Ortsabwesendheit Rückmeldung ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ortsabwesendheit Rückmeldung ???
HAllo!
Ich hatte jetzt 3 Wochen Ortsabwesendheit gehabt. Da mein Sohn durch die Kita nicht betreut wurde! So nun sind die drei Wochen gleich um. Muss ich mich jetzt persönlich wieder zurück melden? Ich war ja nicht weg weil ich ja in dieser Zeit auch zu arbeiten begonnen habe! Minijob ( konnte meinen Sohn mitnehmen).
Oder wie funktioniert das ?
Kann mir Jemand einen Tip geben ? Oder muss ich da nicht persönlich hin, da ich ja auch gearbeitet habe und somit ja nicht wirklich Ortsabwesend war ???
Bitte um Hilfe.
LG
Silvia
Ich hatte jetzt 3 Wochen Ortsabwesendheit gehabt. Da mein Sohn durch die Kita nicht betreut wurde! So nun sind die drei Wochen gleich um. Muss ich mich jetzt persönlich wieder zurück melden? Ich war ja nicht weg weil ich ja in dieser Zeit auch zu arbeiten begonnen habe! Minijob ( konnte meinen Sohn mitnehmen).
Oder wie funktioniert das ?
Kann mir Jemand einen Tip geben ? Oder muss ich da nicht persönlich hin, da ich ja auch gearbeitet habe und somit ja nicht wirklich Ortsabwesend war ???
Bitte um Hilfe.
LG
Silvia
Wenn Du denn Minijob gemacht hast, hättest Du dich nicht abmelden müssen. Wenn es in der Zeit zu einer Vermittlung durch die ARGE gekommen währe, hättest Du angeben müssen das die Kinderbetreuung nicht Sichergestellt war. ( Wobei ich mich frage, was macht das Kind wenn Du denn Minijob machst, diese frage wird sich evtl. auch dein AV fragen) Hast Du aber nun die OAW gemeldet, musst Du dich auch PERSÖNLICH zurück melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Maria....ich hab das eben richtig gelesen???? Du hast Dich Ortsabwesend gemeldet und warst gar nicht ortsabwesend? Wer hat Dir diesen blöden Ratschlag gegeben? Doch nicht etwar Dein SB???? Dir stehen nur 3 Wochen Ortsabwesenheit zu!!! Was machst Du wenn Du wirklich mal weg mußt aus welchem Grund auch immer??? Wenn Du Dich ortsabwesend meldest, bekommst Du schriftlich einen Bescheid, wann Du persönlich antanzen musst. Das ist nämlich genau ein Tag nach Deiner Wiederkehr. Man muß Dir doch irgendwas darüber zumindest gesagt haben als Du Dich ortsabwesend gemeldet hast? Sprich mal mit Deinem SB, daß das keine Ortsabwesenheit war sondern, wegen der Kinderbetreuung( Kinderbetreuung wird bei der Arge noch sehr hoch gewertet, steht im Vordergrund vor allen anderen Dingen!) Dein SB hat die Möglichkeit das umzuwandeln, daß Dir Deine 3 Wochen Ortsabwesenheit jetzt nicht dadurch flöten gehen. Du kannst ja auch immerhin belegen, daß Du nicht ortsabwesend warst. Somit muß Dich jemand falsch beraten haben in dieser Geschichte!
Hallo!
Ich habe diese Ortsabwesendheit "beantragt" ? NA ja ich habe eben ein Schreiben von der Kita weil mein Sohn drei Wochen ( ab 12.07 )dort nicht betreut wird im Sommer meiner SB gegeben. So die hat nun die 3 Wochen Ortsabwesendheit im Computer vermerkt. Das war mir ganz recht weil ich in dieser Zeit auch gerne mal nach Bayern gefahren wäre. So, nun kpnnte ich aber ab 1.Juli einen Minijob anfangen 36 Stunden im Monat und habe die Stelle auch angenommen. Also nix Bayern
Mein Glück ist dass ich über einen Pflegedienst eine Dame in der Haushaltsführung usw betreue und konnte da meinen Sohn mitnehmen zumindest so lange ich eben keine Betreuung habe! Das könnte ich wo anders natürlich nicht und es ist auch nur eben eine absolute Notlösung!!!
So, die ARGE weis ja von meinem Job da ich ja die Veränderungsmitteilung samt Arbeitsvertrag abgegeben habe. Und ich auch einen neuen Bescheid bekommen habe wo mein Lohn schon angerechnet ist obwohl ich ja noch gar kein Geld bekommen habe. Darum nun meine Frage ob ich mich nun persönlich zurück melden muss obwohl ich gar nicht weg war
LG
Silvia
Ich habe diese Ortsabwesendheit "beantragt" ? NA ja ich habe eben ein Schreiben von der Kita weil mein Sohn drei Wochen ( ab 12.07 )dort nicht betreut wird im Sommer meiner SB gegeben. So die hat nun die 3 Wochen Ortsabwesendheit im Computer vermerkt. Das war mir ganz recht weil ich in dieser Zeit auch gerne mal nach Bayern gefahren wäre. So, nun kpnnte ich aber ab 1.Juli einen Minijob anfangen 36 Stunden im Monat und habe die Stelle auch angenommen. Also nix Bayern
Mein Glück ist dass ich über einen Pflegedienst eine Dame in der Haushaltsführung usw betreue und konnte da meinen Sohn mitnehmen zumindest so lange ich eben keine Betreuung habe! Das könnte ich wo anders natürlich nicht und es ist auch nur eben eine absolute Notlösung!!!
So, die ARGE weis ja von meinem Job da ich ja die Veränderungsmitteilung samt Arbeitsvertrag abgegeben habe. Und ich auch einen neuen Bescheid bekommen habe wo mein Lohn schon angerechnet ist obwohl ich ja noch gar kein Geld bekommen habe. Darum nun meine Frage ob ich mich nun persönlich zurück melden muss obwohl ich gar nicht weg war
LG
Silvia
Zuletzt geändert von maria1106 am 31.07.2007 07:12, insgesamt 1-mal geändert.
HAllo Henry01
Wieso hätte ich deiner Meinung nach keine OAW beantragen müssen?
Wenn die Kita verlangt dass man sein KInd im Sommer 3 Wochen aus der KIta nehmen muss ? Das ist ein Teil des Betreuungsvertrags !
Und wie hätte ich dann in der Zeit eine Trainingsmaßnahme mitmachen können? Oder einer Arbeit nachgehen können?
Dann hätte ich sagen müssen:
Ich habe keine Kinderbetreuung und kann die Arbeit / die Maßnahme nicht machen . Na da hätte mir die ARGE was erzählt!
Ich glaube so einfach geht das auch wieder nicht !
LG
Silvia
Wieso hätte ich deiner Meinung nach keine OAW beantragen müssen?
Wenn die Kita verlangt dass man sein KInd im Sommer 3 Wochen aus der KIta nehmen muss ? Das ist ein Teil des Betreuungsvertrags !
Und wie hätte ich dann in der Zeit eine Trainingsmaßnahme mitmachen können? Oder einer Arbeit nachgehen können?
Dann hätte ich sagen müssen:
Ich habe keine Kinderbetreuung und kann die Arbeit / die Maßnahme nicht machen . Na da hätte mir die ARGE was erzählt!
Ich glaube so einfach geht das auch wieder nicht !
LG
Silvia
Ich denke schon dass ich das richtig gemacht habe, denn ich hatte vor in der Zeit eventuell ein paar Tage weg zu fahren daraus ist aber nichts geworden weil ich ja eine Arbeitsstelle angenommen habe.
Und die OAW war ja schon viel früher angegeben/ beantragt (wegen dem Kindergarten da musste ich ja aus drei Terminen wählen ) oder wie man da sagen soll. Also im Klartext heißt das, ich habe meine OAW verschenkt weil ich sie letztendlich nicht genutzt habe!
Im eigentlichen aber schon richtig gehandelt habe weil ich ein paar Tage ( in dieser Zeit) weg fahren wollte.
LG
Silvia
Es ging ja eigentlich auch darum warum ich mich nun persönlich zurück melden muss wenn ich nicht weg war sondern gearbeitet habe
Und die OAW war ja schon viel früher angegeben/ beantragt (wegen dem Kindergarten da musste ich ja aus drei Terminen wählen ) oder wie man da sagen soll. Also im Klartext heißt das, ich habe meine OAW verschenkt weil ich sie letztendlich nicht genutzt habe!
Im eigentlichen aber schon richtig gehandelt habe weil ich ein paar Tage ( in dieser Zeit) weg fahren wollte.
LG
Silvia
Es ging ja eigentlich auch darum warum ich mich nun persönlich zurück melden muss wenn ich nicht weg war sondern gearbeitet habe
ja aber du wußtest doch dann das du nicht wegfährst. dann hät ich gleich bescheidgesagt das du nicht ortsabwesend bist und auch nicht warst.
und gerade weil du dann ja gearbeitet hast hät ich das gleich gemeldet.
warum man sich zurückmelden muß weiß ich auch nich. is aber nunma so bei denen vorschrift. is eben so, wolln die so ham.
wenn man wegfährt und sich ordnungsgemäß abmeldet dann mußt du dich auch wieder melden wenn du zurück bist.
aber geh wirklich zu deinem berater und sag ihm das du nichweg warst und vielleicht nimmt er das dann wieder raus.
wenn du nicht den mini job hättest wärst du ja zu haus und kannst deinen kleinen versorgen die 3 wochen. und wenn du dann in den 3 wochen ein angebot bekommen hättest hättest du immer noch sagen können ich hab hier ein kind und die kita is zz zu. dann hättest du sicher die kosten für tagesmutter oder nen platz für die zeit bekommen.
ich hab auch nächste woche mir endlich mal ne woche urlaub genommen (1-euro jobber seit feb. 07) und meld mich ja auch nur ordsabwesend wenn ich groß wegfahrn würd. da ich aber kater zu haus hab und auch kein geld um groß wegzufahren hat sich das erledigt ^^;
dumme frage ma meiner seits.
wenn ich dann mal ne nacht bei meinen eltern übernachte (wohnen bei berlin), muß ich das dann auch schon melden? ich mein is ja mein urlaub. und handy hab ich auch dabei. wär so also zu erreichen.
oder wenn ich für einen tag zu verwandten fahre.
luna.
und gerade weil du dann ja gearbeitet hast hät ich das gleich gemeldet.
warum man sich zurückmelden muß weiß ich auch nich. is aber nunma so bei denen vorschrift. is eben so, wolln die so ham.
wenn man wegfährt und sich ordnungsgemäß abmeldet dann mußt du dich auch wieder melden wenn du zurück bist.
aber geh wirklich zu deinem berater und sag ihm das du nichweg warst und vielleicht nimmt er das dann wieder raus.
wenn du nicht den mini job hättest wärst du ja zu haus und kannst deinen kleinen versorgen die 3 wochen. und wenn du dann in den 3 wochen ein angebot bekommen hättest hättest du immer noch sagen können ich hab hier ein kind und die kita is zz zu. dann hättest du sicher die kosten für tagesmutter oder nen platz für die zeit bekommen.
ich hab auch nächste woche mir endlich mal ne woche urlaub genommen (1-euro jobber seit feb. 07) und meld mich ja auch nur ordsabwesend wenn ich groß wegfahrn würd. da ich aber kater zu haus hab und auch kein geld um groß wegzufahren hat sich das erledigt ^^;
dumme frage ma meiner seits.
wenn ich dann mal ne nacht bei meinen eltern übernachte (wohnen bei berlin), muß ich das dann auch schon melden? ich mein is ja mein urlaub. und handy hab ich auch dabei. wär so also zu erreichen.
oder wenn ich für einen tag zu verwandten fahre.
luna.
HAllo!
Ich habe mich zurück gemeldet meine Ortabwesenheit ist flöten. das hab ich schriftlich und Urlaub soll ich nun wenn ich brauche bei Arbeitgeber beantragen. So steht es da! Komische Regelung da wenn ich vom Arbeitgeber Urlaub bekomme brauche ich ja trotzdem Ortsabwesenheit so ein Krampf... Bin ja immernoch Hartz4 Empfänger trotz Job !!!!
Das mit einer Nacht weis ich nun auch nicht wie das genau geregelt ist ich glaube die Ortsabwesenheit hat auch was versicherungstechnisch zu tun....
LG
Silvia
Ich habe mich zurück gemeldet meine Ortabwesenheit ist flöten. das hab ich schriftlich und Urlaub soll ich nun wenn ich brauche bei Arbeitgeber beantragen. So steht es da! Komische Regelung da wenn ich vom Arbeitgeber Urlaub bekomme brauche ich ja trotzdem Ortsabwesenheit so ein Krampf... Bin ja immernoch Hartz4 Empfänger trotz Job !!!!
Das mit einer Nacht weis ich nun auch nicht wie das genau geregelt ist ich glaube die Ortsabwesenheit hat auch was versicherungstechnisch zu tun....
LG
Silvia