Kon.auzugforderung,sperren von leistungen.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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pitri
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Kon.auzugforderung,sperren von leistungen.

Beitrag von pitri »

Hallo ich habe dieses Thema schonmal angeschnitten gehabt jedoch bin ich schokiert wie hier manch einer seine privtaspähre so leichtfertig hergibt.

Folgendes:Das amt wollte von mir von meinem alten arbeitgeber(müller)
eine kündigung und einen Nachweis über den letzten gehalteingang sehen.Hier ist nichts von einem Kontoauszug die rede.Dierser nachweis über den letzten gehaltseingang ist mit in der kündigung vermerkt,somit habe ich hier alle erforderten nachweise erbracht.Plus habe noch alle originalen Lohnabrechnnungen mitgegeben.

Deren 2.forderung war ein kontoauszug wo sie den gehaltseingang von meinen aktuellen arbeitgeber sehen wollen(bei einem 210 eu minijob!!!)

Doch da dieser mich verrechnungsschecks arbeitet kann ich hier auch nich mit auszügen dienen.

Ich habe den einen echt harten brief geschrieben(ohne beleidigungen natürlich) das deren forderung unverhälnissmässig ist und sie ohne konkreten verdacht und trotz einreichung diverser nachweise so einfach nicht in mein konto schnüffeln können.

Daraufhin bekam ich von 3.verschieden sachbearbeitern nochmals eine aufforderung auszüge vorzulegen ,ohne dabei zu nennenm,warum weshalb ..den aus deren eigentlichen schreiben und die eigentlichen geforderten nachweise habe ich erbracht..

mein ihr die wollen jetzt einen auszug sehenmwo eben kein gehaltseingang von meinem aktuellen arbeitgeber drinne ist??

ich habe echt keien lust mich schikanieren zu lassen.
Ich habe denen gesagt das meine aktuelle arbeitegeb.mit verrechnungschecks arbeitet und ich denen eine kopie schicken kann.

Wenn die arge sich weiterhin stur stellt und ich einfach aus prinzipellen bügerechtlichen gründen meine auszüge nicht vorlegen will,bitte sagt mir wie ich vorgehen soll.!!!

Wenn ich jetzt einen wiederspruch einlege gegen die forderung ,können sie mir das geld streichen oder kann ich solange mit zahlung rechnen bis der wiederspruch bearbeitet wird.

Ich werde ggf.eine anzeige gegen den sachbearbeiter wegen bezichtigung einer straftat und falscher verdächtigung stellen,dienstaufsichtsbeschwerde...

weil ich in 3 jahren hartz 4 bezug noch nie ein sachbearbeiter von mir auszüge verlangt hat,weder beim erstantrag noch bei folgeanträgen,mir wurde von einigen SB gesagt um ihre privatsphäre zu gewähren ,verlangen wir statt kontoauszüge eher bescheinigung vom arbeitgeber..da kann nicht jeder SB auszüge verlangen wie ihnen lustig ist und jeder kann anders vorgehen..

Ich finde einfach ,das es eine unverschämtheit ist in fremder menschen konten zu schauen,ausser es besteht natürlich ein verdacht oder es ist ein höher nebeneinkommen ab 500 eu aufwärts vorhanden...aber so unverhältnnissmässige forderungen ,da mache ich nicht mit,ZUMAL ICH VÖLLIG AUSREICHENDE NACHWEISE ERBRACHT HABE oder werde...
Corica
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Beitrag von Corica »

gib ihnen doch was sie wollen und du hast deine ruhe.
hast du aber nichts kannst du auch nichts abgeben.
nur streiten bringt auch nichts.
recht hin recht her brint dich nicht weiter.
ich habe mich genug mit den leuten angelegt

kostet alles nur kraft, de brauche ich für meine frau !!!!!!!!!!

LG dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Pitri,

leider ein Muß:
Hartz IV: Das Bundessozialgericht urteilte: Auch ohne Missbrauchsverdacht müssen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.
das ganze nachzulesen:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz ... t2761.html

Beim vorlegen des Kontoauszuges bitte beachten:

Alles im Textfeld was auf "Persöhnliches" wie Religionszugehörigkeit, Gewerkschaft, Persöhnliche neigungen und so weiter schliessen lässt darf geschwärzt werden :!:
nicht geschwärzt werden darf : Die Beträge des Auszuges.

Wenn nur Auszug verlangt wird: Tagesaktueller Auszug langt :!: ( wer hindert mich daran Heute Ziehen, Morgen Ziehen? wenn dann die Bank!)
ansonsten Auszüge die im Schreiben des SB benannt sind Bsp.: "legen sie bitte die Auszüge der letzten 3 Monate vor" dann müssen es auch diese sein aber halt geschwärzt mit ausnahme von Miete, Strom, .....!


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
pitri
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Beitrag von pitri »

ich verstehe das nicht warum das so grobgeregelt ist,wobei doch das sgb2 ellenlange gesetztestexte hat.

Die arge muss doch begründen warum die anderen nachweise ihnen nicht langt und sie unbedingt auf kontoauszüge bestehen...

Das kann ja dann nur bedeuten schnüffeln oder verdacht..und somit bezichtigen sie mich des betruges..eher lass ich einer staatsanwaltschaft mein konto einsehen statt diese schnüffler..

aber wie ist das jetzt``?wenn ich wiederspruch einlege ,bekomme ich nur noch geld bis es bearbeitet wurde ,oder solange bis zu einer gerichtsentscheidung??...ich bin bereit diesen weg zu gehen ,wenn es möglich ist...
Corica
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Beitrag von Corica »

pitri hat geschrieben:ich verstehe das nicht warum das so grobgeregelt ist,wobei doch das sgb2 ellenlange gesetztestexte hat.

Die arge muss doch begründen warum die anderen nachweise ihnen nicht langt und sie unbedingt auf kontoauszüge bestehen...

Das kann ja dann nur bedeuten schnüffeln oder verdacht..und somit bezichtigen sie mich des betruges..eher lass ich einer staatsanwaltschaft mein konto einsehen statt diese schnüffler..

aber wie ist das jetzt``?wenn ich wiederspruch einlege ,bekomme ich nur noch geld bis es bearbeitet wurde ,oder solange bis zu einer gerichtsentscheidung??...ich bin bereit diesen weg zu gehen ,wenn es möglich ist...
es ist für das amt kein problem deine konten zu
beobachten.
dein arbeitgeber kann doch dein gehalt auf dein konto
überweisen.
LG dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo pitri,

leider ist der weg schon bis zum letzten: BSG schon ausgeschöpft worden.

Es wird also wenig sinn machen diesen weg zu gehen.

Nur Ärger nach sich ziehen.


Wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich dem SB einen Brief schreiben in dem ich darum bitte warum ich nun auf einmal

Deren 2.forderung war ein kontoauszug wo sie den gehaltseingang von meinen aktuellen arbeitgeber sehen wollen(bei einem 210 eu minijob!!!)
einen Auszug beibringen solle, wo doch nur von
Folgendes:Das amt wollte von mir von meinem alten arbeitgeber(müller)
eine kündigung und einen Nachweis über den letzten gehalteingang sehen.Hier ist nichts von einem Kontoauszug die rede.Dierser nachweis über den letzten gehaltseingang ist mit in der kündigung vermerkt,somit habe ich hier alle erforderten nachweise erbracht.Plus habe noch alle originalen Lohnabrechnnungen mitgegeben.
dierede war.
Ich würde FRAGEN ob die SB einen besonderen Grund hat oder nur Gewalt ausüben möchte. Würde eine Frist setzen und abwarten was kommt.

Wenn du einen Wiederspruch stellst kann es sein das dieser keine aufschiebende wirkung hat und dann die sanktionen greifen.

Besser: Allen Text schwärzen und abgeben!

Gruß Ziggi
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pitri
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Beitrag von pitri »

@corica wie darf ich das denn verstehen,die haben keine probleme mein konto zu beobachten..wenn ich das nicht möchte dann können die mal garnichts...

ich werde die anzeigen wegen nötigung,verleumdnung,falschen verdachts, ich werde zur not mein konto sperren und ein neues eröffnen..

die werden ohne grund mein konto niemals einsehen..zumal ich wie zig mal erwähnt die nötigen nachweise geliefert habe...

aber meine fragen wurden leider nicht beantwortet:wie lange bekomme ich geld,bis zum wiederspruch oder bis zum einem gerichtsentscheid..

danke
pitri
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Beitrag von pitri »

hi ziggi..genau das was du vorgeschlagen hast habe ich heute verschickt...werde berichten
Corica
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Beitrag von Corica »

pitri hat geschrieben:@corica wie darf ich das denn verstehen,die haben keine probleme mein konto zu beobachten..wenn ich das nicht möchte dann können die mal garnichts...

ich werde die anzeigen wegen nötigung,verleumdnung,falschen verdachts, ich werde zur not mein konto sperren und ein neues eröffnen..

die werden ohne grund mein konto niemals einsehen..zumal ich wie zig mal erwähnt die nötigen nachweise geliefert habe...

aber meine fragen wurden leider nicht beantwortet:wie lange bekomme ich geld,bis zum wiederspruch oder bis zum einem gerichtsentscheid..

danke
du bekommst harz 4 ??????????
ein harz 4 empfänger muß auf einige grundrechte verzichten.
eingliederungsvereinbarung.
die hast du unterschrieben ????????
aber lass ziggi die kann es deutlicher beschreiben !

LG dieter
pitri
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Beitrag von pitri »

in meiner EGV steht so eine vereinbarung nicht von wegen grundrechte abtreten...

und wenn,die werden nicht in meine konten schauen..nicht ohne begründung,nicht nach lust und laune...es kann hier nicht jeder sachbearbeiter sich an gesetzen ergötzen...

Sie wissen genau das sie in privatsphären schnüffeln,ob nun das BSG denen recht gegegen hat oder nicht..

Ich werde mal abwarten was sie auf meinen 2.brief antworten wo ich nachgefragt habe,warum sie denn doch nun auszüge haben wollen,obwohl sie in ihrer ersten eigentlichen forderung nur auszug für meinen aktuellen AGeber haben wollten,der aber nicht überweisst ..

nochmals zur übersicht:

1.forderung arge: Auszüge/gehaltsnachweiss,-aktueller arbeitgeber
Gehaltsnachweis (kein auszug)alter arbeitgeber

1.antwort pitri:Ich verurteilte generell eine unbegründetet auffoerdung nach kontoauszügen,und dachte zunächst die wollen auch von meinem alten arbeitgeber auszüge,dies war aber nicht so....

1.antwort arge: Ich würde mich umsonst aufregen,verdacht muss nicht sein für K.auszugforderung ,drohung von sanktionen und das komische:

arge schreibt"bitte erbringen sie die geforderten auszüge"---

????ohne frist,ohne konkrete bezeichnung welche auszüge genau,????

2.antwort pitri:

Ich habe gescrieben das ich alle erstmals erfoderten nachweise erbracht habe...den einen nachweis mit meine aktuellen arbeitegeber kann ich so nicht erbringen ,da dieser nicht aufs konto überweisst und man ja nicht uns oder dme arbeitegebr zwingen ,löhne aufs konto überweisen zu lassen.ich kann mir das geld auch bar abholen....

ich warte jetzt auf 2-antwort arge
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Denke du bist da auf dem richtigen weg.

Ziggi
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randy2201
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Beitrag von randy2201 »

aber bitte bleibt auf dem boden!!!
wenn das amt einen nachweis einfordert über genaue geldeiongänge auf privaten konten, so fordern sie nur das was ihnen auch gesetzlich zusteht!!!
es bringt wirklich nichts, mit krümeln nach einen sachbearbeiter zu werfen!
drohung mit klagen und anzeigen an sachbearbeiter...DAS BRINGT NICHTS!!!!
Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein guter weg um etwas ins rollen zu bringen...ABER NUR, WENN ANLASS BESTEHT!!!!
gegen diese forderungen vom amt, wie "auszüge vorlegen"3monate" kann man nichts machen. ist der normale weg für diese sachbearbeiter mit ihren "beruflichen" rechten und pflichten!

gib ihnen was sie wollen, die kontoauszüge und nachweise über lohn- und geldeingänge dürfen sie verlangen und einsehen. ist bei mir doch auch so!!

bring doch nicht aus frust einen kleinen stein ins rollen, die drehen ihn um, lassen ihn wachsen und stellen ihn genau auf DEINE FÜßE!!!

LG Randy
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo randy2201,
bring doch nicht aus frust einen kleinen stein ins rollen, die drehen ihn um, lassen ihn wachsen und stellen ihn genau auf DEINE FÜßE!!!
und was hindert pitri daran,eben diesen gewachsenen Stein dann zu nehmen hübsch anzumalen und als Kunstwerk zu veräusern?

Sprich: " Es kommt nicht darauf an was man hat,
Eher was man daraus macht :!: "

Gruß Ziggi
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randy2201
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Beitrag von randy2201 »

Wollte keinen auf die Füße treten!
Ich bin mit solchen Schritten eben immer etwas vorsichtiger.
Die vom Amt haben immer die Nase etwas weiter vorn. Sie haben eben mehr Möglichkeiten Dir das Leben etwas schwerer zu machen!
LG
Randy
pitri
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Beitrag von pitri »

@randy und alle konsorten..

genaus so wegen leuten wie euch ,die mit sich alles machen lassen,nehmen sich die Sb die frechheit raus,in kontodaten zu schauen OBWOHL MAN ANDERWEITIG NACHWEISE für Gehaltseingänge liefern kann wie zb lohnabrechnungen oder Bescheinigung vo arbeitgeber.

Die Einsicht in Kontodaten ist ein schwerer eingriff in die Privatspähre und Grundrechte , das muss mal jedem aufgeklärten ,belesen ,mit gesundem menschenverstand ausgestattetem bürger klar sein.

Einfach mal so Konotauszüge fordern,ohne jeglichen grund ist zutiefst asozial.Ja das BSG hat denen recht gegeben,aber DIE sind ja auch keine Hartz4 empfänger und lassen sich auch nicht in ihre eigenen konten schauen,und würden das auch nie,selbst als hartz4 bezieher.Stelt euch mal vor,ein bundesrichter rutscht ins hartz 4 ab und lässt sich in die konten schauen,,,hahahahahahah....der wird den mittelfinger zeigen..

Nicht alles was höhere gerichte beschliessen ist gerecht,oder fair,oder richtig oder vereinbar mit grund und bürgerrecht.

Hier hat das BSG den SB von den arge den spielraum gegeben nach lust und laune unter dem deckmantel der mitwirkunsgpflicht ,in fremden leuten konten zu schnüffeln.Und gluabt mir nicht jeder SB macht von auszügen gebraucht ,nämlich diejenigen die die Privatspähre achten, und denen es selbst privat schon unangenehm und peinlich ist,in anderer leute, konten zu schnüffeln.Das hat mir ein Sb persönlich gesagt,das zb er niemals auszüge fordert sondern nur Bescheinig.vom arbeitgeber,seine kollegen aber schon spass dran hätten,das gesetzt vermehrt in anspruch zu nehmen ,um so ,leute die mal 50 euoder 100 eu gutschriften/guthaben/geschenküberweisungen/unterstützung o hilfe von verwandten,zu transalieren ,schikanieren und macht zu demonstrieren.

Sind ja fast stasi methoden.

Bei erstanträgen und vereinzelt mal auszüge zu fordern um missbracuh zu vermeiden und zu sehen ob vermögen vorhanden ist völligst ok..


Aber nicht um gehaltseingänge zu ersehen,das ist nru ein vorwand,denen gehts nicht um die gehaltseingänge ,denn wenns so wäre,warum reichen da original lohnabrechnungen nicht aus,oder bescheinigung vom arbeitgeber?????????denkt mal nach???

Die haben das bsg hinter sich und wollen schnüffeln,manchen macht es spass ,manche ergötzen sich,manchen fühlen sich mächtig, sie wollen zeigen das sie macht haben,sie in deine letzten privaten dinge schauen können und ihr lasst das alle auch noch zu ....

Bitte schön,tut euch keinen zwang an..wieso ladet ihr nach einsicht euren konten ,die sb nicht zum kaffe ein und übergibt mitschnitte von euren letzten Telefongesprächen oder briefen die ihr so verschickt,oder gewährt einblicke in eure emails...????

Nicht mit mir,zumal die erst einen auszug gefodert haben,dann mehrere ,dann wieder ein...

und was bitte schön ist unkonkreter als zu fordern" nachweis über gehaltseingang"

lohnabrechnungen habe ich denen geschickt...hat nicht gereicht
Von Kontoauszug steht auch nicht,war nicht die rede,hätten sie aber auch nicht bekommen weil der letzte gehaltseingang im juni war,und ich solange bestimtm nicht meine konten vorzeige
so,bleibt nur noch eine quittung und die lohnabrechnugn wo drauf steht"wird bar ausgezahlt"

und wenn sie jetzt kommen und sagen wir wollen auszüge sehen wo eben KEIN gehaltseingang ist um zu sehen ob bar gezahlt wurde ,dann werde ich aber mächtig böse...

es geht hier um einen 160 eu minijob und wir bekommen keine vollen bezüge sondern knapp 650 eu ,also können sie auch nicht VOLLE forderungen stellen.

Ich werde mich mit allen mitteln wären,ihr habt schon alle eh verloren wenn ihr meint ,die sässen am längeren hebel und sind euch überlegen und noch so nen quark...

ihr habt folgende möglichkeiten und rechte:
-anzeigen wegen falschen verdachts
-verleumdnung
-bezichtigung einer straftat
-diskrimierung
-dienstaufsichtbeschwerde
-einstweilige verfügung
-anwalt


wenn vermerht solche anzeigen eingehen ,dann versprech ich euch,wars das mit unverhältnissmässigem und unbegründeten kontoauszugsforderungen
Zuletzt geändert von pitri am 17.12.2009 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
randy2201
Beiträge: 9
Registriert: 15.12.2009 23:14

Beitrag von randy2201 »

@ pitri

sicherlich habe ich mich falsch ausgedrückt!
Verzeihung deswegen!
Meine Meinung zu diesem Thema...
Nicht mit den kleinen Sachbearbeitern von Ämtern streiten, sondern gleich an die oberen Ebenen treten!

Ich habe auch Ärger mit denen vom Amt!
Ich bin aber nicht willig mich mit kleinen, kriechenden Sachbearbeitern zu streiten! Sie bekommen in jedem Falle Rückendeckung von ihrer Rechtsabteilung.

In meinen Fall habe ich direkt Anschreiben an die Bundesregierung, die Regionaldirektion der Arbeitsagentur Chemnitz und das Arbeitsamt Dresden versendet!
Das wirkt mehr als sich im Amt zu streiten!

Selbst bin ich ein Mensch. der sich wehrt...aber ich gehe mit Ruhe und Verstand an die Sache.

selbst bin ich erst seit 3 Monaten arbeitslos und beziehe nebenbei wegen den geringen Leistungen vom Amt ALG2.
Ich sehe aber auch nicht ein, mich von irgendwelchen Leuten hinter den Schreibtischen niedermachen zu lassen.

Liebe Grüße und beruhige Dich bitte!
randy
pitri
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Registriert: 14.03.2007 10:59

Beitrag von pitri »

hi ..ich bin ganz relaxt..auch wenn sich das nicht so liest..

tut mir ein gefallen..:

Lasst euch nicht alles gefallen!!!wehrt euch!!

und ich streite mich auch mit dem leiter des jobcenters :lol:

liebe grüsse zurück und schön das du dich nicht von solchen sesselpupsern die vom sgb2 weniger ahnung haben als ich (also fast garnicht)

runtermachen lässt..weiter so .......
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