Hallo,
seit kurzem ist ein neues gesetz raus gekommen, welches jugendlichen eine eigene Wohnung nicht zugesteht, wenn sie bei den eltern wohnen können.
bei mir ist es allerdings so, das meine eltern verstorben sind und mir das jobcenter bereits mehrmals die kostenübernahme für eine Wohnung verweigerte, weil ich ja bei meiner Oma leben könne.
Es kann doch nicht richtig sein, das ich bis zum 25 lebensjahr bei meiner Oma wohnen muß, oder? Ist meine Oma zur fürsorge verpflichtet?!
Eine Wohnung ist für mich sehr wichtig. ich würde mich über tipps und tricks und sonstige anregungen sehr freuen.
mfg
brauche dringend eine Wohnung. Bitte um hilfe
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Wohnung
Also, das wäre ja die Höhe wenn das Jobcenter von dir verlangt das du bei deiner Oma leben könntest.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinungen dar.
Diese sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da sie es nicht sind
Diese sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, da sie es nicht sind
Da stell Dich mal ganz schnell auf die Hinterfüße und laß Dich nicht einschüchtern. Laß Dir das Gesetz vom Sachbearbeiter zeigen und den Paragraphen nennen in dem geschrieben steht, daß Großeltern für ihre Enkel aufkommen müssen. Leg sofort Widerspruch gegen die Ablehnung der Wohnung ein. Wenn sie Dir die Arge trotzdem Märchen erzählt, besorgst Du Dir einen Beratergutschein beim Amtsgericht für einen Rechtsanwalt! Das wird ja immer doller hier! Jede Wette, Du hast Anspruch auf eine Wohnung!!!! Aber diese arroganten Einschüchterungsversuche der Arge bringen mich inzwischen zur Weißglut! Kann man den wirklich nur noch mit Hilfe des Anwalts durchsetzen was einem rechtmäßig zusteht????
Viel Glück und Gruß buxi
Viel Glück und Gruß buxi
Puh schwierige Frage grundsätzlich können die Großeltern herangezogen werden , wenn sie denn über entsprechenden Wohnraum verfügen /Geldmittel. Allerdings müssen die Verhältnisse geprüft werden, man kann nicht einfach sagen geh zur Oma!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.