Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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tomsmile
Beiträge: 2
Registriert: 10.01.2006 21:20

Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder

Beitrag von tomsmile »

hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich als harz4-empfänger an meine ex für meine kinder unterhalt zahlen muss (soll nicht heißen, dass ich es nicht möchte, aber wovon....) ??? wenn ja, wieviel und nach welcher rechtsgrundlage.

danke und gruß für eine schnelle antwort
tomsmile
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder

Beitrag von -us- »

hallo tomsmile,

Hartz iV Empfänger sind sowohl vom Kindesunterhalt wie auch dem Ehegattenunterhalt befreit.


Vorgehenweise:
1) Der Ex oder deren RA schriftlich mitteilen, das keine weiteren Unterhalstleistungen mehr wegen Hartz IV gezahlt werden. Hartzbecheid am besten in Kopie beilegen.

2) Zum eigenen Rechtsanwalt, Prozesskostenbeihilfe beantragen und Änderungsklage beim Famieliengericht einreichen.

Ist wichtig damit du den / die Unterhaltstitel los wirst und sie nicht irgendwann rückwirkende Foderungen an dich stellt.
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