hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich als harz4-empfänger an meine ex für meine kinder unterhalt zahlen muss (soll nicht heißen, dass ich es nicht möchte, aber wovon....) ??? wenn ja, wieviel und nach welcher rechtsgrundlage.
danke und gruß für eine schnelle antwort
tomsmile
Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz4 und Unterhalt an die Ex für die Kinder
hallo tomsmile,
Hartz iV Empfänger sind sowohl vom Kindesunterhalt wie auch dem Ehegattenunterhalt befreit.
Vorgehenweise:
1) Der Ex oder deren RA schriftlich mitteilen, das keine weiteren Unterhalstleistungen mehr wegen Hartz IV gezahlt werden. Hartzbecheid am besten in Kopie beilegen.
2) Zum eigenen Rechtsanwalt, Prozesskostenbeihilfe beantragen und Änderungsklage beim Famieliengericht einreichen.
Ist wichtig damit du den / die Unterhaltstitel los wirst und sie nicht irgendwann rückwirkende Foderungen an dich stellt.
Hartz iV Empfänger sind sowohl vom Kindesunterhalt wie auch dem Ehegattenunterhalt befreit.
Vorgehenweise:
1) Der Ex oder deren RA schriftlich mitteilen, das keine weiteren Unterhalstleistungen mehr wegen Hartz IV gezahlt werden. Hartzbecheid am besten in Kopie beilegen.
2) Zum eigenen Rechtsanwalt, Prozesskostenbeihilfe beantragen und Änderungsklage beim Famieliengericht einreichen.
Ist wichtig damit du den / die Unterhaltstitel los wirst und sie nicht irgendwann rückwirkende Foderungen an dich stellt.
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Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
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