Frage zu rückzahlung von KK beiträge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DjTermi
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Frage zu rückzahlung von KK beiträge

Beitrag von DjTermi »

Diese frage habe ich schon öfter gehört, darum mal hier im Forum:

Warum werden von den Kunden im Falle einer Arbeitsaufnahme auch die Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zurückverlangt, obwohl die Beiträge an die Krankenkasse ausgezahlt werden? Warum erfolgt keine Verrechnung mit den Krankenkassen selbst?.


Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind vom Kunden zu erstatten, wenn die Entscheidung über Arbeitslosengeld für mindestens einen Tag ganz aufgehoben wurde, die überzahlte Leistung vom Kunden zurückgefordert wird und kein weiteres Krankenversicherungsverhältnis (kein weiteres = auch private Krankenversicherung, Familienversicherung, Wehrdienst / Zivildienst) bestanden hat oder
zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme die Krankenkasse gewechselt wurde und die bisher zuständige Krankenkasse Leistungen (Medikamente in Anspruch genommen, zum Arzt gegangen, etc.) erbracht hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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