Insovenzgeld...
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Insovenzgeld...
Wir sind seit 01.01.09 Hartz IV Empfänger. Vor kurzen haben wir nun die benachrichtigung bekommen, daß wir Insolvenzgeld für den Zeitraum von 01.12.08 bis 31.12.08 bekommen.
Wird dieses Geld - was wir ja sicherlich der ARGE melden müssen und auch werden - auch als Zuflußprinzip angerechnet? Oder gilt dieses als erlaubtes Vermögen?
Ich hoffe, es kann mir einer eine Antwort darauf geben, ICH steige da nicht mehr durch...
Schlummi 214
Wird dieses Geld - was wir ja sicherlich der ARGE melden müssen und auch werden - auch als Zuflußprinzip angerechnet? Oder gilt dieses als erlaubtes Vermögen?
Ich hoffe, es kann mir einer eine Antwort darauf geben, ICH steige da nicht mehr durch...
Schlummi 214
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Re: Insovenzgeld...
hast du nicht schon drei monate insolvenzausgleichsgeld bekommen ?schlummi214 hat geschrieben:Wir sind seit 01.01.09 Hartz IV Empfänger. Vor kurzen haben wir nun die benachrichtigung bekommen, daß wir Insolvenzgeld für den Zeitraum von 01.12.08 bis 31.12.08 bekommen.
Wird dieses Geld - was wir ja sicherlich der ARGE melden müssen und auch werden - auch als Zuflußprinzip angerechnet? Oder gilt dieses als erlaubtes Vermögen?
Ich hoffe, es kann mir einer eine Antwort darauf geben, ICH steige da nicht mehr durch...
Schlummi 214
bekommst du jetzt geld für 2008 ist es einkommen.
also werden sie abziehen.
mfg dieter
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Hallo Corica,
Du Hast Recht, es ist sehr kompliziert wie immer! Also:
Das Geld, was vor 3 Monaten von meinen ehem. AG gezahlt wurde, waren Raten für aussenstehendes Lohn. Diese Raten sind von der ARGE bereits angerechnet und einbehalten worden. Eine Entscheidung von unserem Einspruch läßt noch auf sich warten.
Soweit okay?
Dieses Insolvenzgeld nun ist der NOCH zu bezahlender Betrag von Lohn und Urlaubsverrechnungen, die der AG nicht vor der Übernahme des Insolvenzverwalters geschafft hat zu bezahlen.
Dieses soll nun jetzt bezahlt werden. Diese beiden Summen also, decken unsere Ansprüche bis 31.12.2008.
Beim Googeln finde ich Gerichtsurteile, die dagegen aber auch für eine Anrechnung sprechen.
Wie bereits schon gesagt: Ich steige da nicht mehr durch .....
Schlummi214
Was wäre das Leben doch nur langweilig ohne Behörden.
Du Hast Recht, es ist sehr kompliziert wie immer! Also:
Das Geld, was vor 3 Monaten von meinen ehem. AG gezahlt wurde, waren Raten für aussenstehendes Lohn. Diese Raten sind von der ARGE bereits angerechnet und einbehalten worden. Eine Entscheidung von unserem Einspruch läßt noch auf sich warten.
Soweit okay?
Dieses Insolvenzgeld nun ist der NOCH zu bezahlender Betrag von Lohn und Urlaubsverrechnungen, die der AG nicht vor der Übernahme des Insolvenzverwalters geschafft hat zu bezahlen.
Dieses soll nun jetzt bezahlt werden. Diese beiden Summen also, decken unsere Ansprüche bis 31.12.2008.
Beim Googeln finde ich Gerichtsurteile, die dagegen aber auch für eine Anrechnung sprechen.
Wie bereits schon gesagt: Ich steige da nicht mehr durch .....
Schlummi214
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Moin Corica,
ich sagte ja: Es ist kompliziert. Ich werde mal versuchen es zu ordnen...
Eintritt in das Arbeitsverhältnis: 01.04.2008. Dann fristlos gekündigt worden mit Vorwurf des Diebstahls im Nov. 08.
Dadurch Bezug von Hartz IV ab 01.01.09
Klage beim AG HH eingereicht, Verhandlung im Febr.2009 gewonnen, Kündigung fristgerecht umgewandelt zum 31.12.08, da Vorwurf des Diebstahls unhaltbar.
Der Arbeitgeber schuldete uns nach dem Prozess noch Geld, welches er teilweise in Raten abzahlen konnte. Die ARGE hat es leider voll angerechnet, Einspruch läuft noch.
Der Arbeitgeber ist NUN in Insolvenz, die Restzahlungen erfolgt nun in Form von Insolvenzgeld, welches uns nun angekündigt wurde.
Da meine Frau und ich zum selben Zeitpunkt und zusammen in diese Firma angefangen haben, bezieht sich dieses natürlich auch auf uns beide.
Die Gesamtsumme beläuft sich daher auf ca 4000 Euronen.
Die ARGE hat sich gefreut, meine Frau hatte einen Nervenzusammenbruch.
Die Insolvenzzahlungen betragen zusammen noch ca 1300 Euro. Geld, was wir uns von Freunden zum Überleben geliehen haben und auch davon zurückzahlen wollen / müssen.
Wird dieses Insolvenzgeld nun auch von der ARGE angerechnet????
Ich zietiere hier mal einen Text, den ich beim googeln gefunden habe:
Durchführungsanweisung der BA zum SGB II ist Insolvenzgeld als Einkommen anzusehen, aber gemäß Ziff. 1.2.2 Abs. 7 der BA nicht zu berücksichtigen; s. Text des Abs. 7:
„(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg IIV abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.
vorliegen, wenn:
• eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB IILeistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird,
• der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand),
• eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,
• eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.“
D.h. dann doch, dass Insolvenzgeld, wenn es sich auf eine Zeitbezieht, die vor dem Erstantrag von Alg II bezieht, zwar als Einkommen anzusehen ist, es aber nicht angerechnet werden darf. (30.05.2009)
Ich hoffe Corica, du bist nun genauso durcheinander wie ich
Schlummi214
ich sagte ja: Es ist kompliziert. Ich werde mal versuchen es zu ordnen...
Eintritt in das Arbeitsverhältnis: 01.04.2008. Dann fristlos gekündigt worden mit Vorwurf des Diebstahls im Nov. 08.
Dadurch Bezug von Hartz IV ab 01.01.09
Klage beim AG HH eingereicht, Verhandlung im Febr.2009 gewonnen, Kündigung fristgerecht umgewandelt zum 31.12.08, da Vorwurf des Diebstahls unhaltbar.
Der Arbeitgeber schuldete uns nach dem Prozess noch Geld, welches er teilweise in Raten abzahlen konnte. Die ARGE hat es leider voll angerechnet, Einspruch läuft noch.
Der Arbeitgeber ist NUN in Insolvenz, die Restzahlungen erfolgt nun in Form von Insolvenzgeld, welches uns nun angekündigt wurde.
Da meine Frau und ich zum selben Zeitpunkt und zusammen in diese Firma angefangen haben, bezieht sich dieses natürlich auch auf uns beide.
Die Gesamtsumme beläuft sich daher auf ca 4000 Euronen.
Die ARGE hat sich gefreut, meine Frau hatte einen Nervenzusammenbruch.
Die Insolvenzzahlungen betragen zusammen noch ca 1300 Euro. Geld, was wir uns von Freunden zum Überleben geliehen haben und auch davon zurückzahlen wollen / müssen.
Wird dieses Insolvenzgeld nun auch von der ARGE angerechnet????
Ich zietiere hier mal einen Text, den ich beim googeln gefunden habe:
Durchführungsanweisung der BA zum SGB II ist Insolvenzgeld als Einkommen anzusehen, aber gemäß Ziff. 1.2.2 Abs. 7 der BA nicht zu berücksichtigen; s. Text des Abs. 7:
„(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg IIV abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B.
vorliegen, wenn:
• eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB IILeistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird,
• der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand),
• eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,
• eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.“
D.h. dann doch, dass Insolvenzgeld, wenn es sich auf eine Zeitbezieht, die vor dem Erstantrag von Alg II bezieht, zwar als Einkommen anzusehen ist, es aber nicht angerechnet werden darf. (30.05.2009)
Ich hoffe Corica, du bist nun genauso durcheinander wie ich
Schlummi214
Gründer und Vorstand www.computerspendehamburg.de
Hallo schlummi214
Das wird nicht als Einkommen angerechnet werden, ist eine besondere Härte.
Was kannst Du dafür das der Arbeitgeber ausstehendes Geld nicht fristgerecht gezahlt hat. Nicht Dein Verschulden und darf kein Nachteil für Dich sein.
Randziffer 11.16
Gruss
Das wird nicht als Einkommen angerechnet werden, ist eine besondere Härte.
Was kannst Du dafür das der Arbeitgeber ausstehendes Geld nicht fristgerecht gezahlt hat. Nicht Dein Verschulden und darf kein Nachteil für Dich sein.
Randziffer 11.16
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13.5.2009 entschieden, dass im Bedarfszeitraum gezahltes Insolvenzgeld als Einkommen auf das ALG II anzurechnen ist (Az.: B 4 AS 29/08 R).
Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Hartz IV Empfängerin, die auf Grund einer Insolvenz ihres ehemaligen Arbeitgebers nach einjähriger Erwerbslosigkeit auf ALG II angewiesen war. Nachdem der Arbeitslosen schließlich das Insolvenzgeld auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde, eröffnete ihr das zuständige Jobcenter, dass dieses bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei.
Das Jobcenter verweigerte der Hartz IV Bezieherin daher nach Berücksichtigung des Insolvenzgeldes für einen Monat die Zahlung des ALG II. Hiergegen legte die Hilfebedürftige Klage ein.
Das BSG wies die Klage der ALG II Empfängerin nunmehr als unbegründet zurück. Das Insolvenzgeld falle unter keine der in § 11 I 1 SGB II genannten Ausnahmen von zu berücksichtigenden Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ferner handele es sich beim Insolvenzgeld auch nicht um zweckbestimmte (und damit anrechnungsfreie) Einnahme, da der Begünstigte über dessen Verwendung frei entscheiden könne.
Die Tatsache, dass das Insolvenzgeld bereits vor Beginn des ALG II Bezugs beantragt wurde, würde ebenfalls keine Nichtberücksichtigung als Einkommen bewirken, weil auch eine verspätete Zahlung des Insolvenzgeldes nicht dazu führe, eine Ausnahme vom Zuflussprinzip anzunehmen.
Aus diesen Gründen sei das Insolvenzgeld als Einkommen auf das ALG II anzurechnen gewesen. Folglich war das Vorgehen des Jobcenters rechtens
Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Hartz IV Empfängerin, die auf Grund einer Insolvenz ihres ehemaligen Arbeitgebers nach einjähriger Erwerbslosigkeit auf ALG II angewiesen war. Nachdem der Arbeitslosen schließlich das Insolvenzgeld auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde, eröffnete ihr das zuständige Jobcenter, dass dieses bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei.
Das Jobcenter verweigerte der Hartz IV Bezieherin daher nach Berücksichtigung des Insolvenzgeldes für einen Monat die Zahlung des ALG II. Hiergegen legte die Hilfebedürftige Klage ein.
Das BSG wies die Klage der ALG II Empfängerin nunmehr als unbegründet zurück. Das Insolvenzgeld falle unter keine der in § 11 I 1 SGB II genannten Ausnahmen von zu berücksichtigenden Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ferner handele es sich beim Insolvenzgeld auch nicht um zweckbestimmte (und damit anrechnungsfreie) Einnahme, da der Begünstigte über dessen Verwendung frei entscheiden könne.
Die Tatsache, dass das Insolvenzgeld bereits vor Beginn des ALG II Bezugs beantragt wurde, würde ebenfalls keine Nichtberücksichtigung als Einkommen bewirken, weil auch eine verspätete Zahlung des Insolvenzgeldes nicht dazu führe, eine Ausnahme vom Zuflussprinzip anzunehmen.
Aus diesen Gründen sei das Insolvenzgeld als Einkommen auf das ALG II anzurechnen gewesen. Folglich war das Vorgehen des Jobcenters rechtens
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Wenn ich das also richtig verstanden habe:
Es ist also korrekt, daß der Arbeitnehmer auch durch den Staat mehrfach betrogen wird????
1. Nichtzahlung des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber
2. Entzug des zustehenden nachgezahlten Arbeitslohnes durch den Staat trotz der geleisteten Arbeitstunden
3. Durch diesen finz. Engpass mussten wir Freunde anpumpen um überleben zu können. Dadurch, daß uns nun auch noch das Insolvenzgeld durch den Staat vorenthalten wird können wir also unsere Schulden bei den Freunden nicht zurückzahlen.
Soweit sehe ich es doch richtig, oder????
Wir werden auf jeden Fall erstmal abwarten, wie die ARGE entscheidet, ggf sofort Einspruch einlegen.
Falls es wirklich angerechnet werden sollte kann ich diejenigen verstehen die in Hartz IV fallen und jede Arbeitsmöglichkeit ablehnen.
Warum soll man arbeiten, wenn man dafür doch nur bestraft wird?
Mal davon abgesehen, daß ICH mit meinen 57 Jahren sowieso zu alt für den Arbeitsmarkt bin.
Das ironische dabei ist ja noch:
Wir ( Computer Tafel Hamburg e.V. ) verschenken PC Anlagen an Hartz IV Empfänger. Wir versuchen also dort zu helfen, wo die Not am Größten ist.
Und die ARGE interpretiert unsere Aktion als:
Zitatanfang:
Das ist ihr Privatvergnügen. Wollen Sie etwa dafür noch unsere Hilfe erwarten?
Zitatende
Leider antwortet auch der Betreiber von diesen Forum hier, nicht auf unsere eMail.
Dabei dachten wir nicht einmal an finanzielle Hilfen, aber was solls. Jedenfalls vielen Dank an Thermi und Melinde für Eure Mühe.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten. Wenn Ihr wollt
Schlummi214
Es ist also korrekt, daß der Arbeitnehmer auch durch den Staat mehrfach betrogen wird????
1. Nichtzahlung des Arbeitslohnes durch den Arbeitgeber
2. Entzug des zustehenden nachgezahlten Arbeitslohnes durch den Staat trotz der geleisteten Arbeitstunden
3. Durch diesen finz. Engpass mussten wir Freunde anpumpen um überleben zu können. Dadurch, daß uns nun auch noch das Insolvenzgeld durch den Staat vorenthalten wird können wir also unsere Schulden bei den Freunden nicht zurückzahlen.
Soweit sehe ich es doch richtig, oder????
Wir werden auf jeden Fall erstmal abwarten, wie die ARGE entscheidet, ggf sofort Einspruch einlegen.
Falls es wirklich angerechnet werden sollte kann ich diejenigen verstehen die in Hartz IV fallen und jede Arbeitsmöglichkeit ablehnen.
Warum soll man arbeiten, wenn man dafür doch nur bestraft wird?
Mal davon abgesehen, daß ICH mit meinen 57 Jahren sowieso zu alt für den Arbeitsmarkt bin.
Das ironische dabei ist ja noch:
Wir ( Computer Tafel Hamburg e.V. ) verschenken PC Anlagen an Hartz IV Empfänger. Wir versuchen also dort zu helfen, wo die Not am Größten ist.
Und die ARGE interpretiert unsere Aktion als:
Zitatanfang:
Das ist ihr Privatvergnügen. Wollen Sie etwa dafür noch unsere Hilfe erwarten?
Zitatende
Leider antwortet auch der Betreiber von diesen Forum hier, nicht auf unsere eMail.
Dabei dachten wir nicht einmal an finanzielle Hilfen, aber was solls. Jedenfalls vielen Dank an Thermi und Melinde für Eure Mühe.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten. Wenn Ihr wollt
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@ Melinde:
Danke für den Link. Aber entweder bin ich zu dusselig, oder es exestiert wirklich keine Randziffer 16 dort
Schlummi214
Danke für den Link. Aber entweder bin ich zu dusselig, oder es exestiert wirklich keine Randziffer 16 dort
Schlummi214
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Hallo Melinde,
habs gefunden, danke dir.
Dort steht genau das, was auf uns zutrifft. Demnach haben wir ja doch noch gute Chancen.
Wenn ich könnte, würde ich dir eine ganze "Fleurop Filiale" anliefern lassen.
Leider läßt es aber mein Budget nicht zu
Schlummi214
habs gefunden, danke dir.
Dort steht genau das, was auf uns zutrifft. Demnach haben wir ja doch noch gute Chancen.
Wenn ich könnte, würde ich dir eine ganze "Fleurop Filiale" anliefern lassen.
Leider läßt es aber mein Budget nicht zu
Schlummi214
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Hallo schlummi214
Daumendrück und wir erfreuen uns an den Blumen die uns begegnen.
(ausser den zu erwartenden Eisblumen an den Fensterscheiben)
Gruss
Daumendrück und wir erfreuen uns an den Blumen die uns begegnen.
(ausser den zu erwartenden Eisblumen an den Fensterscheiben)
Gruss
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