Hallo
Hab da mal eine Frage.Ich muss jetzt ja einen Weiterzahlungsantrag stellen bei dem ja aktuelle Kontoauszüge verlangt werden.Ich hab jetzt aber mein Händy und meine alte CPU mit Motherboard verkauft was natürlich mit auf dem Auszügen steht.Kann ich das ausstreichen.Ist ja nur eine einmalige Zahlung.Hab beides auch nur Verkauft weil meine Waschmaschine hinüber ist und ich eine neue brauch.
MFG
Kontoauszug Frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Powerreptile
Der Verkauf von Dingen aus Deinem Besitz stellt lediglich eine Vermögensumwandlung dar und es wäre gut wenn es über den Verkauf einen Beleg gibt aus dem hervorgeht was verkauft wurde. (Vermerk des Zahlenden auf dem Kontoauszug genügt) Vielleicht ging der Kauf der Waschmaschine ja über das gleiche Konto, dann dürfte es keine Probleme geben.
Die Idee mit „Ist ja nur eine einmalige Zahlung“ ist insofern schlecht anwendbar als solche Zahlungen die 50 € Grenze pro Jahr nicht überschreiten dürfen und sich auf Zuwendungen anderer beziehen, nicht eigenes in umgewandelter Form.
Gruss
Der Verkauf von Dingen aus Deinem Besitz stellt lediglich eine Vermögensumwandlung dar und es wäre gut wenn es über den Verkauf einen Beleg gibt aus dem hervorgeht was verkauft wurde. (Vermerk des Zahlenden auf dem Kontoauszug genügt) Vielleicht ging der Kauf der Waschmaschine ja über das gleiche Konto, dann dürfte es keine Probleme geben.
Die Idee mit „Ist ja nur eine einmalige Zahlung“ ist insofern schlecht anwendbar als solche Zahlungen die 50 € Grenze pro Jahr nicht überschreiten dürfen und sich auf Zuwendungen anderer beziehen, nicht eigenes in umgewandelter Form.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Erfahrungsgemäss erweckt ein unkenntlichmachen von Auszugdaten nur Misstrauen seitens des SB. Wieso werden, wenn doch alles i.O. ist, Auszugdaten geschwärzt? Weil es das Amt nichts angeht? Nur schwer zu glauben! Die SB sind angewiesen auf "Teufel komm ´raus" sozialbetrüger aufzudecken und gehen von daher jedem Verdachtsmoment nach.
Und bei einem unkenntlichmachen von Kontobewegungen, liegt ein Verdachtsmoment vor!
Und bei einem unkenntlichmachen von Kontobewegungen, liegt ein Verdachtsmoment vor!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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