dürft ich bei nem ZA VG nach Kündigungsfrist fragen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
dürft ich bei nem ZA VG nach Kündigungsfrist fragen?
hallo habe mal ne frage,
ich würd mich gerne bei ner zeitarbeitsfirma vorstellen, habe allerdings noch einige vielversprechende bewerbungen am laufen
würd da schon mal gleich gern nachfragen wie die kündigungsfristen sind bzw wies dann mit aufhebungsvertrag aussehn würde weil wenn ich jetzt ne zusage von nem richtigen arbeitgeber bekommen würde und die zeitarbeitsfirma sagt ich hab 3 monate kündigungsfrist z.b könnt ich ja die angebotene stelle vergessen
könnt ich des fragen ohne konsequenzen mit Der Arge rechnen zu müssen?
danke schonmal
ich würd mich gerne bei ner zeitarbeitsfirma vorstellen, habe allerdings noch einige vielversprechende bewerbungen am laufen
würd da schon mal gleich gern nachfragen wie die kündigungsfristen sind bzw wies dann mit aufhebungsvertrag aussehn würde weil wenn ich jetzt ne zusage von nem richtigen arbeitgeber bekommen würde und die zeitarbeitsfirma sagt ich hab 3 monate kündigungsfrist z.b könnt ich ja die angebotene stelle vergessen
könnt ich des fragen ohne konsequenzen mit Der Arge rechnen zu müssen?
danke schonmal
Hallo spyro
Du kannst Dich auch selber über die Kündigungsfristen bei Zeitarbeit informieren. Die sind in den jeweiligen Manteltarifverträgen geregelt.
Dann brauchst Du bei der Firma nur nachfragen an welchen Tarifvertrag die angeschlossen sind.
Es gäbe da eine Internetseite auf denen Du das alles findest:
beim DGB
und bei Info-Zeitarbeit da ist auch der "christliche" von der AMP dabei.
Entgeltvergleich findest Du HIER
Vergleich Arbeitsbedingungen Hier
Man hat leider schon die unglaublichsten Erlebnisse von Bewerbern bei diesen "Sklavenhändlern" gehabt das es ratsam sein kann erstmal verschiedene Fragen nicht so direkt zu stellen. Könnte nämlich auch zum Nachteil werden etwa wenn so eine Firma in der Rückmeldung z.B. behauptet der Bewerber käme wegen überzogener Lohnansprüche leider nicht in Frage = Sanktionsgrund.
Hoffen wir mal auf positive Antwort bei Deinen anderen Bewerbungen.
Gruss
Du kannst Dich auch selber über die Kündigungsfristen bei Zeitarbeit informieren. Die sind in den jeweiligen Manteltarifverträgen geregelt.
Dann brauchst Du bei der Firma nur nachfragen an welchen Tarifvertrag die angeschlossen sind.
Es gäbe da eine Internetseite auf denen Du das alles findest:
beim DGB
und bei Info-Zeitarbeit da ist auch der "christliche" von der AMP dabei.
Entgeltvergleich findest Du HIER
Vergleich Arbeitsbedingungen Hier
Man hat leider schon die unglaublichsten Erlebnisse von Bewerbern bei diesen "Sklavenhändlern" gehabt das es ratsam sein kann erstmal verschiedene Fragen nicht so direkt zu stellen. Könnte nämlich auch zum Nachteil werden etwa wenn so eine Firma in der Rückmeldung z.B. behauptet der Bewerber käme wegen überzogener Lohnansprüche leider nicht in Frage = Sanktionsgrund.
Hoffen wir mal auf positive Antwort bei Deinen anderen Bewerbungen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo spyro
Ich meinte mit meinem Kommentar das es schon vorkam die behaupten das unmöglichste und man kann dem nichts entgegensetzen weil man keinen Zeugen hat. Wenn Firmen jemanden ablehnen sind sie nicht immer ehrlich was den Grund angeht und es ist ihnen egal welche Folgen das für den Bewerber haben kann. Bei der Sanktionswut heutzutage sehr gefährlich.
Es kommt sogar vor das berechtigte Lohnerwartungen die sich von dem Lohnangebot der Firma unterscheiden damit vom Tisch gefegt werden sollen das man ja ergänzend Alg2 beantragen kann wenn es nicht reicht.
Gruss
Ich meinte mit meinem Kommentar das es schon vorkam die behaupten das unmöglichste und man kann dem nichts entgegensetzen weil man keinen Zeugen hat. Wenn Firmen jemanden ablehnen sind sie nicht immer ehrlich was den Grund angeht und es ist ihnen egal welche Folgen das für den Bewerber haben kann. Bei der Sanktionswut heutzutage sehr gefährlich.
Es kommt sogar vor das berechtigte Lohnerwartungen die sich von dem Lohnangebot der Firma unterscheiden damit vom Tisch gefegt werden sollen das man ja ergänzend Alg2 beantragen kann wenn es nicht reicht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ist schon ne miese sache mit dem "sklavenhandel"
ist halt blöd das ich alg 1 bekomme und da meine freundin den h4 antrag stellen musste bin ich ja gleichzeitig in der bedarfsgemeinschaft sonst hät ich den paragraphen nehmen können in dem steht das eine arbeit einem nicht zumutbar ist wenn man mehr als 30% des zu berechneten betrages des alg einbüsen muss was bei mir mit sicherheit der fall wäre kann ich nur hoffen vorher ne zusage zu bekommen bevor sich ne za bei mir melden....... vor allem würd ich auch gerne wieder in meinen beruf zurück und net in einen den ich net mal kann
danke nochmal
ist halt blöd das ich alg 1 bekomme und da meine freundin den h4 antrag stellen musste bin ich ja gleichzeitig in der bedarfsgemeinschaft sonst hät ich den paragraphen nehmen können in dem steht das eine arbeit einem nicht zumutbar ist wenn man mehr als 30% des zu berechneten betrages des alg einbüsen muss was bei mir mit sicherheit der fall wäre kann ich nur hoffen vorher ne zusage zu bekommen bevor sich ne za bei mir melden....... vor allem würd ich auch gerne wieder in meinen beruf zurück und net in einen den ich net mal kann
danke nochmal
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
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- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Zeitarbeit da kenn ich mich ja ein bisschen aus
Die bezahlen bis auf wenige Ausnahmen eh nur nach ihrem Tarif.
Da aber immer die Frage nach der Gehaltsvorstellung von denen kommt solltest Du Dich mit dem Tarif der jeweiligen Leihbude auseinandersetzen.
Die Kündigungfsfristen sind gerade in den ersten Wochen und Monaten sehr kurz . Da kannst Du dann felxibel sein.
Hier mal die Tarifverträge zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)
http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html
Da ist die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen ist 1 Werktag, bis zum Ende des ersten Monats 2 Werktage bis zum Ende des dritten Monats eine Woche und vom 4 bis zum 6 Monat zwei Wochen.
Wichtig zu bedenken ist auch das man erst ab der 5 Woche bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahrlung durch den Arbeitgeber hat. Die schicken einen gerne mal zum Arzt wenn sie nichts zu tun haben.
Grüße Flunk
Die bezahlen bis auf wenige Ausnahmen eh nur nach ihrem Tarif.
Da aber immer die Frage nach der Gehaltsvorstellung von denen kommt solltest Du Dich mit dem Tarif der jeweiligen Leihbude auseinandersetzen.
Die Kündigungfsfristen sind gerade in den ersten Wochen und Monaten sehr kurz . Da kannst Du dann felxibel sein.
Hier mal die Tarifverträge zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)
http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html
Da ist die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen ist 1 Werktag, bis zum Ende des ersten Monats 2 Werktage bis zum Ende des dritten Monats eine Woche und vom 4 bis zum 6 Monat zwei Wochen.
Wichtig zu bedenken ist auch das man erst ab der 5 Woche bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahrlung durch den Arbeitgeber hat. Die schicken einen gerne mal zum Arzt wenn sie nichts zu tun haben.
Grüße Flunk