hi,
beziehe hartz 4 und habe ein problem,evt kann mir jemand weiterhelfen!!
und zwar--meine freundin hat eine eigene wohnung aber übernachtet auch manchmal bei mir-muß sie "voll für mich aufkommen"??--habe bescheid vom arbeitsamt u die streichen mir das komplette geld-GEHT DAS??
...ich selber trage doch die gesamten kosten u nicht meine freundin(sie hat eigene kosten u abgaben!!)
..in wie fern könnensie mir das geld kürzen??
...hatte deswegen schon das ordnungsamt vor der tür??
im voraus danke!!
kürzung von hartz 4-wegen freundin trotz 2 wohnungen!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.05.2007 20:24
kann es ein das euch jemand ange***issen hat? Und behauptet hat ihr wärt eine Lebensgemeinschaft?
Denn gegen das zeitweilige Übernachten kann gar keiner was machen, soweit ich weiss. Also es sollte nich durchgehend und immer sein......
Also da würde ich ja nen Widerspruch machen, der sich gewaschen hat. Solange man Euch keine Lebensgemeinschaft nachweisen kann, geht da gar nix.....
Zumal sie ja eine eigene Wohnung hat ....... die sie doch häufig genug aufsucht oder?
Denn gegen das zeitweilige Übernachten kann gar keiner was machen, soweit ich weiss. Also es sollte nich durchgehend und immer sein......
Also da würde ich ja nen Widerspruch machen, der sich gewaschen hat. Solange man Euch keine Lebensgemeinschaft nachweisen kann, geht da gar nix.....
Zumal sie ja eine eigene Wohnung hat ....... die sie doch häufig genug aufsucht oder?
also das is ja echt krass. ja würd ich aber auch voll einspruch einlegen.
mein ex hat damals auch oft und lange bei mir übernachtet und da sagte keiner was.
da kann euch echt nur jemand verpfiffen ham.
aber wiedersproch sollte helfen. und beobachtet doch mal die nachbarschaft. vielleicht fällt euch auf wers war.
luna
mein ex hat damals auch oft und lange bei mir übernachtet und da sagte keiner was.
da kann euch echt nur jemand verpfiffen ham.
aber wiedersproch sollte helfen. und beobachtet doch mal die nachbarschaft. vielleicht fällt euch auf wers war.
luna
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 02.09.2006 11:02
- Wohnort: Pfedelbach
Hallo,
da mußt Du wirklich Einspruch einlegen. Geld kürzen kann man Dir eigentlich erst, wenn Du schon seit einem Jahr mit Deiner Freundin zusammen wohnst. Dies ist aber hier wohl nicht der Fall, sie besucht Dich ja nur und wie lange sie bleibt geht wohl niemand was an (am allerwenigsten Deine "lieben" Nachbarn). Wenn Du Einspruch einlegst, hast Du die meisten Chancen, wenn Du zu einem Anwalt gehst. Das kostet Dich keinen Pfennig, weil Du als Hartz IV - Empfänger Anspruch auf Beratungshilfe hast. Hat noch den Vorteil, dass die vom Amt gleich wissen, dass sie mit Dir nicht alles machen können, was ihnen grad so einfällt.
Grüßle
Birgit
da mußt Du wirklich Einspruch einlegen. Geld kürzen kann man Dir eigentlich erst, wenn Du schon seit einem Jahr mit Deiner Freundin zusammen wohnst. Dies ist aber hier wohl nicht der Fall, sie besucht Dich ja nur und wie lange sie bleibt geht wohl niemand was an (am allerwenigsten Deine "lieben" Nachbarn). Wenn Du Einspruch einlegst, hast Du die meisten Chancen, wenn Du zu einem Anwalt gehst. Das kostet Dich keinen Pfennig, weil Du als Hartz IV - Empfänger Anspruch auf Beratungshilfe hast. Hat noch den Vorteil, dass die vom Amt gleich wissen, dass sie mit Dir nicht alles machen können, was ihnen grad so einfällt.
Grüßle
Birgit
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.