine Extrageld.
Hinderungsgrund für die Kasse wäre eventuell wenn man z.B. 10 Jahre nicht bei der Vorsorgeuntersuchung war und kein Zahnstein entfernt wurde und das Gebiss keine ausreichende Eigeninitiativpflege erkennen lässt.
Liebe Grüsse
Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Hallo,
ich Lese erst jetzt dein Beitrag... Ich habe das gleiche Problem vor 2 Monaten gehabt, wenn man eine Zusatzversicherung hat, wird das übernommen. Ich denke aber das hast Du leider nicht. Am Dienstag ist nun die Parodontose-Behandlung und ich freue mich schon sehr
ich Lese erst jetzt dein Beitrag... Ich habe das gleiche Problem vor 2 Monaten gehabt, wenn man eine Zusatzversicherung hat, wird das übernommen. Ich denke aber das hast Du leider nicht. Am Dienstag ist nun die Parodontose-Behandlung und ich freue mich schon sehr
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.