Guten Morgen,
im Januar ist nun endlich mein Scheidungstermin. Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
Nun habe ich gehört, dass ich als Empfänger von Alg II dazu verpflichtet bin den Anspruch prüfen zu lassen.
Stimmt das? Bisher wurde mir diesbezüglich auch noch keine Prozesskostenhilfe gewährt.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke
Ruth
Muss Unterhaltsanspruch geprüft werden?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Hallo yoyue,
du schreibst
siehe hier (insbesondere punkt 3. x.x.) : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... e/hw33.pdf
Gruß Ziggi
du schreibst
Wenn der Unterhalt nach Düsseldorfer tabelle eh gegen Null geht kannst du ihn beim Scheidungstermin feststellen lassen mußt aber nicht, sollte die ARGE der meinung sein das dein noch-Mann dir gegenüber zahlen muß dann werden diese sich das geld evtl. holen.Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
siehe hier (insbesondere punkt 3. x.x.) : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... e/hw33.pdf
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.